Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Parkhaus "Am Markt"
Vorlage
AF-0251/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Warum erteilt der OB den Stadträten vorsätzlich falsche Auskünfte?

2.      Da der vom OB am 17.12.2008 unterzeichnete Mietvertrag für den Investor bereits ein rentierliches Geschäft darstellt und die Fördermittel für das Defizit für die ersten 5-Jahre der Betreibung des PH durch die Stadt gedacht waren, fragen wir, weshalb durch die SSG mbH Eisenach nicht die entsprechenden Antragsunterlagen incl. Mietvertrag und Gewinnbeteiligungsvertrag beim Fördermittelgeber eingereicht wurden?

3.      Entsprechend des Mietvertrages vom 17.12.2008 hat sich der Investor bereit erklärt, die ehem. kaufm. Berufsschule zu sanieren und einer Nutzung zuzuführen. Wie schätzt der OB eine erfolgreiche Realisierung dieses Projektes für die noch verbleibenden zwei Jahre ein und welche Konsequenzen ergeben sich für die Stadt bei Nichtrealisierung?

 


Zunächst gilt es festzustellen, dass das von Ihnen aufgeführte Zitat falsch und so nicht gesagt wurde, so dass offensichtlich bei Ihnen irreführende Schlußfolgerungen entstanden sind.

Auf Grund der von mir Ihnen ausgereichten Unterlagen der Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind Sie in Kenntnis über die Fördermittelbeantragungen und –zuständigkeiten.  Daher ist Ihnen sehr wohl bekannt, dass es sich um ein privates Bauvorhaben handelt und daher auch nur der private Bauherr Einfluss darauf hat, die Fördervoraussetzungen zu schaffen. Und nichts anderes habe ich in der Stadtratssitzng vom 14.10.11 dazu ausgeführt. Ich habe darauf verwiesen, dass der Privatinvestor zuständig ist, die Voraussetztungen für die Antragstellung für den Begünstigen zu schaffen, wie leicht im Protokoll nachzulesen ist.

 

Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Der OB hat keine falschen Aussagen erteilt, meine Aussführungen sind leider von Ihnen offensichtlich inhaltlich falsch interprediert oder akustisch falsch bei Ihnen angekommen.

 

zu 2. 

Wie Ihnen bekannt ist, werden Anträge in enger Abstimmung mit der  S.S.G. mbH vorbereitet und von der Stadt Eisenach gestellt. Die S.S.G. mbH wirk gemäß ihres Auftrags an der Beschaffung von Finanzierungsmitteln mit. Die S.S.G. war in die Vorbereitung der Maßnahme eingebunden.

Hierzu haben Abstimmungsgespräche der Stadt unter Beteiligung der S.S.G mbH mit dem TLVwA als zuständige Förderstelle stattgefunden. Geplant war eine Anlaufförderung, die auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung mit dem TLVwA diskutiert wurde, welche jedoch im nach hinein von der Förderstelle ausgeschlossen wurde,

- weil nur eine Projektförderung in Frage hätte kommen können, wenn langfristig eine               Unrentierlichkeit festzustellen ist;

- weil das Parkhaus nicht losgelöst, sondern als Teil der Gesamtbewirtschaftung des Parkraumes von der Förderstelle betrachtet wurde, die in Summe rentierlich ist,

- weil die Betreibung des Parkhauses für den Investor kein Defizit ausweist.

 

zu 3.

Derzeitig wird ein Modernisierungs-/Nutzungskonzept auf Basis des restauratorischen Konzeptes erstellt.

Der Bauantrag zur Gebäudesicherung und zum Abbruch des Hinterhauses wird dem Bauausschuss noch im Winter 2011/12 zum Einvernehmen vorgelegt.

Geplanter Baubeginn der Sicherung, die anschließend in einer Modernisierung weitergeführt werden soll, soll Frühjahr 2012 sein.