hier: Einbringung
I. Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis
genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an
den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Begründung:
Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens
einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde
vorzulegen.
Die eingangs genannte gesetzliche Vorgabe konnte mit dem vorgelegten
Haushaltsentwurf 2011 nicht eingehalten werden. Ursache für die zeitlichen
Verzögerungen sind die großen Probleme beim notwendigen Ausgleich des
Haushaltsentwurfes und die in diesem Zusammenhang mit dem Land Thüringen
geführten Verhandlungen. Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist ausgeglichen.
Auf die inhaltlichen Erläuterungen zum Haushaltsentwurf im Vorbericht, bei den Unterabschnitten bzw. Haushaltsstellen wird verwiesen.
Der Entwurf enthält folgende
Eckdaten:
1. Haushalt der Stadt Eisenach
1.1 Haushaltsvolumen
Entwurf
HH 2011 Haushalt 2010*
* von Stadtrat
beschlossene
Satzung inkl.
Anlagen, jedoch nicht
genehmigt
Verwaltungshaushalt 89.538.862 € 85.482.206 €
Einnahme und Ausgabe
Vermögenshaushalt 15.601.010
€ 14.930.634 €
Einnahme und Ausgabe
Gesamthaushalt 105.139.872
€ 100.412.840 €
Einnahme und Ausgabe
1.2 Zuführung vom
Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/Ausgleich des Haushaltes
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 3.161.618 €. Davon sind 2.317.000 € Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten. Der Betrag darüber hinaus in Höhe von 844.618 € ist eine zusätzliche Zuführung zum formalen Ausgleich des Vermögens-haushaltes; hierbei können 192.746 € für die Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet werden.
1.3 Kreditaufnahme
Zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes wurde keine Kreditaufnahme eingestellt. Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung (2.317.000 €) am 31.12.2011 voraussichtlich 31.081.060 €. Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 42.847 Einwohnern (31.12.2009) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von 725,40 €/ Einwohner.
1.4 Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
1.5 Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.
1.6 Hebesätze für Grund- und
Gewerbesteuer
Gemäß der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.05.03 beschlossenen Hebesatzsatzung der Stadt Eisenach in der Fassung der 4. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung sind die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer wie folgt festgesetzt:
300 v. H. für Grundsteuer A
400 v. H. für Grundsteuer B
400 v. H. für Gewerbesteuer.
Die sich aus der 4. Änderungssatzung ergebenden Mehreinnahmen bei den Grundsteuern wurden im Entwurf des Haushaltes 2011 berücksichtigt.
1.7 Stand der allgemeinen
Rücklage
Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist. Damit kann die gesetzliche Vorgabe zur Vorhaltung einer Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 4 Jahre nicht eingehalten werden. Die Mindestrücklage müsste danach rd. 1,6 Mio. € betragen.
2. Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes
2.1 Gesamtvolumen
Entwurf
Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan
2011 2010*
* von Stadtrat
beschlossene
Satzung inkl.
Anlagen, jedoch nicht
genehmigt
Erfolgsplan im Ertrag 16.987.350 € 14.972.700
€
im Aufwand 17.176.050 € 15.669.700
€
Fehlbetrag 188.700 € 697.000 €
Vermögensplan in Einnahme und
Ausgabe
880.232 € 1.881.832 €
2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme
Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.
2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.
2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.
Anlagenverzeichnis: (Vorlage erfolgt zur
Sitzung)
Entwurf Haushaltssatzung 2011 incl. Anlagen
Eckdatenblatt zum Haushalt /Wirtschaftsplan 2011