II. Fragestellung
Ich frage den Oberbürgermeister:
Wer ist für diesen Vorgang verantwortlich und welche disziplinarischen
Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um künftig solche verwerflichen Handlungen
auszuschließen?
Lassen Sie mittels Inventur prüfen, ob dies ein einmaliger oder schon
mehrfach wiederholter Tatbestand ist. Wo ist da Geld für doppelt oder
vielleicht auch mehrfach verkauftes Zubehör, welches den Kunden vorenthalten
wurde, geblieben?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Die Beisetzung der Urne auf die Sie sich im Sachverhalt beziehen, erfolgte im Frühjahr 2010.
Die Beisetzung erfolgte nicht durch das Bestattungsinstitut der Stadtwirtschaft Eisenach GmbH.
Demzufolge sehe ich keine Veranlassung in dieser Angelegenheit tätig zu werden.
Die Stadtwirtschaft Eisenach GmbH unterliegt den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und ist den Grundsätzen der Ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet, dies beinhaltet zum Ende des Wirtschaftsjahres (jeweils der 31.12. eines Jahres) auch eine Inventur. Diese Inventur wurde vorgenommen und es gab keine Beanstandungen, Darüber hinaus werden unterjährig Stichproben bzw. Plausibilitätsprüfungen vorgenommen.