Betreff
Überplanmäßige Ausgabe bei den Bestattungskosten nach § 74 SGB XII in der HH-Stelle 41480/000.73010
Vorlage
0128-HFA/2009
Aktenzeichen
50.1
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar:

die überplanmäßige Bereitstellung von 30.000,00 € für Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII in der HH-Stelle 41480/000.73010

Zur Deckung der Mehrausgabe von 30.000,00 € wird Überbrückungshilfe beim Land Thüringen beantragt.

 


Begründung:

 

Bei den Leistungen der Haushaltsstelle 41480.73010 – Bestattungskosten – Haushaltsstelle im Deckungskreis 076 – handelt es sich um Pflichtaufgaben nach dem SGB XII.

 

Die Planung der Ausgaben für die Bestattungskosten gestaltet sich schwierig, da die Zahl der gestellten Anträge nicht vorhersehbar bzw. planbar ist.

 

Im Haushaltsplan wurden unter der Haushaltsstelle 41480/000.73010    20.000,00 € eingestellt. Bisher betrugen die Ausgaben – Stand 30.09.2009 – bei den Bestattungskosten 17.418,91€.

Damit konnten 14 Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten bewilligt werden. Die durchschnittlichen Kosten/ Fall liegen damit bei rd. 1.250,00 €.

 

Derzeit liegen dem Sozialamt – Stand 30.09.2009 –  13 vollständige, durch das Sozialamt geprüfte und somit zu bewilligende Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten vor, sowie 11 weitere – bisher unvollständig eingereichte und somit noch nicht geprüfte –  Anträge. Weitere Antragstellungen sind nicht auszuschließen. Bei Bewilligung der aktuell noch vorliegenden Anträge im Jahr 2009 besteht derzeit ein zusätzlicher Ausgabebedarf von rd. 30.000,00 € (24 Fälle x 1.250,00 €).

 

Da es sich um eine unabweisbare Pflichtaufgabe handelt, ist die Finanzierung dieser Ausgaben sicherzustellen.

 

Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 30.000,00 €  kann gegenwärtig nicht durch

Mehreinnahmen oder Minderausgaben im Verwaltungshaushalt 2009 gedeckt werden, weshalb beim Land Thüringen ein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt wird.

 

Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß dem Bescheid vom 26. März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Auflage 1, beantragt.