Betreff
Einwohneranfrage - "Tor zur Stadt" Einkaufzentrum (EKZ)
Vorlage
EAF-0019/2011
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Der neue Entwurf EKZ weicht in wesentlichen Teilen von den bisherigen Beschlüssen zum Teilbebauungsplan B6.1 ab. Wird dieser aufgehoben?

2.      Gibt es nur noch einen Gesamtplan als Bebauungsplan B6? Wer arbeitet daran? Es war zugesagt, die Arbeitsgruppe rechtzeitig in die Planungen mit einzubeziehen. Warum ist das nicht geschehen?

3.      Warum übernimmt die Stadtverwaltung nicht die Rechte und Pflichten zur Gestaltung der Stadt und überlässt die planungshoheitlichen Aufgaben zur Erstellung der stadtplanerischen Zielstellungen einem Investor?

4.      Wie steht die Stadtverwaltung zu der beabsichtigten Inanspruchnahme des Grundstücks ZOB für eine Erweiterung des bisherigen Baufeldes? Die Verkaufsfläche ist gegenüber dem früheren Entwurf kleiner geworden, die bebaute Grundfläche größer. Welche Nutzungen sind vorgesehen?

5.      Wann wird mit der Fertigstellung des neuen Busbahnhofes gerechnet, wie soll die Zwischenlösung ab Bauphase EKZ aussehen?

6.      Gibt es einen städtebaulichen Vertrag mit dem neuen Investor? Was beinhaltet dieser?

7.      Wie sieht der Vorhaben- und Erschließungsplan aus, in welchen Grenzen soll dieser verlaufen? Was wird der Durchführungsvertrag beinhalten?

8.      Wann ist mit einer abschließenden Sanierung des Grundstückes zu rechnen? Wer übernimmt die Kosten?

 


Beantwortung

 

Zu 1 und 2.

 

Der Bebauungsplan Nr. 6.1 “Tor zur Stadt” soll mit dem Bebauungsplan Nr. 6 “Bahnhofsvorstadt” in einem zusammengefassten neuen Entwurf vom Stadtrat der Stadt Eisenach beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gebracht werden. Dazu muss der Bebauungsplan Nr. 6.1 “Tor zur Stadt” nicht aufgehoben werden. Der Bebauungsplan wird in Zusammenarbeit mit der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG), die auch für die Projektleitung zum Gesamtprojekt “Tor zur Stadt” verantwortlich ist, erarbeitet. Es wird eine neuerliche und uneingeschränkte Beteiligungsmöglichkeit an der Gesamtplanung für jedermann eingeräumt, so dass keine Abwägungsdefizite im Planverfahren entstehen können.

 

Der Arbeitsgruppe “ Tor zur Stadt” wurde die neue Planung am 25.10.2011 umfänglich vorgestellt. Im Rahmen der Auslegung des Bebauungsplanes besteht eine weitere Beteiligungsmöglichkeit der Arbeitsgruppe.

 

Zu 3.

 

Die Stadt kommt ihren hoheitlichen Aufgaben in der Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches mit den Beschlüssen zum Bebauungsplanverfahren B 6 “Bahnhofsvorstadt” rechtskonform nach.

 

Zu 4.

 

Es war bereits im Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs aus 1992 vorgesehen und u. a. auch von Mitgliedern der Arbeitsgruppe “ Tor zur Stadt” vorgeschlagen worden, gegenüber des Bahnhofes eine Bebauung vorzunehmen. Einerseits sollten Raumkanten geschaffen werden, die den Bahnhofsvorplatz fassen, und andererseits eine sinnvolle, sowohl städtebaulich als auch unter wirtschaftlichen Aspekten vertretbare Nachnutzung der Flächen des städtischen Busbahnhofes gefunden werden. Mit dem vorgesehenen Baufeld wird diesen Anforderungen besser entsprochen als mit der Fläche für Gemeinbedarf, die in der zurückliegenden Planversion im Bereich des Bahnhofsvorplatzes festgesetzt werden sollte.

 

Es ist zumindest für die Belange der Bauleitplanung nicht erheblich, ob die an dem Gesamtstandort maximal zulässige Verkaufsfläche von 10.000 m² Verkaufsraumfläche mit dem aktuellen Vorhaben jetzt oder später voll ausgeschöpft werden soll.

 

Zu 5.

 

Eine hinreichend bestimmte Aussage des Oberbürgermeisters hinsichtlich eines konkreten Zeitpunktes zur Fertigstellung des ZOB setzt zunächst grundsätzlich die Bewilligung der ÖPNV - Mittel über das Gesamtvorhaben sowie deren Einzelanträge voraus. Auf Grund der dauerhaften fehlenden Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach können jedoch, wie bereits mehrfach vom Oberbürgermeister ausgeführt, die für die Umsetzung des Projektes benötigter Eigenmittel nicht nachgewiesen werden. Damit ist zum derzeitigen Zeitpunkt die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nicht gesichert. Der Oberbürgermeister ist in vielen Gesprächen mit den Entscheidungsträgern sehr darum bemüht, über zwei separate Teilprojekte (Herstellung des Busbereitstellungsplatzes “Eichrodter Weg” einschliesslich Sozialräume sowie Neubau ZOB), in den Jahren 2011 – 2013, den gewünschten Baufortschritt zu organisieren. Dies setzt allerdings den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über die Gewährung von Bedarfszuweisungen mit dem Thüringer Finanzministeriums und die positive Würdigung einer gesicherten Gesamtfinanzierung des Vorhabens durch das Thüringer Landesverwaltungsamt  in den Jahren 2011 und 2012 voraus.

 

Wie bereits in der Sitzung der Arbeitsgruppe “Tor zur Stadt” am 25.10.2011 ausgeführt, bedarf der Beginn der Baumassnahme für das Fachmarktzentrum einer attraktiven Zwischenlösung für die vollumfängliche Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes des Kommunalen Verkehrsbetriebes. Hierzu fanden wie in der AG vereinbart, Abstimmungen in einer Unterarbeitsgruppe statt. Der Oberbürgermeister möchte den gemeinsam entwickelten Lösungsansätzen und der dazu notwendigen Abwägung in den Fachgremien nicht vorgreifen.

 

 

Zu 6.

 

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6.1 “Tor zur Stadt” wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Finanzierung des Teilbebauungsplanes B 6.1 “Tor zur Stadt” mit dem bisherigen Grundstückseigentümer abgeschlossen. Dieser gilt uneingeschränkt weiter, soweit keine Übertragung auf einen Rechtsnachfolger erfolgt.

 

Zu 7.

 

Die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes ist nicht beabsichtigt. Insofern wird auch kein Durchführungsvertrag zu schließen sein.

 

 

Zu 8.

 

Die Sanierungsverantwortung einschließlich der Kostentragungspflicht liegt nach wie vor bei der Heinrich Becker GmbH. Deshalb kann über das Sanierungsende auch keine konkrete Aussage getroffen werden, da dieses auch vom Sanierungsverantwortlichen bestimmt wird. Eine Ausübung von Verwaltungszwang über eine Ersatzvornahme scheidet direkt auf Grund fehlender Freistellung der Stadt aus, da dann das finanzielle Risiko über  den erforderlichen  Kostenbescheid anschließend an HBG für die Stadt nicht überschaubar ist.

 

 

 

Eine hinreichend bestimmte Aussage des Oberbürgermeisters hinsichtlich eines  konkreten Zeitpunktes zur Fertigstellung des ZOB setzt zunächst grundsätzlich die Bewilligung der ÖPNV - Mittel über das Gesamtvorhaben sowie deren Einzelanträge voraus. Auf Grund der dauerhaften fehlenden Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach können jedoch, wie bereits mehrfach ausgeführt, die für die Umsetzung des Projektes benötigten Eigenmittel nicht nachgewiesen werden. Damit ist zum derzeitigen Zeitpunkt die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nicht gesichert. Der Oberbürgermeister ist sehr darum bemüht, über zwei seperate Teilprojekte (Herstellung des Busbereitstellungsplatzes “Eichrodter Weg” einschließlich Sozialräume sowie Neubau ZOB), in den Jahren 2011 – 2013, den gewünschten Baufortschritt zu organisieren. Dies setzt allerdings den erfolgreichen Abschluss der Gewährung von Bedarfszuweisungen des Thüringer Finanzministeriums in und die positive Würdigung einer gesicherten Gesamtfinanzierung des Gesamtvorhabens durch das Thüringer Landerverwaltungsamt  in den Jahren 2011 und 2012 voraus.

 

Wie bereits in der Sitzung der Arbeitsgruppe “Tor zur Stadt” am 25.10.2011 ausgeführt, bedarf der für das kommende Jahr geplante Baustart des Fachmarktzentrums einer attraktiven Zwischenlösung für die vollumfängliche Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes des Kommunalen Verkehrsbetriebes. Hierzu fanden wie in der AG vereinbart, Abstimmungen in einer Unterarbeitsgruppe statt. Der Oberbürgermeister möchte den gemeinsam entwickelten Lösungsansätzen und der dazu notwendigen Abwägung in den Fachgremien nicht vorweggreifen.