I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar die überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 41.288.74620 – heilpädagogische Leistungen für Kinder in Einrichtungen in Höhe von 110.000,00 €.
Zur
Deckung der Mehrausgabe von 110.000,00 € wird Überbrückungshilfe beim Land
Thüringen beantragt.
Begründung:
Gemäß § 53 Sozialgesetzbuch XII erhalten Personen, die durch eine Behinderung wesent-lich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalls, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.
Behindert sind Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische
Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesell-schaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die sachliche Zuständigkeit liegt gemäß § 3 SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) beim örtlichen Sozialhilfeträger. Die Kosten trägt ebenfalls der örtliche Träger der Sozialhilfe.
Das Land gewährt einen Ausgleich zu den Nettosozialhilfeaufwendungen für die Aufgaben, für die durch § 3 die Zuständigkeit der örtlichen Träger der Sozialhilfe im eigenen Wirkungskreis gegeben ist. Geregelt ist dies in § 6 Abs. 2 ThürAGSGBXII.
Die Zahl der Kinder von 2 – 6 Jahren, welche nach Vorlage des amtsärztlichen Gutachtens in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Kinderarzt sowie dem Sozialpädriatischen Zentrum in einem integrativen Kindergarten durch heilpädagogische Leistungen gefördert werden müssen, um eine drohende Behinderung abzuwenden oder den fortschreitenden
Verlauf der Behinderung zu verlangsamen oder zu beseitigen, steigt weiterhin an.
Bei der Planung des Haushaltes 2009 wurde von den beiden bestehenden integrativen Kindergärten ausgegangen. Aufgrund der erhöhten Fallzahlen wurde in der AG Frühförde-rung im Frühjahr 2009 die Erwei-terung der Platzzahlen angestrebt und für notwendig erachtet. Dieser erhöhte Bedarf wurde auch durch die Frühförderstellen angezeigt und befürwortet. In vielen Fällen reicht eine ambulante oder mobile Frühförderung der Kinder nicht mehr aus.
Herauskristallisiert hat sich dabei das Wohngebiet Eisenach-Nord. So wurde durch die Diakonia, Betreiber des Kindergartens “Kinder-Arche” angestrebt, einen Teil des Regelkin-dergartens als integrativen Teil umzugestalten.
Diesem Vorhaben wurde seitens des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Abteilung VII, mit Vereinbarung vom 31. 08. 2009 zugestimmt. Ab 01.09.2009 stehen für die betroffenen Kinder 12 Plätze zur Verfügung. Bei der Haushaltsplanung 2009 war diese Maßnahme noch nicht bekannt.
Resultierend aus den erhöhten Fallzahlen sowie den 12 neuen Plätzen ab 01.09.2009 wird die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel notwendig. Die Ausgaben haben sich seit Januar 2009 in dieser Hilfeform wie folgt entwickelt:
Übersicht über die bisherigen Kosten 2009 (Dezember 2008 – August 2009)
Integrativer “Haus der kleinen Freunde” “Münze”
Kindergarten/Kapazität 21 Plätze/Ausgaben € 16 Plätze/Ausgaben €
Kosten 2009 BT 50,94 €/BT 60,43 €/BT
Dezember 2008 14.041,58 13.238,13
Januar 2009 21 17.825,01 17.766,42
Februar 20 16.976,20 16.920,40
März 22 18.973,82 18.612,44
April 20 16.976,20 18.129,00
Mai 19 16.127,39 16.934,65
Juni 21 17.724,13 18.459,65
Juli 23 16.282,97 16.916,97
August 21 14.878,49 15.543,86
Summe: 149.805,79 152.521,52
(durchschn. 16.645,09 € durchschn. 16.946,84 €)
Durchschnittlich war das “Haus der kleinen Freunde” mit 16 Kindern und die “ Münze” mit 14 Kindern belegt. Ein Kind verfügt über einen erhöhten Betreuungsbedarf.
Ausgabe per 08. 10. 09 312.520,95 € : 9 Monate = 34.724,55 € x 12 Monate
(inkl. 1 Kind in Pflegefamilie
10.193,64 €)
Bedarf 2009: 416.694,60 €
Plan 2009: 350.000,00 €
benötigt für Bestand: 66.694,60 € für bereits bestehende Plätze
(durch Erhöhung von Fallzahlen)
zusätzlich benötigt: + 42.835,00 € für die 12 neuen Plätze
(Kosten
gemäß der vorliegenden Vergütungs-
vereinbarung 56,66 €/BT bei durchschnittlich
21 Werktagen = 14.278,33 €) Sept. – Nov. 09
gesamt: = 109.529,60 €
rd.
110.000,00 €
=============
Die Rechnungen Dezember 2009 werden im Januar 2010 gezahlt.
Aufgrund der Zahlungspflicht der Stadt Eisenach ist der Beschluss über die überplanmäßigen Haushaltsmittel unabweisbar. Die Haushaltsstelle ist im Deckungskreis 037 enthalten, dieser wird danach vollständig ausgeschöpft.
Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 110.000,00 € kann gegenwärtig nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben im Verwaltungshaushalt 2009 gedeckt werden.
Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß dem Bescheid vom 26. März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Auflage 1, beantragt.
|
|