Betreff
Neuabschluss von Konzessionsverträgen bis 31.03.2013, hier: aktueller Sachstand
Vorlage
0784-BR/2011
Aktenzeichen
20.1 / 20 31 00
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in nichtöffentlicher Sitzung am 26.11.2010 über den Neuabschluss der auslaufenden Konzessionsverträge mit den bisherigen Konzessionsnehmern über die verkürzte Laufzeit bis zum 31.03.2013 beschlossen. Auf den entsprechenden Beschluss Nr. 0292/2010 wird verwiesen. Dem Stadtrat wurde in seiner Sitzung am 18.03.2011 über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung dieses Beschlusses berichtet, auf die entsprechende Berichtsvorlage Nr. 0595-BR/2011 wird Bezug genommen.

 

Mit drei der vier bisherigen Konzessionsnehmer konnten inzwischen vertragliche Vereinbarungen für die verkürzte Laufzeit abgeschlossen werden. Mit der Eisenacher Versorgungsbetriebe GmbH (EVB) und der E.ON Thüringer Energie AG (E.ON TEAG) wurden Vereinbarungen geschlossen, in denen geregelt ist, dass die Inhalte der bisherigen Konzessionsverträge bis 31.03.2013 weiter gelten. Mit der Ohra Hörselgas GmbH wurde ein neuer Vertrag auf Grundlage des Mustervertrages des Gemeinde- und Städtebundes geschlossen.

 

Dagegen konnte mit der E.ON Mitte AG trotz intensiver Verhandlungen und vorheriger mündlicher Zusage des Unternehmens keine Einigung über eine vertragliche Regelung bis zum 31.03.2013 erzielt werden. Das Unternehmen hat mit Schreiben vom 26.07.2011 endgültig bekanntgegeben, dass es “keine Vereinbarung mit der Stadt Eisenach schließen wird, in der geregelt wird, dass die Inhalte des bisherigen Konzessionsvertrages bis zum 31.03.2013 weiter gelten”.

 

Damit befindet sich die Stadt Eisenach mit der E.ON Mitte AG im vertragslosen Zustand. Dies betrifft die Verträge für die Gasversorgung in den Ortsteilen Wartha-Göringen, Neuenhof-Hörschel, Stedtfeld und Madelungen, die zu Beginn diesen Jahres ausgelaufen sind.

 

Gemäß § 48 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) besteht für das Energieversorgungsunternehmen die Pflicht zur Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Konzessionsabgabe für ein Jahr nach Ablauf des Konzessionsvertrages, sofern zwischenzeitlich keine anderweitige Regelung getroffen wurde. Diese gesetzlich festgelegte Frist endet für die Ortsteile Wartha-Göringen und Neuenhof-Hörschel am 31.01.2012, für den Ortsteil Stedtfeld am 28.02.2012 und für den Ortsteil Madelungen am 31.03.2012. Nach diesem Stichtag gibt es keine gesetzliche bzw. vertragliche Verpflichtung der E.ON Mitte AG zur Übernahme von Pflichten aus dem Konzessionsvertrag.

 

Grundsätzlich besteht von Seiten der Stadt Eisenach insbesondere aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten kein Interesse, die Gasversorgung für den verkürzten Zeitraum bis 31.03.2013 in den oben genannten Ortsteilen an ein anderes Energieversorgungsunternehmen zu vergeben. Den bislang mit der E.ON Mitte AG geführten Gesprächen war zu entnehmen, dass das Unternehmen dazu bereit ist, die Gasversorgung in den Ortsteilen Wartha-Göringen, Neuenhof-Hörschel, Stedtfeld und Madelungen bis einschließlich 31.03.2013 weiterhin wahrzunehmen. Im Gegenzug würde das Unternehmen auch die gesetzlich höchstzulässige Konzessionsabgabe bis zum 31.03.2013 weiter entrichten.

 

Dieser Sachverhalt wurde in einem Schreiben an die E.ON Mitte AG Mitte Oktober noch einmal schriftlich festgehalten. Ein Antwortschreiben des Unternehmens liegt bisher nicht vor, so dass nach jetzigem Stand davon auszugehen ist, dass das Unternehmen die Gasversorgung in den oben genannten Ortsteilen bis zum 31.03.2013 weiterhin durchführt und im Gegenzug die höchstzulässige Konzessionsabgabe gewährt.