Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Krieg - Tor zur Stadt
Vorlage
AF-0244/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      In welcher Höhe belaufen sich die finanziellen Aufwendungen der Stadt für die Projektsteuerung durch  die LEG?

2.      Wurden die finanziellen Aufwendungen durch die Stadt beglichen? (Wenn ja, aus welcher Haushaltsstelle? Wenn nein, wie sollen diese Außenstände beglichen werden?)

3.      Welche Ergebnisse kann der Oberbürgermeister hinsichtlich der gemeinsamen Arbeit mit dem neuen Investor vorweisen (im Sachstandsbericht vom 09.09.2011 unter Punkt 1 für September 2011 vorgesehen)?

4.      Ging mit dem Einstieg der neuen Investorengemeinschaft auch die Sanierungsverantwortung über das Grundstück an die Investorengemeinschaft über? (Wenn ja, wann ist die Sanierung abgeschlossen? Wenn nein, wie wird sichergestellt, dass die Sanierung bis zur Bauantragstellung im Januar (Sachstandsbericht vom 09.09.2011) abgeschlossen ist?)

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Es wurden bisher Honorare in einer Gesamthöhe von 171.005,38 €  von der Stadt Eisenach an die LEG mbH Thüringen (Vertragsgrundlagen 08.01./16.01.2007 Projektbegleitung; Ergänzungsvertrag vom 14.10./22.10.2008 Geschäftsbesorgung) gezahlt. Für das Jahr 2011 wurden der Stadt Eisenach bisher erst zwei Rechnungen (I. und II. Quartal) gestellt (Stand: 14.11.2011). Des Weiteren ist zu beachten, dass die förderfähigen Kosten der Rechnungen zu 67% aus dem Stadtumbauprogramm des Bundes/ des Landes (BL-SU/A) mitfinanziert werden. Die dargestellten Fördermittel wurden an die Stadt Eisenach ausgezahlt.

 

Gegenüberstellung Honorarkosten-Förderung:

 

Honorarkosten                         Förderung

 

2007        27.922,11 €                                         18.614,74 €

2008        39.238,11 €                                         26.158,74 €    

2009        55.021,22 €                                         30.476,71 €

2010        37.845,81 €                                         20.836,90 €

2011:   10.978,13 €                                           6.393,88 €                

         

171.005,38 €                                     102.480,97 €

 

zu 2.

Alle bisher der Stadt in Rechnung gestellten Honorarrechnungen wurden durch die Stadt beglichen, Ausgabehaushaltsstelle 61512.98600, Einnahmehaushaltsstelle der entsprechenden Fördermittel 61512.36100

 

zu 3.

Nach der Übertragung der relevanten Grundstücke im Gebiet “Tor zur Stadt” ist die Entwicklung des Projektes von der Heinrich Becker GmbH auf die  OFB Projektentwicklung GmbH / Procom Invest GmbH & Co. KG übergegangen. Das neue Bebauungskonzept wurde der Verwaltung und der Öffentlichkeit vollumfänglich am 25.10.2011 vorgestellt. Zeitgleich dazu erfolgte auf Initiative des Oberbürgermeisters die Wiederaufnahme der Beratungen der Arbeitsgruppe  “Tor zur Stadt”.  In der 22. Sitzung des Stadtrates, am 25.11.2011, Tagesordnungspunkt 10, wird der Oberbürgermeister den Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Eisenach Nr. 6 “Bahnhofsvorstadt” bestehend aus dem Planentwurf und den textlichen Festsetzungen  sowie die Begründung mit dem Umweltbericht einbringen. Der Entwurf berücksichtigt sowohl die Ergebnisse der Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf, das Abwägungsergebnis zum Entwurf als auch das veränderte Projekt des Investors.

 

 

zu 4.

 

Die Sanierungsverantwortung  liegt nach wie vor bei der Heinrich Becker GmbH. Die Sicherstellung des Sanierungsendes Januar 2012 kann nicht von der Verwaltung gewährleistet werden, da hier der Sanierungsverantwortliche zu leisten hat. Die Stadt selbst leistet keine Bauarbeiten im vorliegenden Fall. Eine Ausübung von Verwaltungszwang über eine Ersatzvornahme scheidet direkt auf Grund fehlender Freistellung der Stadt aus, da dann das finanzielle Risiko über  den erforderlichen  Kostenbescheid anschließend an HBG für die Stadt nicht überschaubar ist.