II. Fragestellung
1. Wann fand das Gespräch der Dezernentin mit welchen Teilnehmern beim Fördermittelgeber statt?
2.
Welche Gründe wurden durch den Fördermittelgeber
hinsichtlich der Nichtförderung des Parkhauses genannt?
3.
Wurden die beiden Verträge mit dem Investor vor
Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister dem Landesverwaltungsamt und dem
Fördermittelgeber vorgelegt?
(Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?)
4.
Wann wurde der Mietvertrag zum Parkhaus mit dem
Mehrerlösvertrag vom Oberbürgermeister unterzeichnet?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.
Das
Gespräch fand am 05.08.2010 im Thüringer Landesverwaltungsamt statt. Teilnehmer
der Stadt Eisenach waren; Frau Rexrodt, Frau Menge, Herr Schumann, Frau Budschewski sowie Herr
Borchert als Sanierungsträger der Stadt Eisenach. Als Vertreter des Thüringer
Landesverwaltungsamtes nahmen Herr Bechstedt, Frau Heinemann und Herr Reinfried
teil.
zu 2.
Die Position des Fördermittelgebers hinsichtlich
der Kriterien für eine Förderung stellen sich wie folgt dar:
Dem Zuwendungsgeber lag kein Antrag auf einen
förderunschädlichen Vorhabensbeginn vor. Demzufolge konnte auch keine Prüfung
der Genehmigungsfähigkeit erfolgen. Zudem wäre das Parkhaus nur bei einem
Nachweis der Unrentierlichkeit, über die gesamte Gesamtvertragslaufzeit
betrachtet, förderfähig gewesen. Nach der von der Stadt Eisenach vorgelegten
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist jedoch vielmehr davon auszugehen, dass die
Einrichtung spätestens nach 5 Jahren Gewinne erwirtschaften wird. Da Gewinne
grundsätzlich nicht förderfähig sind, darf der Gewinnbeteiligungsvertrag erst
nach Ablauf dieses Betrachtungszeitraumes wirken. Andererseits hätte eine
Förderung des Vorhabens eine öffentliche Ausschreibung vorausgesetzt.
zu 3. und zu 4.
Der
Oberbürgermeister verweist auf die Beantwortung der Anfrage 0116/2010 aus der
11. Sitzung des Stadtrates vom 27.08.2010.