Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000,00 € bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen in der HH-Stelle 41500.78100
Vorlage
0133-HFA/2009
Aktenzeichen
50.1
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes:

 

Die Bereitstellung von 40.000,00 € in der HH-Stelle 41500/000.78100 Leistungen der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen zur Deckung der Ausgaben im Jahr 2009. 

Zur Deckung der Mehrausgabe von 40.000,00 € wird Überbrückungshilfe beim Land Thüringen beantragt.

 


II. Begründung

 

Bei den Leistungen der Haushaltsstelle 41500.78100 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a. v. E./  Haushaltsstelle des Deckungskreises 020 – handelt es sich um Pflichtaufgaben nach dem SGB XII.

 

Die Planung der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gestaltet sich schwierig, da die Fallzahlen immer Veränderungen unterliegen, desweiteren erfolgte im Jahr 2009 eine Erhöhung der Regelsätze, von 351,00 € im Jahr 2008 auf 359,00 € im Jahr 2009.

 

Im Haushaltsplan wurden unter der Haushaltsstelle 41500/000.78100    710.000,00 € eingestellt. Bisher betrugen die Ausgaben – Stand 01.10.2009 – bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a. v. E. 508.764,21 €. Weitere 57.983,62 € wurden bereits zur Ausgabe vorgemerkt. Somit ergibt sich zum jetzigen Zeitpunkt – 01.10.2009 – eine Gesamtausgabe von 566.747,83 €.

 

Unter Berücksichtigung der monatlichen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a. v. E.  (566.747,83 € ¸ 9 Monate = 62.971,98 € pro Monat) ergibt sich hochgerechnet für das Jahr 2009 eine Ausgabe in Höhe von 755.663,77 € für die Haushaltsstelle 41500/000.78100.

 

Mit der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 40.000,00 € und den bereits im Haushaltsplan eingestellten 710.000,00 € stünden 750.000,00 € für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.v.E. für 2009 zur Verfügung.

 

Die lt. Hochrechnung noch nicht gedeckten Ausgaben in Höhe von 5.663,77 € können über den Deckungskreis 020 sichergestellt werden.

 

Da es sich um eine unabweisbare Pflichtaufgabe handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.

 

Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 40.000,00 €  kann gegenwärtig nicht durch

Mehreinnahmen oder Minderausgaben im Verwaltungshaushalt 2009 gedeckt werden, weshalb beim Land Thüringen ein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt wird.

 

Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen Ausgabe wurde

gemäß dem Bescheid vom 26. März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Auflage 1,

beantragt.