Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Schließung der Grundschule „Am Petersberg“ und Unterbringung in der Altstadtstraße
Vorlage
AF-0230/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Sind und, wenn Ja, mit welchem Ergebnis, hinsichtlich der geplanten Verlegung der Grundschule „Am Petersberg“ in die jetzige Oststadtschule die dann (auch lt. Stellungnahme des Staatl. Schulamtes Eisenach) notwendigen Investitionen in einen Schulgarten, in an die Größe von Grundschulkindern angepasste Tische, Stühle, Werkbänke, Sanitäranlagen etc., ein Raumkonzept (ist die Einhaltung des Rahmenstundenplans für Sport eigentlich machbar?) für offenen Unterricht und die Hortarbeit, Freispielmöglichkeiten mit entsprechenden Spielgeräten geprüft worden (Wenn Nein, warum nicht?)?

1.      Die Grundschule „Am Petersberg“ beziffert die Sanierungskosten mit „lediglich“ 350.000 Euro. Diese basieren lt. Angaben der Schule und Elternsprechern auf eigens eingeholten Angeboten. Den Zahlen der Verwaltung (bitte einzeln aufführen und Berechnungsgrundlagen nennen) liegen lt. Beschlussvorlage (vgl. Seite 4, Punkt 2a. Satz I der Begründung) nur Schätzungen der städtischen Mitarbeiter zugrunde. Woher wird anhand von Schätzungen die Sicherheit genommen, das wie im Ergebnis der Abwägungen dargelegt, die Zahlen der Grundschule und damit der zurate gezogenen Unternehmen, derart unseriös und abwegig sind?

2.      Weshalb wird hinsichtlich der Grundschule „Am Petersberg“ keine Prioritätenliste (bitte Maßnahmen nach ihrer Wichtigkeit und Einspareffekten auflisten) für die Investitionen erstellt, die dann auch ggf. teilweise durch die Investitionspauschale für Schulen bezahlt werden können und weshalb wird ungeachtet möglicher Veränderungen der Haushaltssituation der Stadt Eisenach bereits bis 2020 pauschal behauptet, dass die Investitionen unmöglich wären?

3.      Für den Fall das keine Gemeinschaftsschule am Standort „Altstadtstraße“ zustande kommt. Wären dann ab dem Schuljahr 2013/2014 die Grundschüler alleine im Gebäude und die Regelschüler auf die übrigen Regelschulen verteilt bzw. wie sehen die Planungen hinsichtlich des Nichtzustandekommens einer Gemeinschaftsschule aus?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Hinsichtlich der Kosten für die Sanitärinstallation könnten hier als Maximalwert zunächst die für die Sanierungsarbeiten in der Grundschule “Am Petersberg” veranschlagten Kosten bis 2020 in Höhe von 15.000,- €, zzgl. 50 % der langfristigen Kosten ab 2020 in Ansatz gebracht werden, d.h. insgesamt max. 30.000,- €. Für die Umsetzung der Spielgeräte wäre zunächst zu prüfen, ob hier Leistungen durch die Verwaltung (Hausmeister, Bauhof) selbst erbracht werden können. Ansonsten müßten durch das zuständige Amt (51.4, Schulverwaltung) entsprechenden Angebote eingeholt werden. Eine genaue Bezifferung der notwendigen Mittel ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Dies trifft auch auf den Schulgarten zu.

Das benötigte Mobiliar/Werkraum/Spielgeräte für die Grundschüler würde aus der GS “Am Petersberg” in die jetzige “Oststadtschule” umgesetzt.

Alle notwendigen Maßnahmen und deren Kosten stehen, wie bereits in der Sitzung des Schulausschusses am 30.08.2011 mitgeteilt, in keinem Verhältnis zu den notwendigen Sanierungsmaßnahmen und den damit verbundenen Kosten für die Schule “Am Petersberg”.

 

zu 1.

Diese Kostenermittlung war bereits Thema einer entsprechenden Stellungnahme des Fachamtes (Kopie in der Anlage). Der Grundschule eventuell vorliegende Kostenanschläge sind der zuständigen Sachbearbeiterin weder bekannt, noch in irgend einer Weise abgestimmt. Da wie im Termin am 30.08.2011 erläutert noch keine Planungen zum Objekt bestehen, hätte hier zumindest eine gemeinsame Abstimmung erfolgen müssen, um von gleichen Grundlagen auszugehen. Berechnungsgrundlage der Verwaltung sind generell Vergleichsobjekte, angepasst an die jeweiligen Besonderheiten (Kubatur, Lage, Bauzustand u.ä.) des betrachteten Objektes. Aus den bisherigen Erfahrungen kann festgestellt werden, dass diese Kosten jeweils nur die Mindestsummen darstellen.

 

Aus dem Schreiben der Schule ist jedoch eindeutig ersichtlich, dass die Zahlen zur Sanierung bzw. die erfolgten Reduzierungen keinesfalls hauptsächlich auf Kostenvoranschlägen beruhen. Dies wäre maximal für die Dachsanierung nachvollziehbar. Allerdings ist nicht bekannt, ob diese reduzierten Kosten auch die Gerüststellung, die Wärmedämmung gemäß ENEV (liegt der Schule ein entsprechender ENEV-Nachweis vor?), die Betoninstandsetzung in den wassergeschädigten Bereichen und die Spenglerarbeiten berücksichtigen. Alle weiteren Reduzierungen, so auch die Kosten für die gesamte Haustechnik (Heizung, Sanitär, Elektro) und die Außenanlagen wurden nicht durch geänderte Kostenanschläge untersetzt, sondern die geplanten Maßnahmen generell als nicht erforderlich gestrichen. Die Erfordernis der Maßnahmen wurde bereits mehrfach begründet.

 

zu 2.

Es werden durchaus Prioritäten für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen bezogen auf die jeweilige Schule gesetzt. Diese werden der Schulverwaltung zugearbeitet und in den entsprechenden Zusammenstellungen zu den einzelnen Objekten berücksichtigt.  Dabei steht an 1. Stelle die Erfüllung brandschutz- und sicherheitstechnischer Erfordernisse. Die Wichtigkeit dieser Maßnahme ist selbsterklärend, ein Einsparpotential nicht gegeben. Seitens der Fachabteilung/Sachgebiet werden die Maßnahmen jeweils für den Haushalt des Folgejahres angemeldet, gefolgt von den erforderlichen (Mindest-)investitionen. Die Einstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt kann nur erfolgen, wenn die Haushaltssituation es zuläßt.

 

 

zu 3.

Sollte eine Gemeinschaftsschule nicht zustande kommen, wird der Schulstandort Altstadtstraße 30 eine Grundschule sein.

Die Regelschüler der Stadt Eisenach haben durch die beabsichtigte Aufhebung der innerstädtischen Regelschulbezirke dann die Möglichkeit, eine der verbleibenden Regelschulen (unter Berücksichtigung der maximal zu bildenden Klassen in den betreffenden Schulen – Punkt 2.a) der Beschlussvorlage) zu wählen.