Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Biomasse Heizkraftwerk JUWI Eisenach und Holzpelletieranlage JUWI Eisenach
Vorlage
AF-0250/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie ist der Sachstand der Bearbeitung des in Rede stehenden Bebauungsplanes und wann kann mit der Offenlegung des Bebauungsplanes gerechnet werden?

2.      Wann wird das Biomasse Holzkraftwerk ans Netz angeschlossen werden und die Holzpelletieranlage mit der Produktion beginnen?

3.      Ist dieses Biomasse Heizkraftwerk durch die Fa. JUWI in einer entsprechenden Kapazitätsgröße geplant, sodass es den EU-Förderrichtlinien entspricht? 
(Wenn ja, welche Kapazität wird das Biomasse Heizkraftwerk erreichen? Wenn nein, verfolgt die Fa. JUWI dennoch den weiteren Bau und die Inbetriebnahme des Biomasse Heizkraftwerkes und der dafür entsprechenden Holzpelletieranlage.)

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Eingangs gilt es erst einmal Ihre willkürlich selbst konstruierte Schlussfolgerung, ich würde ausschließlich der Windenergie das Primat bei regenerativen Energien einräumen, als vollinhaltlich  falsch zurückzuweisen. Vielmehr habe ich in der letzten Stadtratssitzung ausdrücklich gesagt, dass  das Energiekonzept der Bundesregierung eine nationale Aufgabe ist und dass es in Eisenach gilt alle regenerativen Energieformen zu unterschiedlichen Anteile zu unterstützen. Ich habe mich lediglich darüber gewundert, dass gerade die FDP-Fraktion bei der Wichtung der unterschiedlichen alternativen Energieformen die Kosteneffizienz und den Wirkungsgrad in der Betrachtung offensichtlich außen vor lässt.

Außerdem verweise ich auch auf den bereits ausgereichten  Energiebericht der Stadt Eisenach, nachzulesen auch unter www.eisenach.de/energiebericht, wo genau die Vielfältigkeit der Maßnahmen der Stadt Eisenach in allen Bereichen der regenerativen Energien ausführlich Ihnen dargestellt sind.

 

zu 1.

Die Stadt Eisenach und die Firma Reuss schlossen am 01.07.2010 einen Städtebaulichen Vertrag nach § 11 Absatz 1 Satz 1 BauGB zur Übernahme der Kosten für einen Bebauungsplan.

 

Am 27.08.2010 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 “Auf dem Reitenberg” Neukirchen beschlossen. Mit gleichem Beschluss wurde der Vorentwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschluss- Nr. StR/0227/2010). Die Bekanntmachung sowohl des Aufstellungsbeschlusses als auch über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes erfolgte am 11.09.2010 ortsüblich. Die Offenlage erfolgte vom 20.09.2010 bis 20.10.2010. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.09.2010 zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert; die Frist dazu endete am 29.10.2010.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden auf ihre planungsrechtliche Relevanz geprüft und unter der Maßgabe einer konfliktfreien Planung in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet. Dieser wurde am 21.01.2011 vom Stadtrat der Stadt Eisenach (Beschluss- Nr. StR/0312/2011) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (nach § 4 Abs. 2 BauGB) bestimmt. Die Auslegung erfolgte vom 04.02.2011 bis zum 11.03.2011; die Bekanntmachung dazu erfolgte am 28.01.2011 ortsüblich. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die sich zum Vorentwurf nicht äußerten bzw. die diesem zustimmten, wurden mit dem Entwurf nicht erneut beteiligt. Betroffene wurden schriftlich auf die Auslegung und auf die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme hingewiesen.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat mit Beschluss- Nr. StR/0364/2011 über die Abwägung beschlossen. Das Abwägungsergebnis war die Erstellung eines überarbeiteten Entwurfes, der erneut ausgelegt werden soll. Über den überarbeiteten Entwurf und dessen öffentliche Auslegung wird der Stadtrat der Stadt Eisenach voraussichtlich in einer Stadtratssitzung zu Beginn des Jahres 2012 beschließen.

 

Zu 2. und 3.

Die Stadtverwaltung kann dazu keine Informationen geben. Hier ist der Investor direkt zu befragen.