Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Eisenach mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2009
hier: Einbringung, Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0136-StR/2009
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

1.      Unter Verzicht auf eine zweite Beratung nach § 15 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach (GO) und unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates zum Grundstücksverkauf, Vorlage Nr. 0139-StR/2009 nicht öffentlicher Teil, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 inclusive Anlagen mit folgenden Eckdaten:

 

Das Haushaltsvolumen wird wie folgt festgesetzt:

 

 

 

1. NTHH 2009

- € -

Zum Vergleich

Haushalt 2009

- € -

(+) mehr/

(-) weniger

- € -

Verwaltungshaushalt
in Einnahme und Ausgabe

82.515.126

82.515.126

keine Veränderung

Vermögenshaushalt
in Einnahme und Ausgabe

24.512.508

19.049.146

+5.463.362

Gesamthaushalt
in Einnahme und Ausgabe

107.027.634

101.564.272

+5.463.362

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme (2.050.200 €) wird nicht verändert.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen vermindert sich um 1.460.300 € und wird damit auf 0 € neu festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird von 13.000.000 €  um 2.000.000 € erhöht und damit auf 15.000.000 € neu festgesetzt.

 

Die weiteren Bestandteile der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

 

Der Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes wird nicht verändert.

 

 

2.      Einen Sperrvermerk bei der Haushaltsstelle 63380.96950 – Sanierung Brücke Amrastraße – in Höhe von 348.698 Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss wird ermächtigt, den Sperrvermerk nach Bewilligung der Bedarfszuweisung durch das Thüringer Innenministerium für die genannte Maßnahme in Höhe von 69.740 Euro aufzuheben.

 

 


 

 

Begründung:

 

Zu 1.)

Gemäß § 60 Abs. 2 ThürKO hat die Gemeinde eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich erhebliche Veränderungen gegenüber den Veranschlagungen im Haushaltsplan abzeichnen.

 

Anlass für den heute vorgelegten Nachtragshaushalt ist die Finanzierung des Konjunkturpaketes II. Der Stadtrat hat am 21.08.2009 den Beschluss zu den Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II gefasst (siehe SR-Beschluss Nr. 0018/2009). In den Nachtragshaushaltsplan 2009 floss hiervon die Veranschlagung der städtischen Maßnahmen mit einem Volumen von 4.437.508 € (siehe SR-Beschluss Nr. 0019/2009) ein. Die Maßnahmen der freien Träger tangieren die Nachtragshaushaltsplanung nicht, da die Stadt hier nur als “Durchlaufstelle” tätig wird. Mit Datum vom 01.09.09 wurden alle Maßnahmen der freien Träger seitens des Landes bewilligt, die Träger erhielten wiederum von der Stadt am 14.09.09 einen entsprechenden Einzelbescheid.

 

Die städtischen Maßnahmen wurden im Nachtragshaushaltsplan insgesamt berücksichtigt und damit auch die Finanzierung sichergestellt, obwohl sich die Bauzeit auf die Jahre 2009 bis 2011 erstrecken wird. In den Jahresrechnungen 2009 und 2010 sind hierfür entsprechende Haushaltsreste bzw. einnahmeseitig auch Kassenreste zu bilden.

 

Neben den Maßnahmen des Konjunkturpaketes II werden im Nachtragshaushalt weitere Veränderungen im Vermögenshaushalt berücksichtigt. Dies betrifft zum Einen Einsparungen gegenüber dem Kernhaushalt bei verschiedenen Maßnahmen. Neu hinzugekommen sind Investitionen an drei städtischen Kindertagesstätten, die nicht im Konjunkturpaket II eingeordnet werden konnten. Dafür sollen Gelder vom Verkauf des städtischen Grundstückes Parkhaus Uferstraße/ Sommerstraße an die Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG) zur Finanzierung eingesetzt werden (siehe auch Stadtratsvorlage für den Stadtrat am 30.10.2009/ Vorlage Nr. 0139-StR/2009 nicht öffentlicher Teil). In den Nachtragshaushalt wurden  671.940 € als zusätzliche Einnahme aus diesem Verkauf eingestellt. Da der Grundstücksverkauf erst im anschließenden nicht öffentlichen Teil auf der Tagesordnung ist, wurde der Beschluss des Nachtragshaushaltes unter den Vorbehalt dieser Beschlussfassung gestellt.

 

Auch wurde der Haushaltsansatz für den Erwerb von Grundstücken um 140.000 € erhöht, dies dient ausschließlich dem Erwerb von Grundstücken des Kleingartenverbandes in der Adam-Opel-Straße.

 

Der Herkules-Wartburg-Radweg soll nunmehr vollständig mit dem Nachtragshaushalt finanziert werden, im Kernhaushalt war dafür eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 430.300 € vorgesehen.

 

Daneben fanden die weiteren bis zum 30.09.09 bewilligten bzw. beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt bei der Erstellung des Nachtragshaushaltsplanes Berücksichtigung.

 

Da gegenwärtig keine Aussicht auf einen ausgeglichenen Haushalt 2010 besteht, wurden alle Verpflichtungsermächtigungen aus dem Kernhaushalt  im Nachtrag auf Null gesetzt.

 

Auf die Erläuterungen im Vorbericht und bei den einzelnen Ansätzen im Nachtragshaushaltsplan wird verwiesen.

 

Mit dem Nachtragshaushalt soll der Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme von bisher 13 Mio. € auf 15 Mio. €  erhöht werden. Damit soll Sicherheit für das letzte Quartal 2009 sowie die haushaltslose Zeit 2010 erreicht werden. Auf die dem Stadtrat seit Juli 2009 übermittelten Liquiditätsprognosen wird Bezug genommen.

 

Der Verwaltungshaushalt wird gegenüber dem Kernhaushalt nicht verändert. Eine Kompensation der Mindereinnahmen sowie Mehrausgaben ist nicht möglich, der Haushaltsausgleich könnte in der Folge nicht hergestellt werden (auf die Berichtsvorlagen an den Stadtrat zu den Hochrechnungen nach dem I. und II. Quartal 2009 wird in diesem Zusammenhang verwiesen). In Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde wird daher nur der Vermögenshaushalt bearbeitet.

Auch der Finanzplan wird aus den genannten Gründen nur im Teil Investitionen angepasst.

 

Satzungsentwürfe sollen gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Geschäftsordnung Stadtrat nach Einbringung zunächst in die entsprechenden Ausschüsse verwiesen werden. Im Einzelfall kann der Stadtrat dazu eine abweichende Verfahrensweise beschließen (§ 15 Abs. 2 Satz 2). Es wird empfohlen, hier die Möglichkeit der Abweichung zu nutzen.

 

Der 1. Nachtragshaushalt 2009 dient überwiegend der Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II. Der Stadtrat hat dazu am 21.08.09 beschlossen. Im II. und III. Quartal 2009 wurde mehrfach in den städtischen Gremien dazu beraten. Eine getrennte Einbringung und Beschlussfassung im Stadtrat wie sonst üblich würde mehrere Wochen Zeitverzug bedeuten. Aufgrund der umfangreichen Vorberatungen wird daher die Beratung und Beschlussfassung in einer Sitzung empfohlen.

 

 

Zu 2.)

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat am 21.08.2009 abschließend zur Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II (Beschluss-Nr. 0018/2009) beschlossen. Mit Bescheid vom 20.10.2009 hat das Thüringer Innenministerium der Stadt Eisenach Bedarfszuweisungen im Rahmen des Konjunkturpakets II gewährt. Demnach erhält die Stadt für die Maßnahmen Nr. 1 im Bereich Schulen, sowie die Maßnahmen Nr. 2 bis 7 im Bereich Sonstige Infrastruktur Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 817.762,00 Euro.

 

Dagegen wurde der Antrag auf Bedarfszuweisungen für die Nr. 1 der prioritären Maßnahmen im Bereich Sonstige Infrastruktur – Sanierung der Brücke Amrastraße – abgelehnt, da diese nicht förderfähig im Sinne des ZuInvG ist. Im Bescheid wird die Ablehnung wie folgt begründet: “…Gemäß einer an das TLVwA gerichteten Mitteilung der Antragstellerin (E-Mail vom 12. September 2009) handelt es sich bei der Brücke um einen unselbständigen Radweg. Unselbständige Rad- und Gehwege gehören gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 ThürStrG zu den öffentlichen Straßen. § 3 Abs. 1 Nr. 2 d ZuInvG lässt jedoch nur dann eine Förderung von kommunalen Straßenbaumaßnahmen zu, wenn diese Vorhaben dem Lärmschutz dienen oder mit diesem in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Ein solcher Lärmschutzbezug der Investitionsmaßnahme ist hier jedoch nicht ersichtlich.”

 

Mit den Aufsichtsbehörden wird kurzfristig verhandelt, um im Ergebnis auch für diese Maßnahme eine Genehmigung zu erwirken. Deshalb wird die Ausgabe-Haushaltsstelle 63380.96950 mit dem Ansatz in Höhe von 348.698 Euro zunächst gesperrt. Die Ermächtigung des Haupt- und Finanzausschusses zur Aufhebung des Sperrvermerks ermöglicht eine flexiblere und zeitnahe Handlung im Falle der Bewilligung der Maßnahme.

 

Sollte die Maßnahme auch nach den Verhandlungen mit den Aufsichtsbehörden weiterhin nicht genehmigungsfähig sein, muss der Stadtrat in seiner Novembersitzung einen Änderungsantrag beschließen, nach dem die für die Sanierung der Brücke Amrastraße geplanten Mittel in Höhe von 348.698 Euro zur Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes und Investitionsrahmens für die Maßnahme Nr. 5 im Maßnahmekatalog Sonstige Infrastruktur – Sanierung der Hörselschule (energetische Sanierung I) – von bisher 197.800 Euro auf 546.498 Euro eingesetzt werden. Daneben wäre dann auch eine Erweiterung der Maßnahmebeschreibung erforderlich und der Antrag diesbezüglich zu erweitern.

 

Gleichzeitig müssten in diesem Fall die zusätzlichen Mittel für die Sporthalle Hörselschule durch eine außerplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt werden.

 


Anlagenverzeichnis:

3.      Eckdatenblatt