Betreff
Bebauungsplan Nr. 23.1 "Karthäuser Höhe", hier: Aufstellungsbeschluss für einen Teilbereich
Vorlage
0774-StR/2011
Aktenzeichen
61.23/ B 23.1 A
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Für den in der Karte (Anlage 1 - Geltungsbereich) dargestellten Bereich wird die Aufstellung des Teilbebauungsplanes Nr. 23.1A “Landschaftskorridor Prellerstraße” beschlossen. Der Bebauungsplan B 23.1A soll klarstellende Festsetzungen treffen zur Abgrenzung der Wohnbauflächen von den Schutzflächen des von Bebauung freizuhaltenden Landschaftskorridors.


Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 14.10.2011 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23.1 “Karthäuser Höhe” beschlossen. Die Änderung soll sich beschlussgemäß auf die “Festsetzungen für Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft” beziehen, und zwar auf die mit Schutzzweck Ziffer “2” bezeichneten Gebiete. Diese sollen mit einer Festsetzung versehen werden, die im Sinne der mit “1” bezeichneten Schutzmaßnahmen eindeutig klarstellen, dass der betreffende Landschaftskorridor für die Zukunft von Bebauung freigehalten werden soll.

 

Der Bebauungsplan Nr. 23.1 “Karthäuser Höhe” wurde im Jahre 1992 als einfacher Bebauungsplan aufgestellt und ist seit dem 04.08.1997 rechtskräftig. Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan gemäß § 30 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt, sind für Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nur ausgewählte Festsetzungen getroffen worden. Die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben regelt sich – soweit keine Festsetzungen getroffen wurden - im Übrigen nach dem Einfügungsgebot des § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich).

 

Die bisherige Festsetzung zu Ziffer “2” sagt aus, dass ein “weitgehender Erhalt landschaftsprägender Gehölzbestände durch Integration im Rahmen geplanter Bebauung” gewährleistet sein muss.  Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass eine Bebauung in diesen Flächen trotz Ausweisung als Grünland rechtlich nicht eindeutig ausgeschlossen werden konnte. Die nunmehr zu treffende Festsetzung soll Rechtssicherheit dahingehend gewährleisten, dass in den betreffenden Schutzkorridoren nicht gebaut werden darf.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 23.1A ist so gewählt, dass die bislang mit “2” festgesetzten Flächen vollständig innerhalb des neu aufzustellenden Planes liegen (siehe Anlage). Der neue Teilbebauungsplan soll flächenfunktions- und gebietsbezogen folglich mit “Landschaftskorridor Prellerstraße” bezeichnet werden. Verfahrensseitig ist vorgesehen, den bisherigen Bebauungsplan “Karthäuser Höhe” im betreffenden Teilbereich durch die neue Plansatzung zu ersetzen.

 

Der Stadtrat soll nun die Aufstellung für den Teilbebauungsplan Nr. 23.1A beschließen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.


Anlagenverzeichnis:

 

Karte des Geltungsbereiches