I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt
Eisenach, § 32 "Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Bildung, Sport und
Gesundheitswesen", wie folgt:
(1) Der Ausschuss für soziale
Angelegenheiten, Bildung, Sport und Gesundheitswesen berät und beschließt über folgende
Angelegenheiten (ehemals h – o und q):
Ø
Schulversuche,
Raumprogramme und Ausstattung von Schulen und Horten
Ø
Die
Verwendung von Fördermitteln, soweit diese an einen Eigenanteil der Stadt
gebunden sind
Ø
Angelegenheiten
der Volkshochschule und der Musikschule
Ø
Förderung
der Sportvereine und des Schulsports
Ø
Die
Fragen der Sportförderung, insbesondere der Aufstellung der Sportförderrichtlinien
Ø
Gewährung
von Zuschüssen nach der Sportförderrichtlinie
Ø
Sportveranstaltungen
in der Trägerschaft der Stadt
Ø
Gesamtstädtische
Prioritätenlisten für Maßnahmen an Sportanlagen
Ø
Fragen
der ambulanten Dienstleistungen für kranke, behinderte und alte Einwohner
Zu ergänzen sind folgende zu
beratende und beschließende Angelegenheiten:
Ø
Benutzerregelungen von Schulen,
Sport-, Freizeit - und Jugendeinrichtungen in städtischer Trägerschaft
Ø
Vergabeplan der Sportstätten der
Stadt Eisenach
Ø
Vereinsförderung
Ø
Auszeichnungen im sozialen und
sportlichen Bereich
Ø
Seniorenbetreuung
Ø
Kontaktpflege zu Schulen und
Kindertageseinrichtungen sowohl in Trägerschaft der Stadt Eisenach als auch in
freier Trägerschaft
(2) Er berät über Angelegenheiten:
a bis g der bisherigen Geschäftsordnung bleiben unberührt
p und r bis v der bisherigen Satzung bleiben unberührt