Betreff
Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 und Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2011
hier: Einbringung
Vorlage
0744-StR/2011
Aktenzeichen
20.1
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Begründung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.  
Die eingangs genannte gesetzliche Vorgabe konnte mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf 2011 nicht eingehalten werden. Ursache für die zeitlichen Verzögerungen sind die großen Probleme beim notwendigen Ausgleich des Haushaltsentwurfes und die in diesem Zusammenhang mit dem Land Thüringen geführten Verhandlungen. Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist ausgeglichen.

 

Auf die inhaltlichen Erläuterungen zum Haushaltsentwurf im Vorbericht, bei den Unterabschnitten bzw. Haushaltsstellen wird verwiesen.

 

Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:

 

1. Haushalt der Stadt Eisenach

 

1.1 Haushaltsvolumen

 

                                                            Entwurf HH 2011                   Haushalt 2010*

*  von Stadtrat beschlossene  

    Satzung inkl. Anlagen, jedoch nicht

    genehmigt

 

Verwaltungshaushalt                         89.538.862 €                           85.482.206 €

Einnahme und Ausgabe

 

Vermögenshaushalt                           15.601.010                            14.930.634 €

Einnahme und Ausgabe

 

Gesamthaushalt                                105.139.872 €                         100.412.840 €

Einnahme und Ausgabe

 

 

1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/Ausgleich des Haushaltes

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 3.161.618 €. Davon sind 2.317.000 € Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten. Der Betrag darüber hinaus in Höhe von 844.618 € ist eine zusätzliche Zuführung zum formalen Ausgleich des Vermögens-haushaltes; hierbei können 192.746 € für die Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet werden.

 

 

1.3 Kreditaufnahme

 

Zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes wurde keine Kreditaufnahme   eingestellt. Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung (2.317.000 €) am 31.12.2011 voraussichtlich 31.081.060 €. Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 42.847 Einwohnern (31.12.2009) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von 725,40 €/ Einwohner.

 

 

1.4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

 

 

1.5 Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.

 

 

1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 

 

Gemäß der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.05.03 beschlossenen Hebesatzsatzung der Stadt Eisenach in der Fassung der 4. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung sind die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer wie folgt festgesetzt:

 

                        300 v. H. für Grundsteuer A

                        400 v. H. für Grundsteuer B

                        400 v. H. für Gewerbesteuer.

 

Die sich aus der 4. Änderungssatzung ergebenden Mehreinnahmen bei den Grundsteuern wurden im Entwurf des Haushaltes 2011 berücksichtigt.

 

 

1.7 Stand der allgemeinen Rücklage

 

Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist. Damit kann die gesetzliche Vorgabe zur Vorhaltung einer Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 4 Jahre nicht eingehalten werden. Die Mindestrücklage müsste danach rd. 1,6 Mio. € betragen.

 

 

2. Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes

 

2.1 Gesamtvolumen

 

                                                                        Entwurf

                                                                        Wirtschaftsplan         Wirtschaftsplan

                                                                        2011                            2010*

*  von Stadtrat beschlossene  

    Satzung inkl. Anlagen, jedoch nicht

    genehmigt

 

Erfolgsplan                im Ertrag                    16.987.350 €               14.972.700 €

                                    im Aufwand                17.176.050 €               15.669.700 €

Fehlbetrag                                                          188.700 €                    697.000 €

 

Vermögensplan         in Einnahme und

                                    Ausgabe                          880.232 €                  1.881.832 €

 

 

2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme

 

Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.

 

 

2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.

 

 

2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.

 

 


Anlagenverzeichnis: (Vorlage erfolgt zur Sitzung)

 

Entwurf Haushaltssatzung 2011 incl. Anlagen

Eckdatenblatt zum Haushalt /Wirtschaftsplan 2011