Sachverhalt
Im
Folgenden wird die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
zum Stand 30. September 2009 (Vergleich der prozentualen und der
tatsächlichen Erfüllung) nach der Gruppierung dargestellt. Auf die folgenden
Übersichten und Erläuterungen wird verwiesen.
Der
Fehlbetrag zum 30. September 2009 beläuft sich danach auf rd.
3.638 T€.
HGr. |
Bezeichnung |
Monatsabschluss
September |
||
|
|
|||
|
(alle Beträge in T€) |
Plan 2009 |
Ist 2009
|
+/- % |
|
|
|
|
|
Steuern,
allgemeine Zuweisungen |
40.561 |
36.521 |
-10,0 % |
|
Einn.
aus Verwaltung und Betrieb |
16.961 |
16.662 |
-1,8 % |
|
Sonstige
Finanzeinnahmen |
4.364 |
3.921 |
-10,1 % |
|
|
|
|
|
|
|
61.886 |
57.104 |
-7,7 % |
|
|
|
|
|
|
Personalausgaben |
15.211 |
14.396 |
-5,4 % |
|
5/6 |
Sächl.
Verw.- und Betriebsaufwand |
10.753 |
10.553 |
-2,0 % |
lfd.
Zuweisungen und Zuschüsse |
30.783 |
31.267 |
+1,6 % |
|
Sonstige
Finanzausgaben |
5.139 |
4.526 |
-11,9 % |
|
|
(incl. anteiliger Pflichtzuführung) |
|
|
|
|
61.886 |
60.742 |
-1,8 % |
|
|
0 |
- 3.638 |
|
anteiliger Plan 2009 Ist Sept. 2009
HGr. |
Einnahme-/
Ausgabeart |
Plan 2009 (anteilig |
Ist 2009
(Sept.) |
Abweichung
Plan/ Ist Sept. 2009 |
Planerfüllung
- - kritisch* |
aktuelle Abweichung/ Begründung |
|
|
|
Sept.) |
|
|
|
+ - noch o.k |
|
|
|
in T€ |
in T€ |
in T€ |
in % |
+ + o.k. |
|
0 |
Gewerbesteuereinnahmen Gr. 003 |
8.250 |
4.802 |
-3.448 |
-41,8 |
- - |
im Zuge der Wirtschafts- und
Finanzkrise wegbrechende Einnahmen bei der Gewerbesteuer |
Gemeindeanteile an
Gemeinschaftssteuern/ Familienleistungsausgleich Gr. 01/091 |
8.757 |
8.108 |
-649 |
-7,4 |
- - |
Mindereinnahmen ergeben sich aus der
Steuerschätzung Mai 2009 |
|
Grundsteuer A, B und andere Steuern Gr. 000/001 |
3.452 |
3.357 |
-95 |
-2,8 |
+ - |
|
|
Schlüsselzuweisung Gr. 041 |
14.038 |
14.263 |
+225 |
+1,6 |
+ + |
Bescheid über 19.017.955,01 € |
|
Bedarfszuweisung Gr. 051 |
225 |
62 |
-163 |
-72,4 |
- - |
Bescheid über 82.682,00 € |
|
Auftragskostenpauschale/
Anpassungshilfe Gr. 061 |
2.913 |
2.910 |
-3 |
-0,1 |
+ + |
Bescheide über 3.295.907,76 € sowie 584.658,00 € |
|
Ausgleichsleistungen vom Land Gr. 092/093 |
2.925 |
3.018 |
+93 |
+3,2 |
+ + |
berücksichtigt wurden die anteiligen Einnahmen nach den derzeitigen
Sollstellungen |
|
1 |
Gebühren und Entgelte/ sonstige
Einnahmen Gr. 10/11/15 |
1.869 |
1.675 |
-194 |
-10,4 |
- - |
es wurden die Ist-Einnahmen in der Hochrechnung berücksichtigt |
Einnahmen aus Verkauf/ Mieten und
Pachten Gr. 13/14 |
383 |
374 |
-9 |
-2,3 |
+ - |
es wurden die Ist-Einnahmen in der Hochrechnung berücksichtigt |
|
Erstattungen von Ausgaben des VWH Gr. 16 |
2.537 |
2.385 |
-152 |
-6,0 |
+ - |
es wurden die Ist-Einnahmen in der Hochrechnung berücksichtigt |
|
Zuweisungen und Zuschüsse, aufgabenbezogene
Leistungsbeteiligungen Gr. 17/19 |
12.172 |
12.229 |
+57 |
+0,5 |
+ + |
berücksichtigt wurden die anteiligen Einnahmen nach den derzeitigen
Sollstellungen |
|
2 |
Zinseinnahmen/ weitere
Finanzeinnahmen Gr. 20/26 |
622 |
544 |
-78 |
-12,5 |
+ - |
|
|
Gewinnanteile/ Konzessionen Gr. 21/22 |
1.350 |
1.212 |
-138 |
-10,2 |
- - |
keine Gewinnausschüttung der Sparkasse; Gewinnverwendung einerseits zur
Rücklagenzuführung andererseits zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals |
|
Ersatz sozialer Leistungen Gr. 24/25 |
2.392 |
2.165 |
-227 |
-9,5 |
- - |
der Ersatz sozialer Leistungen ist abhängig von der Leistung der
jeweiligen Ausgaben, berücksichtigt wurden die aktuellen Ist-Einnahmen |
|
|
|
|
|
|
|
|
4 |
Personalausgaben HGr. 4 |
15.211 |
14.396 |
-815 |
-5,4 |
+ + |
der ausgewiesene Betrag stellt den per 30. September tatsächlich
geleisteten Personalaufwand dar, ohne Berücksichtigung der
Jahressonderzahlung der Beschäftigten, welche im November kassenwirksam wird
(nachrichtlich: Jahressonderzahlung insgesamt rd. 690 T€) |
5/6 |
Lfd. Verwaltung und Betrieb Gr. 50-66 |
3.246 |
2.322 |
-924 |
-28,5 |
+ + |
u.a. Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung bzw. der
haushaltswirtschaftlichen Sperre |
|
Erstattungen von Ausgaben des VWH Gr. 67 |
731 |
753 |
+22 |
+3,0 |
- - |
|
|
Aufgabenbezogene
Leistungsbeteiligungen (KdU) Gr.
69 |
6.776 |
7.478 |
+702 |
+10,4 |
- - |
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 750 T€ wurde beschlossen |
7 |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd.
Zwecke Gr.
71 |
17.195 |
17.173 |
-22 |
-0,1 |
+ + |
u.a. Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung, lediglich
Finanzierung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen |
|
Soziale Leistungen Gr. 73-79 |
13.588 |
14.093 |
+503 |
+3,7 |
- - |
knappe Kalkulation der Planansätze; für das letzte Quartal sind weitere
überplanmäßige Ausgaben bereits angekündigt |
8 |
Zinsausgaben Gr. 80 |
1.493 |
1.322 |
-171 |
-11,5 |
+ + |
entsprechend der Zinspläne sowie Zinsen für die Inanspruchnahme des
Kassenkredites |
|
Gewerbesteuerumlage Gr. 81 |
677 |
273 |
-404 |
-59,7 |
+ + |
Zahlung nach dem Ist (Gewerbesteuer) für das II. Quartal rd. 393 T€;
aus dem Vorjahr wurden uns rd. 120 T€ zurück erstattet |
|
Weitere Finanzausgaben Gr. 84 |
68 |
31 |
37 |
-54,4 |
+ + |
|
|
Zuführung zum Vermögenshaushalt Gr. 86 |
2.900 |
2.900 |
+/- 0 |
+/- 0 |
Rechengröße! |
tatsächliche Zuführung steht erst am Jahresende fest; ausgewiesen ist
die anteilige Zuführung nach dem Planansatz |
* kritisch bedeutet auf der Einnahmeseite =
Mindereinnahmen/ auf der Ausgabeseite = vorauss. Mehrausgaben
Beurteilung
September 2009
Mit
der Abrechnung des II. Quartals 2009 wurde ein Fehlbetrag der laufenden
Rechnung in Höhe von 3.174 T€ ausgewiesen. Mit der heutigen Vorlage steht ein Fehlbetrag
von 3.638 T€ für den Bereich des Verwaltungshaushaltes zu Buche.
In
diesem Fehlbetrag ist die anteilige Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe
von 2.900 T€ enthalten. Die tatsächliche Leistung dieser Zahlung ist nach der
aktuellen finanziellen Entwicklung als unrealistisch einzustufen. Bereinigt man
das Ergebnis zum 30.09.2009 um den genannten Zuführungsbetrag ergibt sich ein
Fehlbetrag der laufenden Rechnung in Höhe von lediglich 738 T€, zum Stand
30.06. wurden hier noch -1.241 T€
nachgewiesen.
Ohne
Berücksichtigung des Zuführungsbetrages bleibt damit festzustellen, dass eine
leichte Entspannung der finanziellen Lage im Verwaltungshaushalt eingetreten
ist.
Nach
wie vor sind die Hauptursachen für das zum 30.09. ausgewiesene Ergebnis in den
Mindereinnahmen bei den Steuern sowie den zu erwartenden Mehrausgaben im sozialen
Bereich zu finden.
Positive
Veränderungen in der Hauptgruppe 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen – haben
sich seit der letzten Hochrechnung nicht ergeben. Nach wie vor fehlen damit am
Jahresende voraussichtlich rd. 5,9 Mio. € an Steuereinnahmen. In welcher Art
und Weise sich die Novembersteuerschätzung noch auf das endgültige Ergebnis
auswirken wird, bleibt abzuwarten.
Die
weiteren Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1) sowie die
sonstigen Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2) lagen mit der Hochrechnung zum II.
Quartal rd. 3,2 % (absolut 454 T€) hinter dem anteiligen Plan zurück, mit dem
Ergebnis zum 30.09.2009 ist hier eine leichte Verschlechterung auf 3,5%
(absolut 741 T€) zu verzeichnen. Alles in allem waren in diesen beiden
Hauptgruppen im Vergleich zur letzten Hochrechnung jedoch keine größeren
Einnahmeausfälle festzustellen.
Die
ausgewiesenen Mehreinnahmen in der Gruppierung 19 sind auf die aufgabenbezogene
Leistungsbeteiligung nach dem SGB II (Kosten der Unterkunft) zurückzuführen. Die
Einnahmen stellen für sich betrachtet eine Verbesserung für den Haushalt dar,
Ursache der Mehreinnahmen ist jedoch ein zu finanzierender Mehrbedarf bei den
Kosten der Unterkunft (Gruppierung 69). Da die Beteiligung des Bundes an den
Kosten der Unterkunft im Jahr 2009 lediglich 25,4 v.H. beträgt, ist im Ergebnis
eine Verschlechterung für den Haushalt eingetreten.
Positiv
auf der Ausgabeseite hervorzuheben ist, dass der Ansatz des Sammelnachweises 01
– Personalausgaben nach der letzten Hochrechnung ausreichend ist, um die zu
erwartenden Ausgaben 2009 vollständig abzudecken. Im Juni war hier noch von
einem Mehrbedarf auszugehen.
Der
weitere Blick auf die Ausgaben macht deutlich, dass lediglich bei den
Aufwendungen für den lfd. Betrieb, den Zuweisungen und Zuschüssen sowie den
sonstigen Finanzausgaben mit Minderausgaben gegenüber der Planung zu rechnen
sein wird. Die in diesen Ausgabegruppen ausgewiesenen “Einsparungen” stehen
einerseits im Zusammenhang mit den beschlossenen haushaltswirtschaftlichen
Sperren, andererseits sind hier die Ausgabegruppen angesprochen, in welchen
sich die Kontrolle der finanziellen Vorgänge durch die Revision insbesondere
auswirkt.
Die
übrigen Ausgabegruppierungen dienen vor allem der Abwicklung der sozialen
Leistungen und damit zu 100% der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Überplanmäßige Ausgaben in diesen Gruppierungen mussten bereits beschlossen
werden (Vgl. Kosten der Unterkunft) bzw. werden in Kürze dem Haupt- und
Finanzausschuss bzw. dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Wie
auch im vergangenen Jahr können im Jahr 2009 nicht mehr alle unabweisbar zu
finanzierenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt
vollständig durch eigene Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben finanziert werden.
Im September 2009 wurde eine Deckungslücke aus über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von rd. 550 T€ ermittelt.
Da
die Deckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben eine unabdingbare Voraussetzung
zur Zulässigkeit über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist, wird beim Land
Thüringen in der Folge ein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt. Die
Zustimmung des Landes zu den bisher vorgelegten ungedeckten überplanmäßigen
Ausgaben wurde mit diesem Hintergrund erteilt.
Neben
der dargestellten Haushaltslage macht auch die Kassenlage mehr als deutlich,
dass der finanzielle Spielraum der Stadt fast erschöpft ist. Auch wenn der
Kassenkredit keine unmittelbare Verbindung zum Haushalt der Stadt hat, gibt die
derzeitige Entwicklung Anlass zu Bedenken. Mit der Haushaltssatzung 2009 wurde
ein Höchstbetrag in Höhe von 13.000 T€ festgesetzt (Vgl. 2008 10.000 T€), im
Juli 2009 wurde dieser Betrag mit rd. 12.005 T€ beansprucht. Zum 30.09.2009
betrug der Stand des Kassenkredites rd. 7.663 T€ (Vgl. 30.09.2008 3.097 T€). Im
Gegensatz zu den Vorjahren war in der laufenden Haushaltsausführung 2009 bis
dato durchgängig die Inanspruchnahme des Kassenkredites notwendig, diese
Entwicklung wird sich auch bis zum Jahresende 2009 unaufhaltsam fortsetzen.
Für
den Bereich des Vermögenshaushaltes wird in der Stadtratssitzung am 30.10.2009
(Vorlage Nr. 0136-StR/2009) die 1. Nachtragshaushaltssatzung incl. des 1.
Nachtragshaushaltsplanes 2009 zur Beschlussfassung vorgelegt. Hauptgrund für
diesen Nachtrag ist die Einarbeitung der Maßnahmen des Konjunkturpaketes II,
der Verwaltungshaushalt bleibt von diesem Nachtrag unberührt.
Auch
wenn der Nachtragshaushalt ausgeglichen gestaltet werden konnte, ist unter
Berücksichtigung der Ausführungen zum Verwaltungshaushalt festzustellen, dass
in der Jahresrechnung 2009 unabweisbar ein neuer Fehlbetrag auszuweisen ist.
Diesen gilt es, so gering wie möglich zu halten.
Zum
Stand der Abarbeitung der aus Vorjahren laufenden Maßnahmen des
Vermögenshaushaltes ist die Übersicht der beanspruchten Haushaltsausgabereste
zum 30. September 2009 dieser Vorlage beigefügt.
Abschließend weise ich darauf hin, dass nicht vorhersehbare Veränderungen bei der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben jederzeit auftreten können und damit die Hochrechnung und Prognose u. U. deutlich verändert werden kann.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Erfüllungsstand Haushaltsreste 2008