Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für Hilfe durch Familienpflege im Deckungskreis 046
Vorlage
0132-HFA/2009
Aktenzeichen
51.1/3503-wa
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt

 

vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes eine überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis (DK) 046 (Hilfen durch Familienpflege nach dem SGB VIII) von insgesamt 42.800,00 € wie folgt gesplittet für die Haushaltsstellen

 

45560.76120 (Vollzeitpflege)                       40.800,00 €

45610.76120 (Hilfe für junge Volljährige)     2.000,00 €

 

 

Die Deckung erfolgt durch folgende Mehreinnahmen

 

45560.16200 Pflegegelderstattung                                                                                  800,00 € (HH-Ansatz: 19.200,00 €)

45560.24100 Kostenbeiträge Jugendliche                                                                       600,00 € (HH-Ansatz: 500,00 €)

45560.24520 Leistungen von Sozialleistungsträgern- Rente                                        1.000,00 € (HH-Ansatz: 2.000,00 €)

45570.25300 übergeleitete Unterhaltsansprüche                                                         1.090,00 € (HH-Ansatz: 100,00 €)

45570.25510 Leistungen von Sozialleistungsträgern- Rente                                        1.600,00 € (HH-Ansatz: 2.500,00 €)

45570.25530 Erstattung Krankenhilfe                                                               1.240,00 € (HH-Ansatz: 500,00 €)

45600.16200 Erstattung von anderen Sozialleistungsträgern                           6.700,00 € (HH-Ansatz: 6.100,00 €)

 

und  Minderausgaben

 

45340.77290 Sonstige Leistungen der Jugendhilfe                                                         450,00 € (HH-Ansatz: 500,00 €)

45550.77000 Leistungen der sonstigen Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen            16.000,00 € (HH-Ansatz: 210.000,00 €)

45570.67700 Rückzahlung von Leistungen aus Vorjahren                                              300,00 € (HH-Ansatz: 500,00 €)

45570.77290 Sonstige Leistungen der Jugendhilfe                                                      1.000,00 € (HH-Ansatz: 12.000,00 €)

45600.77290 sonstige Leistungen der Jugendhilfe                                                          500,00 € (HH-Ansatz: 2.500,00 €)

45600.77291 Leistungen nach dem SGB IX- Minderjährige                                            400,00 € (HH-Ansatz: 500,00 €)

45610.77291 Leistungen nach dem SGB IX- Volljährige                                                 400,00 € (HH-Ansatz: 500,00 €)

 

insgesamt                                                                                                                       32.080,00 €

 

Zur Deckung des Fehlbetrages  in Höhe von 10.720,00 € wird Überbrückungshilfe beim Land Thüringen beantragt.

 


II. Begründung

 

Der Deckungskreis (DK) 046 ( Hilfen durch Familienpflege) findet sich in folgenden Haushaltsstellen (HHSt.) wieder:

45350.76120  – Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen  durch Familienpflege

                           ( gem. § 20 SGB VIII)

45560.76120   – Vollzeitpflege  (gem. §§ 27, 33 SGB VIII)

45610.76120   – Hilfe für junge Volljährige durch Familienpflege (gem. § 41 SGB VIII)

45650.76120   – Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch

                            Familienpflege (gem. § 42 SGB VIII)

 

Das Erbringen dieser Leistungen ist eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes.

 

Die Planung der notwendigen Finanzmittel in den einzelnen HHSt. für das Haushaltsjahr 2009 erfolgte für den gesamten DK auf der Grundlage der durchschnittlichen einzelnen Fallzahlen der Jahre 2007, 2008 und einer damit verbundenen Hochrechnung der zu erwartenden Kosten. Dies heißt konkret:

 

In der HHSt. 45350.76120 (Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen durch Familienpflege) gab es im Haushaltsjahr 2007 ein Rechnungsergebnis von 264,20 €; im Haushaltsjahr 2008 wurden keine Mittel benötigt. Somit wurde zur Erfüllung dieser Pflichtaufgabe für 2009 ein Mindestbetrag von 100,00 € geplant.

In diesem Haushaltsjahr musste bisher für 26 Tage eine Hilfe mit einem Tagessatz von 16,85 € in einer Familie gewährt werden. Die den Planansatz übersteigende Summe von 338,10 € wurde mit Mitteln des DK 046 gedeckt.

 

In der HHSt. 45560.76120 (Vollzeitpflege) gab es 2007 ein Rechnungsergebnis von 130.079,32 € mit durchschnittlich 17 Pflegekindern; im Haushaltsjahr 2008 wurden 165.339,96 € für durchschnittlich 20 Pflegekinder notwendig. Aus den durchschnittlichen Fallzahlen beider Jahre mit 18 Pflegekindern und einem durchschnittlichen monatlichen Pflegegeldsatz von 691,00 € je Kind wurde zur Erfüllung dieser Pflichtausgabe ein Betrag von 151.000,00 € für das Haushaltsjahr 2009 geplant.

Im April diesen Jahres wurde erstmalig im Fachamt festgestellt, dass ein Pflegekind eine Leistung als seelisch behindertes Kind benötigt. Die dafür zu schaffende Haushaltsstelle 45600.76120 wurde in Höhe von 9.000,00 € mit Mitteln aus der HHSt. 45560.76120 gedeckt, da zu diesem Zeitpunkt die Entwicklung der Fallzahlen der Pflegekinder und damit der hohe Finanzbedarf nicht ersichtlich war. Im Gegenteil- bis April 2009 konnten 8 Hilfen in Pflegefamilien beendet werden bzw. wechselte die örtliche Zuständigkeit in ein anderes Jugendamt und nur 3 neue Hilfen wurden bewilligt. Mit dieser Tendenz und den bis dahin absehbaren notwendigen Hilfen in einer Pflegefamilie waren die geplanten Mittel abzüglich der 9.000,00 € als ausreichend für das gesamte Jahr 2009 anzusehen.

Im Zeitraum ab Mai diesen Jahres bis September wurde, entgegen dieser Erwartung, für insgesamt 9 Kinder eine Hilfe in Vollzeitpflege neu bewilligt und nur 5 Pflegeverhältnisse wurden beendet bzw. wechselte die örtliche Zuständigkeit in ein anderes Jugendamt.

Im Ergebnis eines Widerspruchsverfahrens musste für ein Pflegekind rückwirkend ab 11.04.2007 und für zwei weitere Pflegekinder im Abschluss des internen Prüfungsverfahrens rückwirkend ab Mai 2009 Vollzeitpflege bewilligt und diese mit insgesamt rund 31.400,00 € finanziert werden.

Somit besteht bis zum Jahresende für alle derzeit bewilligten Leistungen im Rahmen der Vollzeitpflege noch ein nicht gedeckter Finanzierungsbedarf von rund 40.800,00 €, sodass diese überplanmäßige Ausgabe zwingend erforderlich ist.

 

Junge Volljährige lebten weder 2007 noch 2008 in einer Pflegefamilie, sodass in der HHSt. 45610.76120 (Hilfe für junge Volljährige durch Familienpflege) die Rechnungsergebnisse 0 sind. Aufgrund der 2008 erkennbar möglichen Hilfen für zwei junge Volljährige im Jahr 2009 wurden Mittel in Höhe von insgesamt 3.000,00 € geplant, was bei 2 Untergebrachten mit einem Pflegegeldbetrag von rund 750,00 € für 2 Monate ausreichend ist.

Tatsächlich ist es in diesem Jahr notwendig, dass eine junge Volljährige seit Juni 2009 mit einem Pflegekostensatz von z.Zt. 824,05 € Hilfe in ihrer Pflegefamilie erhält. Somit steht dem Planansatz von 3.000,00 € ein Finanzbedarf von rund 5.000,00 €  gegenüber, sodass die überplanmäßige Ausgabe von 2.000,00 € zur Finanzierung dieser Leistung zwingend erforderlich ist.

 

Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Familienpflege mit der HHSt. 45650.76120  wurden im diesem Jahr bisher nicht notwendig, sodass diese geplanten Finanzmittel in voller Höhe innerhalb des DK bisher zur Verfügung standen.

 

Infolge der gestiegenen Fallzahlen sowie des gesetzlichen Erfordernisses der Zahlung des Pflegegeldes gem. § 39 SGB VIII ist eine Erhöhung des Haushaltsansatzes durch eine überplanmäßige Ausgabe unumgänglich.

 

Die Minderausgaben und Mehreinnahmen, mit denen anteilig der Finanzbedarf des DK 046 gedeckt werden soll, sind v.a. auf geänderte Fallzahlen oder andere wirtschaftliche Lebensverhältnisse der untergebrachten Minderjährigen (z.B. Rentenempfänger) im Vergleich zu den Durchschnittswerten im Planungszeitraum für den Haushalt 2009 zurückzuführen.

 

Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß dem Bescheid vom 26.März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Auflage1, beantragt.

 

Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 10.720,00 € kann gegenwärtig nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben gedeckt werden, weshalb beim Land Thüringen ein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt wird.


Anlagenverzeichnis:

 

Textfassung der §§ 20, 27, 33, 39, 41, 42 SGB VIII