I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt

die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises für den Zeitraum 2012 – 2016.

 


Begründung:

 

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer ÖPNV - Gesetzes (ThürÖPNVG) ist der ÖPNV eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die Aufgabenträger haben im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nach Maßgabe dieses Gesetzes zu planen, zu organisieren und zu finanzieren (§3 Abs. 3) sowie sich mit dem Ziel der Schaffung koordinierter Verkehrsangebote untereinander abzustimmen (§ 4).

Gemäß § 5 haben die Aufgabenträger einen Nahverkehrsplan für einen Zeitraum von fünf Jahren für ihren Zuständigkeitsbereich aufzustellen und bedarfsgerecht fortzuschreiben.

Die Vorlage eines Nahverkehrsplanes ist Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen des Freistaates Thüringen für attraktive und bedarfsgerechte Verkehrsangebote und Investitionen (§ 5 Abs. 6).

Der vorliegende Nahverkehrsplan erfüllt die Anforderungen aus dem ÖPNV-Gesetz, ist mit dem Aufgabenträger Wartburgkreis sowie angrenzenden Landkreisen abgestimmt und somit wesentliches Instrument für weitere verkehrspolitische und verkehrsplanerische Zielkonzeptionen für die kommenden Jahre.

Der ÖPNV nimmt darüber hinaus als wichtige Komponente im kommunalen Klimaschutz der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises einen wichtigen Platz bei der nachhaltigen Reduzierung klimaschädlicher Emissionen ein und ist weiter auf hohem Niveau zu erhalten.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlagen und Verteiler:

 

Nahverkehrsplan 2012 – 2016

 

je ein Exemplar + CD-ROM an die Fraktionsvorsitzenden