Betreff
Feststellung der Jahresrechnung 2007 und Erteilung der Entlastung
Vorlage
0770-StR/2011
Aktenzeichen
20.1/ 20 25 01
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Aufgrund des § 80 Abs. 3 der ThürKO wird die Jahresrechnung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2007 mit den lt. Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes erfolgten Prü-fungsfeststellungen festgestellt.

 

Gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO wird die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 beschlossen.

 


Begründung:

 

In seiner Sitzung am 25.04.2008 wurde der Stadtrat mit einer Berichtsvorlage über die in der Jahresrechnung 2007 festgestellten Ergebnisse informiert und der Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2007 übergeben. Auf die Ausführungen dort wird verwiesen. Die Jahresrechnung wurde gemäß § 82 Abs. 1 ThürKO durch das städtische Prüfungsamt abschließend geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist dem als Anlage beigefügten Prüfungsbericht zu entnehmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.07.2011 über die Jahresrechnung 2007 und den Schlussbericht beraten.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes