Betreff
Stand der Haushaltsausführung per 30. September 2009
Vorlage
0134-BR/2009
Aktenzeichen
20 22 03
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt

 

Im Folgenden wird die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes zum Stand 30. September 2009 (Vergleich der prozentualen und der tatsächlichen Erfüllung) nach der Gruppierung dargestellt. Auf die folgenden Übersichten und Erläuterungen wird verwiesen.

 

Der Fehlbetrag zum 30. September 2009 beläuft sich danach auf rd. 3.638 T€.

 

HGr.

Bezeichnung

Monatsabschluss September

 

 

 

(alle Beträge in T€)

Plan 2009

Ist 2009

+/- %

 

 

 

 

 

0

Steuern, allgemeine Zuweisungen

40.561

36.521

-10,0 %

1

Einn. aus Verwaltung und Betrieb

16.961

16.662

-1,8 %

2

Sonstige Finanzeinnahmen

4.364

3.921

-10,1 %

 

 

 

 

 

 

Ergebnis Einnahmen

61.886

57.104

-7,7 %

 

 

 

 

 

4

Personalausgaben

15.211

14.396

-5,4 %

5/6

Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand

10.753

10.553

-2,0 %

7

lfd. Zuweisungen und Zuschüsse

30.783

31.267

+1,6 %

8

Sonstige Finanzausgaben

5.139

4.526

-11,9 %

 

(incl. anteiliger Pflichtzuführung)

 

 

 

 

Ergebnis Ausgaben

61.886

60.742

-1,8 %

 

SALDO Einnahmen/ Ausgaben

0

- 3.638

 


Ellipse: Schwerpunkt
 

Ellipse: Schwerpunkt
 


Ellipse: Schwer-punkt             anteiliger Plan 2009                           Ist Sept. 2009


 

HGr.

 

Einnahme-/ Ausgabeart

Plan 2009

(anteilig

Ist 2009

(Sept.)

Abweichung

Plan/ Ist Sept. 2009

Planerfüllung

  - -    kritisch*

aktuelle Abweichung/

Begründung

 

 

Sept.)

 

 

 

  + -    noch o.k

 

 

 

in T€

in T€

in T€

in %

  + +    o.k.

 

0

Gewerbesteuereinnahmen                        Gr. 003

8.250

4.802

-3.448

-41,8

- -

im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise wegbrechende Einnahmen bei der Gewerbesteuer                                                      

Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern/        

Familienleistungsausgleich                   Gr. 01/091

8.757

8.108

-649

-7,4

- -

Mindereinnahmen ergeben sich aus der Steuerschätzung Mai 2009

Grundsteuer A, B und andere Steuern            Gr. 000/001

3.452

3.357

-95

-2,8

+ -

 

Schlüsselzuweisung                                 Gr. 041

14.038

14.263

+225

+1,6

+ +

Bescheid über 19.017.955,01 €

Bedarfszuweisung                                    Gr. 051

225

62

-163

-72,4

- -

Bescheid über 82.682,00 €

Auftragskostenpauschale/ Anpassungshilfe   Gr. 061

2.913

2.910

-3

-0,1

+ +

Bescheide über 3.295.907,76 € sowie 584.658,00 €

Ausgleichsleistungen vom Land         Gr. 092/093

2.925

3.018

+93

+3,2

+ +

berücksichtigt wurden die anteiligen Einnahmen nach den derzeitigen Sollstellungen

1

Gebühren und Entgelte/ sonstige Einnahmen   Gr. 10/11/15

1.869

1.675

-194

-10,4

- -

es wurden die Ist-Einnahmen in der Hochrechnung berücksichtigt

Einnahmen aus Verkauf/ Mieten und Pachten  Gr. 13/14

383

374

-9

-2,3

+ -

es wurden die Ist-Einnahmen in der Hochrechnung berücksichtigt

Erstattungen von Ausgaben des VWH       Gr. 16

2.537

2.385

-152

-6,0

+ -

es wurden die Ist-Einnahmen in der Hochrechnung berücksichtigt

Zuweisungen und Zuschüsse,

aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen     Gr. 17/19

12.172

12.229

+57

+0,5

+ +

berücksichtigt wurden die anteiligen Einnahmen nach den derzeitigen Sollstellungen

2

Zinseinnahmen/ weitere Finanzeinnahmen      Gr. 20/26

622

544

-78

-12,5

+ -

 

 

Gewinnanteile/ Konzessionen                Gr. 21/22

1.350

1.212

-138

-10,2

- -

keine Gewinnausschüttung der Sparkasse; Gewinnverwendung einerseits zur Rücklagenzuführung andererseits zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals

 

Ersatz sozialer Leistungen                     Gr. 24/25

2.392

2.165

-227

-9,5

- -

der Ersatz sozialer Leistungen ist abhängig von der Leistung der jeweiligen Ausgaben, berücksichtigt wurden die aktuellen Ist-Einnahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Personalausgaben                                      HGr. 4

15.211

14.396

-815

-5,4

+ +

der ausgewiesene Betrag stellt den per 30. September tatsächlich geleisteten Personalaufwand dar, ohne Berücksichtigung der Jahressonderzahlung der Beschäftigten, welche im November kassenwirksam wird (nachrichtlich: Jahressonderzahlung insgesamt rd. 690 T€)

5/6

Lfd. Verwaltung und Betrieb                  Gr. 50-66

3.246

2.322

-924

-28,5

+ +

u.a. Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung bzw. der haushaltswirtschaftlichen Sperre

 

Erstattungen von Ausgaben des VWH       Gr. 67

731

753

+22

+3,0

- -

 

 

Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen (KdU)                                                           Gr. 69

6.776

7.478

+702

+10,4

- -

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 750 T€ wurde beschlossen

7

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke                                                                     Gr. 71

17.195

17.173

-22

-0,1

+ +

u.a. Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung, lediglich Finanzierung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen

 

Soziale Leistungen                                 Gr. 73-79

13.588

14.093

+503

+3,7

- -

knappe Kalkulation der Planansätze; für das letzte Quartal sind weitere überplanmäßige Ausgaben bereits angekündigt

8

Zinsausgaben                                              Gr. 80

1.493

1.322

-171

-11,5

+ +

entsprechend der Zinspläne sowie Zinsen für die Inanspruchnahme des Kassenkredites

 

Gewerbesteuerumlage                                Gr. 81

677

273

-404

-59,7

+ +

Zahlung nach dem Ist (Gewerbesteuer) für das II. Quartal rd. 393 T€; aus dem Vorjahr wurden uns rd. 120 T€ zurück erstattet

 

Weitere Finanzausgaben                             Gr. 84

68

31

37

-54,4

+ +

 

 

Zuführung zum Vermögenshaushalt           Gr. 86

2.900

2.900

+/- 0

+/- 0

Rechengröße!

tatsächliche Zuführung steht erst am Jahresende fest; ausgewiesen ist die anteilige Zuführung nach dem Planansatz

* kritisch bedeutet auf der Einnahmeseite = Mindereinnahmen/ auf der Ausgabeseite = vorauss. Mehrausgaben


Beurteilung September 2009

 

Mit der Abrechnung des II. Quartals 2009 wurde ein Fehlbetrag der laufenden Rechnung in Höhe von 3.174 T€ ausgewiesen. Mit der heutigen Vorlage steht ein Fehlbetrag von 3.638 T€ für den Bereich des Verwaltungshaushaltes zu Buche.

 

In diesem Fehlbetrag ist die anteilige Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.900 T€ enthalten. Die tatsächliche Leistung dieser Zahlung ist nach der aktuellen finanziellen Entwicklung als unrealistisch einzustufen. Bereinigt man das Ergebnis zum 30.09.2009 um den genannten Zuführungsbetrag ergibt sich ein Fehlbetrag der laufenden Rechnung in Höhe von lediglich 738 T€, zum Stand 30.06. wurden hier noch  -1.241 T€ nachgewiesen.

 

Ohne Berücksichtigung des Zuführungsbetrages bleibt damit festzustellen, dass eine leichte Entspannung der finanziellen Lage im Verwaltungshaushalt eingetreten ist.

 

Nach wie vor sind die Hauptursachen für das zum 30.09. ausgewiesene Ergebnis in den Mindereinnahmen bei den Steuern sowie den zu erwartenden Mehrausgaben im sozialen Bereich zu finden.

 

Positive Veränderungen in der Hauptgruppe 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen – haben sich seit der letzten Hochrechnung nicht ergeben. Nach wie vor fehlen damit am Jahresende voraussichtlich rd. 5,9 Mio. € an Steuereinnahmen. In welcher Art und Weise sich die Novembersteuerschätzung noch auf das endgültige Ergebnis auswirken wird, bleibt abzuwarten.

 

Die weiteren Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1) sowie die sonstigen Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2) lagen mit der Hochrechnung zum II. Quartal rd. 3,2 % (absolut 454 T€) hinter dem anteiligen Plan zurück, mit dem Ergebnis zum 30.09.2009 ist hier eine leichte Verschlechterung auf 3,5% (absolut 741 T€) zu verzeichnen. Alles in allem waren in diesen beiden Hauptgruppen im Vergleich zur letzten Hochrechnung jedoch keine größeren Einnahmeausfälle festzustellen.

 

Die ausgewiesenen Mehreinnahmen in der Gruppierung 19 sind auf die aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung nach dem SGB II (Kosten der Unterkunft) zurückzuführen. Die Einnahmen stellen für sich betrachtet eine Verbesserung für den Haushalt dar, Ursache der Mehreinnahmen ist jedoch ein zu finanzierender Mehrbedarf bei den Kosten der Unterkunft (Gruppierung 69). Da die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft im Jahr 2009 lediglich 25,4 v.H. beträgt, ist im Ergebnis eine Verschlechterung für den Haushalt eingetreten.

 

Positiv auf der Ausgabeseite hervorzuheben ist, dass der Ansatz des Sammelnachweises 01 – Personalausgaben nach der letzten Hochrechnung ausreichend ist, um die zu erwartenden Ausgaben 2009 vollständig abzudecken. Im Juni war hier noch von einem Mehrbedarf auszugehen.

 

Der weitere Blick auf die Ausgaben macht deutlich, dass lediglich bei den Aufwendungen für den lfd. Betrieb, den Zuweisungen und Zuschüssen sowie den sonstigen Finanzausgaben mit Minderausgaben gegenüber der Planung zu rechnen sein wird. Die in diesen Ausgabegruppen ausgewiesenen “Einsparungen” stehen einerseits im Zusammenhang mit den beschlossenen haushaltswirtschaftlichen Sperren, andererseits sind hier die Ausgabegruppen angesprochen, in welchen sich die Kontrolle der finanziellen Vorgänge durch die Revision insbesondere auswirkt.

 

Die übrigen Ausgabegruppierungen dienen vor allem der Abwicklung der sozialen Leistungen und damit zu 100% der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Überplanmäßige Ausgaben in diesen Gruppierungen mussten bereits beschlossen werden (Vgl. Kosten der Unterkunft) bzw. werden in Kürze dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Wie auch im vergangenen Jahr können im Jahr 2009 nicht mehr alle unabweisbar zu finanzierenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt vollständig durch eigene Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben finanziert werden. Im September 2009 wurde eine Deckungslücke aus über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rd. 550 T€ ermittelt.


Da die Deckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben eine unabdingbare Voraussetzung zur Zulässigkeit über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist, wird beim Land Thüringen in der Folge ein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt. Die Zustimmung des Landes zu den bisher vorgelegten ungedeckten überplanmäßigen Ausgaben wurde mit diesem Hintergrund erteilt.

 

Neben der dargestellten Haushaltslage macht auch die Kassenlage mehr als deutlich, dass der finanzielle Spielraum der Stadt fast erschöpft ist. Auch wenn der Kassenkredit keine unmittelbare Verbindung zum Haushalt der Stadt hat, gibt die derzeitige Entwicklung Anlass zu Bedenken. Mit der Haushaltssatzung 2009 wurde ein Höchstbetrag in Höhe von 13.000 T€ festgesetzt (Vgl. 2008 10.000 T€), im Juli 2009 wurde dieser Betrag mit rd. 12.005 T€ beansprucht. Zum 30.09.2009 betrug der Stand des Kassenkredites rd. 7.663 T€ (Vgl. 30.09.2008 3.097 T€). Im Gegensatz zu den Vorjahren war in der laufenden Haushaltsausführung 2009 bis dato durchgängig die Inanspruchnahme des Kassenkredites notwendig, diese Entwicklung wird sich auch bis zum Jahresende 2009 unaufhaltsam fortsetzen.

 

Für den Bereich des Vermögenshaushaltes wird in der Stadtratssitzung am 30.10.2009 (Vorlage Nr. 0136-StR/2009) die 1. Nachtragshaushaltssatzung incl. des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2009 zur Beschlussfassung vorgelegt. Hauptgrund für diesen Nachtrag ist die Einarbeitung der Maßnahmen des Konjunkturpaketes II, der Verwaltungshaushalt bleibt von diesem Nachtrag unberührt.

 

Auch wenn der Nachtragshaushalt ausgeglichen gestaltet werden konnte, ist unter Berücksichtigung der Ausführungen zum Verwaltungshaushalt festzustellen, dass in der Jahresrechnung 2009 unabweisbar ein neuer Fehlbetrag auszuweisen ist. Diesen gilt es, so gering wie möglich zu halten.

 

Zum Stand der Abarbeitung der aus Vorjahren laufenden Maßnahmen des Vermögenshaushaltes ist die Übersicht der beanspruchten Haushaltsausgabereste zum 30. September 2009 dieser Vorlage beigefügt.

 

Abschließend weise ich darauf hin, dass nicht vorhersehbare Veränderungen bei der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben jederzeit auftreten können und damit die Hochrechnung und Prognose u. U. deutlich verändert werden kann.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Erfüllungsstand Haushaltsreste 2008