Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Schenke - Mietspiegel der Stadt Eisenach
Vorlage
AF-0246/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Können sie diese Zahlen bestätigen, wenn ja von welchen Wohnungswirtschafts-unternehmen der Stadt Eisenach liegen dazu Zahlen vor?

2.      Gibt es in der Stadt Eisenach einen Mietspiegel, der für das Mieterhöhungsverlangen nach
§ 557 ff. BGB herangezogen wird?

3.      Wenn es einen Mietspiegel der Stadt Eisenach gibt, sind sie bereit, diesen zu veröffentlichen bzw. transparent zu machen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:


 

Sehr geehrter Herr Schenke ,

 

 

zu Ihrer Anfrage zur Thematik "Mietspiegel der Stadt Eisenach" gebe ich Ihnen nachfolgend den

derzeitigen Sachstand zur Kenntnis :

 

 

 

Punkt  II. Fragestellung

 

 

 

Zu 1.) Zu dem in der Thüringer Landeszeitung angegebenen  durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 4,69 Euro kann seitens der Stadtverwaltung keine Aussage gemacht werden , da keine Statistik über Mietpreise geführt wird. Nach dem Mietspiegel der Stadt Eisenach von 2002/2003 entspräche ein Quadratmeterpreis  von 4,69 Euro dem Sektor einer modernisierten Neubauwohnung (1948 bis 1990) mit einer  Wohnungsgröße von > 50 bis 75 m² im Lagebereich 2  von Eisenach .

 

 

Zu 2.) In der Stadt Eisenach gibt es derzeit keinen aktuellen Mietspiegel , der für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 557 ff. BGB herangezogen werden kann .

 

 

Zu 3.)  Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen er-

     stellt und von der Stadt oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt werden. Die geforderte Transparenz ist daher gewährleistet .