Betreff
Fortschreibung der Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt Eisenach für den Zeitraum der Schuljahre 2012/2013 bis 2017/2018
Vorlage
0703-StR/2011
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Fortschreibung der Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt Eisenach für den Zeitraum der Schuljahre 2012/2013 bis 2017/2018.

1a.)      Aufhebung des Schulstandortes der Regelschule „Oststadtschule” zum Ende des Schuljahres 2012/2013. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Errichtung einer Gemeinschaftsschule am Schulstandort Altstadtstraße 30 zu prüfen.

1b.)      Die bestehenden innerstädtischen Regelschulbezirke werden ab dem Schuljahr 2012/2013 aufgehoben. Für die Schulart – Regelschule – wird ein den Stadtgrenzen (inkl. Ortsteile) entsprechender Schulbezirk festgelegt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Vereinbarung gem. § 14 Abs. 1 ThürSchulG mit dem Wartburgkreis zu schließen, durch welche der Regelschulbezirk für die Ortsteile Berteroda und Neukirchen um die Regelschule Mihla und der Regelschulbezirk für den Ortsteil Stockhausen um die Regelschule Behringen erweitert wird.

Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden nachfolgende Aufnahmekapazitäten für die Regelschulen der Stadt Eisenach in Form von maximal zu bildenden Klassen pro Regelschule festgelegt:

·         Goetheschule mit 15 Klassen

·         Geschwister Scholl – Schule mit 12 Klassen

·         Wartburgschule mit 20 Klassen

·         Oststadtschule mit 15 Klassen (im Schuljahr 2012/2013)

2a.)      Aufhebung des Schulstandortes der Grundschule „Am Petersberg”, Langensalzaer Straße 44 und Errichtung eines neuen Grundschulstandortes am Standort Altstadtstraße 30 mit Beginn des Schuljahres 2013/2014. Diesbezüglich wird auf den Prüfauftrag an den Oberbürgermeister unter Pkt. 1a verwiesen.

2b.)      Die Schulsporthalle der Grundschule „Am Petersberg” bleibt insbesondere für den Vereinssport erhalten.

3.)        Aufhebung des Schulstandortes der Grundschule Neuenhof zum Ende des Schuljahres 2011/2012 und Zuordnung der Eisenacher Schüler des Schulbezirkes zum Schulbezirk der Hörselschule, vorbehaltlich der Prüfung bis zum 31.10.2011 der Errichtung eines Bildungshauses am Schulstandort der Grundschule Neuenhof.

4.)                Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden nachfolgende Aufnahmekapazitäten in Form von maximal zu bildenden Klassen für die Gymnasien festgelegt:

·         Ernst-Abbe-Gymnasium mit 24 Klassen bzw. Stammkursen

·         Elisabeth-Gymnasium mit 25 Klassen bzw. Stammkursen

5.)                Das Haus II des Ernst-Abbe-Gymnasiums wird nach Errichtung eines bedarfsgerechten Anbaus an das Haus I am Standort Wartburgallee 60 zu Beginn des Schuljahres 2014/15 aufgegeben.

6.)                Die Stadt Eisenach beabsichtigt mittelfristig, die Mosewaldschule und die Pestalozzischule im Gebäude Ziegeleistraße 53 als zwei selbständige Schulen unterzubringen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, jährlich, in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Schülerzahlen (Inklusion, neues Förderschulgesetz), die Voraussetzungen dafür zu prüfen.


Begründung:

 

1a.)      Aufhebung des Schulstandortes der Regelschule ”Oststadtschule” zum Ende des Schuljahres 2012/2013. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Errichtung einer Gemeinschaftsschule am Schulstandort Altstadtstraße 30 zu prüfen.

 

Aufgrund der stagnierenden Geburtenzahlen in den zurückliegenden Jahren sowie den Veränderungen im Übertrittsverhalten aus der Grundschule mit Schwerpunkt zu den  Gymnasien der Stadt Eisenach sind die Schülerzahlen an den Regelschulen weiter zurück gegangen. Während in der auslaufenden Schulnetzplanung für das Schuljahr 2010/2011 noch von 969 Schülern ausgegangen wurde, werden tatsächlich 734 Schüler in den städtischen Regelschulen unterrichtet. Die durchschnittliche Klassenstärke im Regelschulbereich der Stadt Eisenach im Schuljahr 2010/2011 beträgt 17,1 Schüler/Klasse (Thüringen = 17,6 Schüler/Klasse). Diese Entwicklung wird in der Oststadtschule besonders deutlich. Von den für das Schuljahr 2010/2011 prognostizierten 235 Schülern wurden tatsächlich 159 Schüler in 9 Klassen erreicht. In den zurückliegenden acht Jahren konnten nur in zwei Schuljahren die Schülermindestzahl von 36 Schülern erreicht und damit zwei 5. Klassen gebildet werden. Diese Schülermindestzahl wird zur Gewährleistung von auf den Hauptschul- bzw. Realschulabschluss bezogenen Kursen bzw. Klassen in den Klassenstufen 7 bis 9 empfohlen.

 

Entsprechend der Prognose über die Entwicklung der Schülerzahlen im Bereich der Regelschulen bis zum Schuljahr 2019/2020, wird die Zahl der Regelschüler auf dem derzeitigen Niveau verbleiben.

 

Im Sinne eines effektiven und sparsamen Einsatzes der Haushaltsmittel rechtfertigen die vorhandenen und prognostizierten Schülerzahlen für die Regelschulen keinen Erhalt von vier Regelschulstandorten. Dies wurde durch die Anhörungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bestätigt.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde von der Oststadtschule die Errichtung einer Gemeinschaftsschule am Schulstandort Altstadtstraße 30 beantragt.

 

 

1b.)      Die bestehenden innerstädtischen Regelschulbezirke werden ab dem Schuljahr 2012/2013 aufgehoben. Für die Schulart – Regelschule – wird ein den Stadtgrenzen (inkl. Ortsteile) entsprechender Schulbezirk festgelegt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Vereinbarung gem. § 14 Abs. 1 ThürSchulG mit dem Wartburgkreis zu schließen, durch welche der Regelschulbezirk für die Ortsteile Berteroda und Neukirchen um die Regelschule Mihla und der Regelschulbezirk für den Ortsteil Stockhausen um die Regelschule Behringen erweitert wird.

Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden nachfolgende Aufnahmekapazitäten für die Regelschulen der Stadt Eisenach in Form von maximal zu bildenden Klassen pro Regelschule festgelegt:

·         Goetheschule mit 15 Klassen

·         Geschwister Scholl – Schule mit 12 Klassen

·         Wartburgschule mit 20 Klassen

·         Oststadtschule mit 15 Klassen (im Schuljahr 2012/2013)

 

Mit der Aufhebung der Schulbezirke für die einzelnen Regelschulen und der Bildung eines gemeinsamen, dem gesamten Stadtgebiet entsprechenden Schulbezirkes für alle Regelschulen können die Eltern grundsätzlich selbst entscheiden, in welche Regelschule ihr Kind übertreten soll. Hierdurch werden das Recht der Sorgeberechtigten auf die freie Wahl der schulischen Ausbildungsstätte sowie der Wettbewerb um die Schüler und die besten pädagogischen Konzepte gestärkt.

Die geplante Aufhebung der Regelschulbezirke wurde allgemein begrüßt.

 

Für den Fall von Schulanmeldezahlen, die die Kapazität einer Schule übersteigen, obliegt es dem Schulträger über die Festlegung von Schülerzügen steuernd einzugreifen. Im Rahmen der Anhörung wurde deutlich, dass die Festlegung von Schülerzügen einem flexiblen Schulbetrieb nicht umfassend gerecht wird. In Absprache mit den Schulleiterinnen und Schulleitern wurde deshalb die Festlegung von Aufnahmekapazitäten in Form von maximal zu bildenden Klassen pro Regelschule getroffen.

 

Die Regelschüler der Ortsteile Berteroda, Neukirchen und Stockhausen besuchen auf der Grundlage des bestehenden Schulnetzes die Regelschulen in Mihla bzw. Behringen. Um diese Wahlmöglichkeit auch zukünftig zu erhalten, wird der Oberbürgermeister beauftragt eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

 

2a.)      Aufhebung des Schulstandortes der Grundschule ”Am Petersberg”, Langensalzaer Straße 44 und Errichtung eines neuen Grundschulstandortes am Standort Altstadtstraße 30 mit Beginn des Schuljahres 2013/2014. Diesbezüglich wird auf den Prüfauftrag an den Oberbürgermeister unter Pkt. 1a verwiesen.

 

Nach Schätzungen der Abteilung Hochbau besteht am Gebäude der Grundschule “Am Petersberg” ein Investitionsbedarf bis zum Jahr 2020 in Höhe von 621.000 Euro. Schwerpunkt hierbei ist die dringend notwendige Erneuerung / Sanierung des Daches, der Fenster, der Heizung sowie der Fassade. Aufgrund der diesbezüglichen Mängel entstehen für das Gebäude vergleichsweise hohen Betriebskosten. Auf der Basis des Abrechnungsjahres 2009 entstanden ca. 122.000 Euro an Betriebskosten.

 

Im Vergleich hierzu entstanden für den Betrieb des Schulgebäudes der Oststadtschule  im selben Jahr ca. 123.000 Euro bei ca. 1000 m2 mehr Gebäudenutzfläche. Dabei wird das Gebäude noch durch die Diakonie mit drei Räumen sowie durch das Bildungsmedienzentrum genutzt.

 

Entsprechend der Schülerprognose für den Schulbezirk der Grundschule “Am Petersberg” werden die Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2016/2017 leicht ansteigen. Hinsichtlich der weiteren Auswirkungen der Inklusivbeschulung sowie der notwendigen Räumlichkeiten zur Hortbetreuung entsprechend die Kapazitäten im Gebäude der Oststadtschule den Anforderungen.

 

Mit dem Ziel des effektiven Einsatzes der vorhandenen Haushaltsmittel und entsprechend den Vorgaben des Haushaltsicherungskonzeptes wird der Standort der Grundschule “Am Petersberg” zum Ende des Schuljahres 2012/2013 aufgehoben. Die Errichtung eines Grundschulstandortes am Standort Altstadtstraße 30 steht im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag an den Oberbürgermeister unter Pkt. 1a.

 

 

2b.)      Die Schulsporthalle der Grundschule „Am Petersberg” bleibt insbesondere für den Vereinssport erhalten.

 

Aufgrund des die vorhandenen Kapazitäten übersteigenden Bedarfes an Sporthallennutzungszeiten für die Sportvereine der Stadt Eisenach wird die Sporthalle der Grundschule “Am Petersberg” weiter durch die Stadt Eisenach betrieben. Ein vom Schulgebäude unabhängiger Betrieb der Sporthalle ist nach Aussage der Abteilung Hochbau nicht möglich. Hierzu wären noch entsprechende Umbaumaßnahmen notwendig.

 

3.)        Aufhebung des Schulstandortes der Grundschule Neuenhof zum Ende des Schuljahres 2011/2012 und Zuordnung der Eisenacher Schüler des Schulbezirkes zum Schulbezirk der Hörselschule, vorbehaltlich der Prüfung bis zum 31.10.2011 der Errichtung eines Bildungshauses am Schulstandort der Grundschule Neuenhof.

 

Über die Schulnetzpläne ist sicherzustellen, das Schulen eine Größe haben, die einen geordneten Schulbetrieb ermöglichen. Dies ist als Mindestforderung für Grundschulen erfüllt, wenn die Bildung von vier Klassen möglich (Mindestklassenanzahl) ist und eine Schülermindestzahl von 15 Schülern pro Jahrgangsstufe erreicht wird.

 

Die Bildung der Mindestklassenanzahl konnte auch unter Einbezug der Schüler aus dem Wartburgkreis in den zurückliegenden Schuljahren 2003/2004 – 2009/2010 in drei Schuljahren in der Grundschule Neuenhof nicht erreicht werden.

 

Auf der Grundlage der Geburtenentwicklung in dem Schulbezirk (inkl. Gemeinde Lauchröden) wird die Schülermindestzahl für die Grundschule Neuenhof bis zum Schuljahr 2016/2017 in mehreren Schuljahren nicht erreicht.

 

Grundsätzlich besteht, im Vergleich zu den weiteren Grundschulen (Schuljahr 2010/2011 = 20,4 Schüler/Klasse), eine unterdurchschnittliche Klassenstärke an der Grundschule Neuenhof (2010/2011 = 15,8 Schüler/Klasse). Im Schuljahr 2010/2011 besuchen 35 Kinder aus der Stadt Eisenach und 27 Kinder aus dem Wartburgkreis die Grundschule in Neuenhof. Für das Schuljahr 2011/2012 liegen derzeit 8 Anmeldungen zur Einschulung vor.

 

Im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung und unter dem Aspekt, effektive und effiziente Strukturen in der Schullandschaft der Eisenacher Grundschulen zu schaffen wird der Schulstandort Grundschule Neuenhof zum Ende des Schuljahres 2011/2012 aufgehoben. Die Eisenacher Schüler des Schulbezirkes werden dem Schulbezirk der Hörselschule zugeordnet.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Soziale Angelegenheiten, Bildung, Sport und Gesundheitswesen am 05.09.2011 wurde der Änderungsantrag zur Prüfung der Errichtung eines Bildungshauses mehrheitlich empfohlen.

 

 

4.)               Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden nachfolgende Aufnahmekapazitäten in Form von maximal zu bildenden Klassen für die Gymnasien festgelegt:

 

·         Ernst-Abbe-Gymnasium mit 24 Klassen bzw. Stammkursen

·         Elisabeth-Gymnasium mit 25 Klassen bzw. Stammkursen

 

Im Schuljahr 2010/2011 besuchten insgesamt 1032 Schüler in 45 Klassen die beiden Gymnasien der Stadt Eisenach.

 

Unter Beibehaltung der derzeitigen Rahmenbedingungen (z. Bsp. Übertrittsquote von ca. 50 %) ist im Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2019/2020 mit ca. 115 – 140 Schülern pro Jahrgangstufe zu rechnen, die an ein Gymnasien der Stadt Eisenach übertreten wollen.

 

Da für die Gymnasien keine Schulbezirke bestehen, muss hinsichtlich der zukünftigen Übertritte auf die Erfahrungen und Berechnungen aus der Vergangenheit zurück gegriffen werden. Aus den bisherigen Aufnahmezahlen des Martin-Luther-Gymnasiums folgt, dass in jedem Schuljahr ca. 30 Schüler der Stadt Eisenach aufgenommen werden.

Auf der gleichen Basis ist mit einem Übertritt von ca. 65 Schülern von anderen Schulträgern (überwiegend vom Wartburgkreis) an die städtischen Gymnasien zu rechnen. Im Saldo bedeutet dies, dass pro Jahrgang ca. 150 – 175 Schülern an ein städtisches Gymnasium übertreten wollen.

 

In Absprache mit den Schulleitungen wird auch für die Gymnasien die Festlegung von Aufnahmekapazitäten in Form von maximal zu bildenden Klassen pro Gymnasium getroffen.

 

5.)               Das Hauses II des Ernst-Abbe-Gymnasiums wird nach Errichtung eines bedarfsgerechten Anbaus an das Haus I am Standort Wartburgallee 60 zu Beginn des Schuljahres 2014/15 aufgegeben.

 

Grundsätzlich wird die Zusammenführung der beiden Schulstandorte am Standort in der Wartburgallee 60 (Haus I) begrüßt. Eine Umsetzung dieser Zusammenführung ist, bei einer Aufgabe des Hauses II, jedoch nur bei vorheriger Errichtung eines Anbaus an das Haus I möglich.

 

Nach Einschätzung des Schulamtes sowie der Schulkonferenz des Ernst-Abbe-Gymnasiums läßt die Raumsituation im Haus I derzeit und zukünftig die Unterbringung aller Klassen insbesondere unter Gewährleistung eines zeitgemäßen Unterrichts, der praktizierten Ganztagsbetreuung, der Möglichkeit für das individuelle Lernen und dem Erhalt der Seminarschule nicht zu.

 

Die geplante Zusammenlegung der beiden Schulstandorte des Ernst-Abbe-Gymnasiums am Standort Wartburgallee 60 findet breite Zustimmung bei Lehrkräften, Eltern und Schülern. Der geplante Anbau soll den zukünftigen Entwicklungen im gymnasialen Bereich (Schülerströme, inhaltliche Weiterentwicklung) Rechnung tragen.

 

 

6.)               Die Stadt Eisenach beabsichtigt mittelfristig, die Mosewaldschule und die Pestalozzischule im Gebäude Ziegeleistraße 53 als zwei selbständige Schulen unterzubringen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, jährlich, in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Schülerzahlen (Inklusion, neues Förderschulgesetz), die Voraussetzungen dafür zu prüfen.

 

Das Gebäude der Mosewaldschule (ca. 4.550 m2 Gebäudenutzfläche)  ist stark sanierungsbedürftig. Für den Zeitraum bis 2020 werden durch die Abteilung Hochbau Sanierungskosten in Höhe von 1.930.000 Euro veranschlagt. Aus dem schlechten und unsanierten baulichen Zustand resultieren die weit überdurchschnittlichen Betriebskosten in Höhe von ca. 223.000 Euro (2009).

Im Vergleich hierzu sind im gleichen Zeitraum in der Jakobschule (ca. 4.700 m2 Gebäudenutzfläche) Betriebskosten in Höhe von 161.000 Euro bei doppelter Schülerzahl angefallen.

 

Aus v. g. Gründen soll das Schulgebäude der Mosewaldschule aufgegeben werden. Zum Erhalt einer ausgewogenen Grundschulstruktur und unter Beachtung eines möglichst kurzen Schulweges soll jedoch ein Grundschulstandort in diesem Stadtgebiet erhalten bleiben.

 

Gleichzeitig geht die Schülerzahl an der Pestalozzischule derzeit zurück. Im Schuljahr 2009/2010 wurden noch 232 Schüler in 25 Klassen und im Schuljahr 2010/2011 wurden 202 Schüler in 23 Klassen unterrichtet. Aus der Umsetzung der entsprechenden UN-Konvention resultierend, wird die Inklusivbeschulung in den nächsten Jahren weiter verstärkt. Dies wird voraussichtlich, auch vorbehaltlich der Regelungen in dem neuen Förderschulgesetz, zu einem weiteren Rückgang der Schülerzahlen an der Pestalozzischule führen. Hieraus könnte sich im zeitlichen Verzug die Möglichkeit ergeben, die Mosewaldschule bei getrenntem Schulbetrieb in das Gebäude der Pestalozzischule zu integrieren.

 

Im Rahmen der Anhörungen haben beide Schulkonferenzen die Unterbringung beider Schulen im Gebäude der Pestalozzischule abgelehnt. Die Ablehnung begründet sich in erster Linie auf inhaltlichen Aspekte (FÖZ - Gestaltung der Schuleingangsphase, Rhythmisierung des Schulalltags, hoher Anteil praktischen Unterrichts; Mosewaldschule – Gewährleistung der Hortbetreuung, räumliche Kapazitäten der Betreuung von Schülern mit Migrationshintergrund).

 

Die jährliche Prüfung der Verwaltung muss unter diesen Aspekten auch die inhaltliche Ausgestaltung der beiden Schularten berücksichtigen.