II. Fragestellung
Sind und, wenn Ja,
mit welchem Ergebnis, hinsichtlich der geplanten Verlegung der Grundschule „Am
Petersberg“ in die jetzige Oststadtschule die dann (auch lt. Stellungnahme des
Staatl. Schulamtes Eisenach) notwendigen Investitionen in einen Schulgarten, in
an die Größe von Grundschulkindern angepasste Tische, Stühle, Werkbänke,
Sanitäranlagen etc., ein Raumkonzept (ist die Einhaltung des Rahmenstundenplans
für Sport eigentlich machbar?) für offenen Unterricht und die Hortarbeit,
Freispielmöglichkeiten mit entsprechenden Spielgeräten geprüft worden (Wenn
Nein, warum nicht?)?
1. Die Grundschule „Am Petersberg“ beziffert die
Sanierungskosten mit „lediglich“ 350.000 Euro. Diese basieren lt. Angaben der
Schule und Elternsprechern auf eigens eingeholten Angeboten. Den Zahlen der
Verwaltung (bitte einzeln aufführen und Berechnungsgrundlagen nennen) liegen
lt. Beschlussvorlage (vgl. Seite 4, Punkt 2a. Satz I der Begründung) nur
Schätzungen der städtischen Mitarbeiter zugrunde. Woher wird anhand von
Schätzungen die Sicherheit genommen, das wie im Ergebnis der Abwägungen
dargelegt, die Zahlen der Grundschule und damit der zurate gezogenen
Unternehmen, derart unseriös und abwegig sind?
2. Weshalb wird hinsichtlich der Grundschule „Am
Petersberg“ keine Prioritätenliste (bitte Maßnahmen nach ihrer Wichtigkeit und
Einspareffekten auflisten) für die Investitionen erstellt, die dann auch ggf.
teilweise durch die Investitionspauschale für Schulen bezahlt werden können und
weshalb wird ungeachtet möglicher Veränderungen der Haushaltssituation der
Stadt Eisenach bereits bis 2020 pauschal behauptet, dass die Investitionen
unmöglich wären?
3.
Für den Fall das
keine Gemeinschaftsschule am Standort „Altstadtstraße“ zustande kommt. Wären
dann ab dem Schuljahr 2013/2014 die Grundschüler alleine im Gebäude und die
Regelschüler auf die übrigen Regelschulen verteilt bzw. wie sehen die Planungen
hinsichtlich des Nichtzustandekommens einer Gemeinschaftsschule aus?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Hinsichtlich der Kosten für
die Sanitärinstallation könnten hier als Maximalwert zunächst die für die
Sanierungsarbeiten in der Grundschule “Am Petersberg” veranschlagten Kosten bis
2020 in Höhe von 15.000,- €, zzgl. 50 % der langfristigen Kosten ab 2020 in
Ansatz gebracht werden, d.h. insgesamt max. 30.000,- €. Für die Umsetzung der
Spielgeräte wäre zunächst zu prüfen, ob hier Leistungen durch die Verwaltung
(Hausmeister, Bauhof) selbst erbracht werden können. Ansonsten müßten durch das
zuständige Amt (51.4, Schulverwaltung) entsprechenden Angebote eingeholt
werden. Eine genaue Bezifferung der notwendigen Mittel ist zum jetzigen
Zeitpunkt nicht möglich. Dies trifft auch auf den Schulgarten zu.
Das benötigte
Mobiliar/Werkraum/Spielgeräte für die Grundschüler würde aus der GS “Am
Petersberg” in die jetzige “Oststadtschule” umgesetzt.
Alle notwendigen Maßnahmen
und deren Kosten stehen, wie bereits in der Sitzung des Schulausschusses am
30.08.2011 mitgeteilt, in keinem Verhältnis zu den notwendigen
Sanierungsmaßnahmen und den damit verbundenen Kosten für die Schule “Am
Petersberg”.
zu 1.
Diese Kostenermittlung war
bereits Thema einer entsprechenden Stellungnahme des Fachamtes (Kopie in der
Anlage). Der Grundschule eventuell vorliegende Kostenanschläge sind der
zuständigen Sachbearbeiterin weder bekannt, noch in irgend einer Weise
abgestimmt. Da wie im Termin am 30.08.2011 erläutert noch keine Planungen zum
Objekt bestehen, hätte hier zumindest eine gemeinsame Abstimmung erfolgen
müssen, um von gleichen Grundlagen auszugehen. Berechnungsgrundlage der
Verwaltung sind generell Vergleichsobjekte, angepasst an die jeweiligen
Besonderheiten (Kubatur, Lage, Bauzustand u.ä.) des betrachteten Objektes. Aus
den bisherigen Erfahrungen kann festgestellt werden, dass diese Kosten jeweils
nur die Mindestsummen darstellen.
Aus dem Schreiben der
Schule ist jedoch eindeutig ersichtlich, dass die Zahlen zur Sanierung bzw. die
erfolgten Reduzierungen keinesfalls hauptsächlich auf Kostenvoranschlägen
beruhen. Dies wäre maximal für die Dachsanierung nachvollziehbar. Allerdings
ist nicht bekannt, ob diese reduzierten Kosten auch die Gerüststellung, die
Wärmedämmung gemäß ENEV (liegt der Schule ein entsprechender ENEV-Nachweis
vor?), die Betoninstandsetzung in den wassergeschädigten Bereichen und die
Spenglerarbeiten berücksichtigen. Alle weiteren Reduzierungen, so auch die
Kosten für die gesamte Haustechnik (Heizung, Sanitär, Elektro) und die
Außenanlagen wurden nicht durch geänderte Kostenanschläge untersetzt, sondern
die geplanten Maßnahmen generell als nicht erforderlich gestrichen. Die
Erfordernis der Maßnahmen wurde bereits mehrfach begründet.
zu 2.
Es werden durchaus
Prioritäten für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen bezogen auf die
jeweilige Schule gesetzt. Diese werden der Schulverwaltung zugearbeitet und in
den entsprechenden Zusammenstellungen zu den einzelnen Objekten
berücksichtigt. Dabei steht an 1. Stelle
die Erfüllung brandschutz- und sicherheitstechnischer Erfordernisse. Die
Wichtigkeit dieser Maßnahme ist selbsterklärend, ein Einsparpotential nicht
gegeben. Seitens der Fachabteilung/Sachgebiet werden die Maßnahmen jeweils für
den Haushalt des Folgejahres angemeldet, gefolgt von den erforderlichen
(Mindest-)investitionen. Die Einstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt
kann nur erfolgen, wenn die Haushaltssituation es zuläßt.
zu 3.
Sollte eine Gemeinschaftsschule nicht zustande kommen, wird der Schulstandort Altstadtstraße 30 eine Grundschule sein.
Die Regelschüler der Stadt Eisenach haben durch die beabsichtigte Aufhebung der innerstädtischen Regelschulbezirke dann die Möglichkeit, eine der verbleibenden Regelschulen (unter Berücksichtigung der maximal zu bildenden Klassen in den betreffenden Schulen – Punkt 2.a) der Beschlussvorlage) zu wählen.