Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Überplanmäßige Ausgaben in der laufenden Stadtratsperiode
Vorlage
AF-0229/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Bei welchen Aufträgen während der laufenden Legislatur des Stadtrates der Stadtverwaltung an externe Unternehmen kam es zu überplanmäßigen Ausgaben (bitte nach Auftragsart, angewendeter Vergabeart, Zuständigkeit für die Ausschreibung und Auftragsvergabe, Angebotssumme, Unternehmen, Höhe der überplanmäßigen Ausgabe und detaillierten Grund für die überplanmäßige aufschlüsseln)?

 

1. Was wäre in den aufgeführten Fällen passiert, wenn die Stadträte eine überplanmäßige Ausgabe verweigert hätten?

2. Wie können aus Sicht des Oberbürgermeisters überplanmäßige Ausgaben gemindert bzw. so gut als möglich vermieden werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Frage 1

Die Voraussetzungen zur Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden durch den Gesetzgeber explizit festgelegt (§ 58 ThürKO). Sie sind dann genehmigungsfähig, wenn sie sachlich und zeitlich unabweisbar, sowie ihre Deckung gewährleistet ist. Im Bereich der gesetzlichen bzw. bestehenden vertraglichen Zahlungsbindungen ist die Entscheidung für die Genehmigung der über- oder außerplanmäßigen Ausgabe ohne Alternative zu treffen (Personalkosten, Sozialhilfe...).

 

Für den Fall neu zu vergebender vertraglicher Leistungen ist anzumerken, dass Aufträge prinzipiell erst nach Genehmigung der über- oder außerplanmäßigen Ausgabe ausgelöst werden dürfen.

 

Frage 2

Bei der Haushaltsplanung sind alle im nächsten Haushaltsjahr zu leistenden Ausgaben und zu erwartenden Einnahmen zu beachten. Die Planungen werden grundsätzlich sehr genau vorgenommen. Eine exakte Ermittlung ist nicht immer möglich, oftmals kann diese nur auf Schätzungen und Erfahrungswerten beruhen. Aufgrund der großen Zeitspanne vom Beginn der Planung bis zur ganzjährigen Haushaltsausführung ist immer mit erhöhten Bedarfen, die sich zum Beispiel wegen gesetzlicher Änderungen oder auch unvorhergesehener notwendiger Maßnahmen ergeben, zu rechnen. Gerade um sich solchen ändernden Bedingungen flexibel anpassen zu können, wurde das formelle Verfahren der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben vom Gesetzgeber vorgesehen.

 

Zu den einzelnen Haushaltsjahren:

 

Haushaltsjahr 2009

Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und ihrer Anlagen erfolgte durch den Stadtrat am 27.02.2009. Im Rahmen der Beschlussfassung erfolgte im § 7 der Satzung die Abgrenzung der Zuständigkeiten über Entscheidungen von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 58 ThürKO.

 

Verwaltungshaushalt

In die Zuständigkeit der Gremien Stadtrat und Haupt- und Finanzausschuss fielen im Zeitraum 10.07.2009 bis 31.12.2009 nur Angelegenheiten, im Rahmen derer es um die Erfüllung eigener Pflichtaufgaben bzw. übertragener Aufgaben ging (Soziale Sicherung, Brandschutz, Gesundheitsdienst). Einzige Ausnahme ist die überplanmäßige Genehmigung eines Zuschusses an die Eisenach-Wartburgregion-Touristik GmbH (“sonstige Tätigkeit im Auftrag der Stadt” i.w.S.). Im Jahr 2009 waren die Stadt und der Wartburgkreis gemeinsame Gesellschafter. Da der Wirtschaftsplan nicht erfüllt werden konnte, wurde die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe erforderlich (0198-HFA/2009, 25.11.2009). Im Jahr 2009 waren die Stadt und der Wartburgkreis gemeinsame Gesellschafter der EWT, der Nachschuss wurde anteilig nach Gesellschaftsanteilen übernommen.

 

Vermögenshaushalt

Aufgrund der Notwendigkeit zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung wurden alle im Bereich des Vermögenshaushaltes bis zum 30.09.2009 genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben Bestandteil der Nachtragshaushaltssatzung und damit der entsprechenden Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt. Von den im Zeitraum 01.10.2009 bis zum 31.12.2009 erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben ist hier lediglich eine überplanmäßige Ausgabe aufzuführen:

 

0209-HFA/2009 Sanierung Stadtschloss Eisenach, Fenster Nordflügel à Betrag: 29.600 €

 

Angewendete Vergabeart:      beschränkte Ausschreibung nach VOB und Mittelstandsrichtlinie gem. Auflage Fördermittelgeber

Angebotssumme:                   19.333,26 €

Unternehmen:                         TIWEMA, Bad Salzungen

 

Die Unabweisbarkeit der überplanmäßigen Ausgabe war aufgrund unzumutbarer Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter des Archivs sowie der Wärmeverbrauchsmengen gegeben. Aufgrund der Förderung konnte die Realisierung der Leistung vollständig ohne zusätzliche Mittel aus dem städtischen Haushalt erfolgen. Die Ausschreibung der Leistung erfolgte erst nach Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe durch den HFA sowie Eingang des Fördermittelbescheides.

 

Über den Gesamtumfang der über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurde dem Stadtrat regelmäßig Bericht erstattet. Des weiteren wurde auch im Rahmen der Jahresrechnung 2009 eine Aufstellung über genehmigte über- und außerplanmäßige Ausgaben vorgelegt.

 

Haushaltsjahr 2010

Die Beschlussfassung über Haushaltssatzung und ihrer Anlagen erfolgte am 19.03.2010 durch den Stadtrat. Der Haushaltsausgleich war nur unter Einplanung einer Überbrückungshilfe des Landes möglich. Die Rechtsaufsichtsbehörde versagte jedoch die Genehmigung – die Haushaltssatzung erlangte keine Rechtskraft. In der Konsequenz hatte die Stadt Eisenach das ganze Haushaltsjahr hindurch nach den Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 61 ThürKO zu wirtschaften. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 61 ThürKO dürfen lediglich rechtliche Verpflichtungen erfüllt, bestehende Einrichtungen in geordneten Verhältnissen fortgeführt, bzw. begonnene Investitionen fortgesetzt werden. Ein formelles Verfahren zu über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben war damit ausgeschlossen. Um die vom Stadtrat “beschlossenen Ansätze” beizubehalten, wurden Ausgaben, die über diese Ansätze hinausgingen, im Rahmen der Jahresrechnung informativ als Mehrbedarfe erfasst. Im Rahmen der Vorlage der Jahresrechnung 2010 wurde den Fraktionen die Liste der Mehrbedarfe zur Kenntnis gegeben.

 

Haushaltsjahr 2011

Aufgrund der finanziellen Lage Eisenach´s konnte dem Stadtrat für das Haushaltsjahr 2011 bis zum jetzigen Zeitpunkt noch kein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Analog des Jahres 2010 wird nach den Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung gearbeitet. Auch hier ist damit das Verfahren zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben ausgeschlossen. Aufgrund der Zielstellung, dem Stadtrat im Herbst einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, werden bis zum jetzigen Zeitpunkt die Ansätze des laufenden Jahres beplant und an sich verändernde Gegebenheiten angepasst.