Betreff
Sachstandsbericht "Tor zur Stadt" , hier: Realisierung des Antrages der B 90/Die Grünen
Vorlage
0717-BR/2011
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Zu 1.      

Mit dem Einstieg der Investorengemeinschaft OFB/Procom als Erwerber der Immobilie der ehem. Farbenfabrik Arzberger, Schöpff & Co. am 11.08.2011 bestehen bei mehreren Themenkomplexen neue Rahmenbedingungen. Darunter fällt auch die Frage nach der optimalen Vertragskonstruktion zur Regelung der Erschließung des Investitionsvorhabens gemäß § 124 BauGB. Die gemeinsame Arbeit mit den neuen Investoren wurde in der 33. KW aufgenommen, eine Konkretisierung des Themas ist für September 2011 vorgesehen.

 

Zu 2.   

Analog Nr. 1.

 

Zu 3.   

Sofern mit der Frage gemeint ist, ob sich die Heinrich Becker GmbH mit weiteren Partnern in einer neuen Gesellschaft verbindet, wird auf Nr. 1 verwiesen. Danach ist eine Projektgesellschaft unter Teilnahme der Heinrich Becker GmbH kein Thema.

 

Zu 4.   

Der aktualisierte Entwurf der Verwaltungsvereinbarung – der zu übernehmende Abschnitt wurde auf den Bereich Knoten Wartburgallee/Mitzenheimstraße – Knoten Müllerstraße/Schillerstraße bzw. Knoten Bahnhofstraße/neue Anbindung Waldhausstraße reduziert – liegt seit mehreren Monaten beim BMBVS. Erst nach der dortigen Bestätigung wird eine Neukalkulation erfolgen. Absehbar ist bereits eine leichte Reduzierung der Kostenbeteiligung des Bundes (bisher 660.00 €) aufgrund des gegenüber dem sog. Fiktiventwurf (Stand Planfeststellungsverfahren 2009) reduzierten Übernahmeabschnittes in der östlichen Bahnhofstraße.

 

Zu 5.   

Die Entwurfsplanungen für den Neubau ZOB einschließlich Umverlegung Müllerstraße und Neubau Busbereitstellungsfläche wurden bis Anfang 3. Quartal 2011 zum überwiegenden Teil abgeschlossen. Noch offen ist die Objektplanung für die hochbaulichen Teile des ZOB (Überdachung, Schallschutzwand) und die Technische Ausrüstung (Fahrgastinformation, Beleuchtung). Diese kann erst mit Bestätigung der dafür beantragten Bedarfszuweisungen des Landes beauftragt werden. Damit liegen für den überwiegenden Teil der Investitionen bereits Kostenberechnungen vor, für die noch zu planenden Bauteile wurden Kostenschätzungen hinterlegt. Die Gesamtkosten einschließlich Grunderwerb und Baunebenkosten belaufen sich danach auf 5.750.624 € und setzen sich zusammen aus Kosten des ZOB von 2.737.132 €, der Müllerstraße von 958.900 € und der Busbereitstellungsfläche von 2.054.592 €. Hinsichtlich der Förderung ist zwischen dem ZOB mit Busbereitstellungsfläche und der Müllerstraße zu trennen:

ZOB und Bereitstellungsfläche sollen maßgeblich über das ÖPNV-Förderprogramm finanziert werden, welches einen maximalen Zuschussanteil von 80 % der förderfähigen Kosten bzw. 3.440.109 € ermöglichen würde. Nicht förderfähig sind insbesondere die Baunebenkosten in Höhe von 491.588 €, die zusammen mit dem städtischen Mitleistungsanteil an der Förderung von 860.027 € einen kommunalen Eigenmittelbedarf von 1.351.615 € auslösen. Die Finanzierung der Müllerstraße soll gemäß Abstimmung mit dem TMBLV überwiegend durch Fördermittel aus dem Programm Kommunaler Straßenbau mit einer max. Zuschusshöhe von 75 % bzw. 635.384 € ermöglicht werden. Auch bei diesem Programm sind die Baunebenkosten nicht förderfähig, so dass sich der kommunale Eigenmittelbedarf von insgesamt 323.516 € aus dem Mitleistungsanteil von 209.311 € und den nicht förderfähigen Kosten von 114.205 € zusammen setzt.

 

Der ÖPNV-Förderantrag befindet sich unter Verwendung der fertig gestellten Entwurfsplanungen derzeit in der abschließenden Erstellung und wird dem TLBV im September 2011 vorgelegt. Basis ist die bereits im Januar 2011 durch das TLBV ergangene Aufforderung, aufgrund der prioritären Einstufung des 2010 angemeldeten Förderprojektes den konkreten Antrag vorzulegen. Die bisherigen Verzögerungen sind sowohl durch die Fertigstellung der Entwurfsplanungen als auch und insbesondere durch die erforderliche Sicherstellung der kommunalen Eigenmittel aus Bedarfszuweisungen des Landes begründet. Hier stellt die nur haushaltsjahrweise Mittelbereitstellung durch das TFM als eine noch im Zusammenwirken der betroffenen Landesbehörden zu überwindende Hürde dar. Der Mittelbedarf für die Müllerstraße wird gemäß Förderverfahren per 31.08.2011 für das Jahr 2012 beim SBA Südwestthüringen angemeldet. Eine Antragstellung ist voraussichtlich erst Anfang 2012 erforderlich.

 

Zu 6.   

Die für die Jahresscheiben 2009 und 2010 beantragten und vom Land 2010 fest zugesagten Fördermittel sind durch Zuwendungsbescheide des TLVwA vom 09.06.2011 komplett bewilligt worden. Ebenfalls am 09.06.2011 bewilligt wurden die für 2011 benötigten Mittel.

 

Zu 7.   

Beim Projekt “Tor zur Stadt” existiert kein Treuhandkonto oder -vermögen.

 

Zu 8.   

Aufgrund der unter Nr. 1 skizzierten neuen Konstellation ist das bisherige Planungs- und Genehmigungsverfahren für das zu errichtende Bauvorhaben hinfällig. Durch die neue Investorengemeinschaft wird eine neue Objektplanung ausgelöst, die dann ein neues Bauantragsverfahren nach sich ziehen wird. Von den Investoren wird angestrebt, einen Bauantrag im Januar 2012 einzureichen.

 

Zu 9.   

Aufgrund der unter Nr. 1 skizzierten teilweise gravierend geänderten Rahmenbedingungen ist eine Überarbeitung der bisherigen Terminplanungen der Stadt erforderlich. Dies erfolgt parallel zu den begonnenen intensiven Abstimmungen mit den neuen Investoren, deren Zielstellungen aufgrund der bekannten Projektkomplexität für den Gesamtablauf relevant sind. Ein aktualisierter Gesamtablaufplan wird nach derzeitigem Stand Ende September 2011 vorliegen.