I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Eisenach
beschließt:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß
§ 15 Thüringer Stiftungsgesetz die Gründung einer zeitlich befristeten
kommunalen Stiftung mit dem Zweck der Kostenkompensation für künftig nicht mehr
oder nicht ausreichend finanzierbare freiwillige Aufgaben zu prüfen und dem
Stadtrat hierüber in der Februarsitzung 2012 Bericht zu erstatten.
2.
Die Prüfung soll folgende Fragen beantworten
und Inhalte haben:
- Juristische Ausgestaltung einer
vollständigen Kontrolle durch den Stadtrat gem.
§ 15 Abs. 1 und 2 ThürStiftG
- Mögliche Zusammensetzung der Organe
gem. § 5 Abs. 4 ThürStiftG
- Möglichkeiten der Beschaffung von
Stiftungskapital
- Stiftungszwecke
- Mögliches Erlöschen der Stiftung
nach Erfüllung des Stiftungszweckes
- Notwendige finanzielle Ausstattung
der Stiftung zur Erfüllung des Stiftungs- zweckes