Betreff
Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG)
hier: Nachbenennung eines städtischen Mitgliedes des Aufsichtsrates
Vorlage
0135-StR/2009
Aktenzeichen
20.1/810105
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach bestellt:

 

Herrn/Frau ………………………

 

zum Vertreter der Stadt Eisenach im Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode.


Begründung:

 

Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der SWG bestimmt sich nach dem
§ 9 des Gesellschaftsvertrages i.d.F. vom 04.08.2009.

 

Der Aufsichtsrat der SWG besteht gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus insgesamt 7 Mitgliedern. Der Oberbürgermeister ist kraft Amtes stets Mitglied und zugleich Aufsichtsratsvorsitzender. Er kann für die Dauer seiner Amtszeit einen Vertreter benennen, der an seiner Stelle das Amt wahrnimmt. Diesen Vertreter kann er jederzeit wieder abberufen.

 

Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages i. V. m. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach werden die Vertreter der Stadt Eisenach vom Stadtrat unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Fraktionen bestellt.

 

Infolge des Abstimmungsergebnisses zur Bestellung dieser Aufsichtsratsmitglieder in der Stadtratssitzung am 18.09.2009 obliegt das Benennungsrecht für dieses Mandat der Fraktion DIE LINKE.