Betreff
Umsetzung der Verordnung (EG) 1370 - Vergabe Dienstleistungsaufträge ÖPNV
Vorlage
0125-StR/2009
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

1.      Öffentliche Dienstleistungsaufträge zur Erbringung von Personenverkehrsdiensten in der Stadt Eisenach  werden im Wege der Direktvergabe an einen internen Betreiber vergeben.

 

2.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Direktvergabe an einen internen Betreiber vorzubereiten und die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

 

 


Begründung:

 

 

Zum 03.12.2009 tritt die EG-Verordnung 1370/2007 in Kraft. Die EG-Verordnung gilt direkt in jedem Mitgliedsstaat. Eine Anpassung des nationalen Rechtsrahmens, insbesondere des Personenbeförderungsgesetzes ist bislang nicht erfolgt. Die EG-Verordnung trifft unter anderem Regelungen über die Vergabe von Personenverkehrdienstleistungen sowie über die Gewährung finanzieller Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen.

 

In der Stadt Eisenach werden die ÖPNV- Dienstleistungen im Busverkehr zur Zeit von der KVG mbH erbracht. Gesellschafter der KVG sind die Stadt Eisenach (25,2%) sowie der Wartburgkreis (74,8%).

 

Grundlage der Leistungserbringung sind die nach dem Personenbeförderungsgesetz erteilten Linienverkehrsgenehmigungen. Die Linienverkehrsgenehmigungen laufen zum überwiegenden Teil zum 31.05.2011 bzw. zum 30.08.2011 aus. Nach Auslaufen der Genehmigungen sind die Leistungen grundsätzlich im Einklang mit der EG-Verordnung neu zu vergeben. Art und Umfang der Vergabe sind bereits ein Jahr zuvor im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

 

Hinsichtlich der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen verlangt die Verordnung grundsätzlich die Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens d.h. im konkreten Fall eine europaweite Ausschreibung der Leistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt die Verordnung die Direktvergabe an einen internen Betreiber zu.

 

Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass die Erwartungen, die an eine Ausschreibung im ÖPNV gestellt wurden, sich in vielen Fällen nicht erfüllt haben: Die Ausschreibungen haben in der Regel nicht zu einer nachhaltigen Senkung der Kosten geführt. Gleichzeitig haben die kleinen und mittelständischen Verkehrsunternehmen einen deutlichen Rückgang ihrer Leistungen hinnehmen müssen während internationale Verkehrskonzerne ihren Marktanteil ausbauen konnten.

 

Eine Direktvergabe der Leistungen ermöglicht es dem Aufgabenträger, den Bestand der eigenen kommunalen Verkehrsunternehmen dauerhaft zu sichern. Gleichzeitig bietet eine Direktvergabe die Möglichkeit, die in der Region ansässigen kleinen und mittelständischen Verkehrsunternehmen als Subunternehmer- weiterhin mit Leistungen zu betrauen.

Auch unter Kostengesichtspunkten ist eine Direktvergabe in der Stadt Eisenach positiv zu bewerten, da der Preis pro Fahrplankilometer nicht über dem liegt, was andernorts durch Ausschreibungen erzielt wurde.

 

Aus den genannten Gründen wird empfohlen, die ÖPNV- Leistungen in Eisenach direkt an einen internen Betreiber zu vergeben.

 

Für eine Direktvergabe werden durch die EG- Verordnung restriktive Vorgaben aufgestellt. Die wichtigste Vorraussetzung einer internen Vergabe ist, dass der Aufgabenträger als Auftraggeber eine Kontrolle über den Auftragnehmer ausübt, der der Kontrolle über seine eigenen Dienststellen entspricht. Dabei sind Faktoren wie der Umfang der Vertretung in Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsgremien, Eigentumsrechte, tatsächlicher Einfluss auf und tatsächliche Kontrolle über strategische Entscheidungen und einzelne Managemententscheidungen zu berücksichtigen.

 

Inwiefern diese Vorgaben von der KVG mbH und der KVG als Mitgesellschafter der VGW  in der jetzigen Form erfüllt werden, muss weiter untersucht werden. Gegebenenfalls müssen die Strukturen der VGW und der  KVG mbH im Rahmen der VGW angepasst  werden.

 

Die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung treten bereits zum 03.12.2009 in Kraft. Um diesen Vorschriften gerecht zu werden und damit Rechtssicherheit für den Übergangszeitraum bis zur Neuvergabe der Linienverkehrsgenehmigungen zu schaffen, ist eine Anpassung des bestehenden Rahmenvertrages zwischen den Aufgabenträgern Stadt Eisenach und Wartburgkreis sowie der VGW und der KVG erforderlich. Durch das Büro Pricewaterhouse Coopers wurde eine Ergänzungvereinbarung zum Rahmenvertrag erarbeitet, die dem Stadtrat ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt wird.