Betreff
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser der Stadt Eisenach
Vorlage
0138-StR/2009
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung  für die Parkhäuser der Stadt Eisenach

 


Begründung:

 

Gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 10 der Thüringer Kommunalordnung beschließt der Stadtrat über die Festsetzung von Abgaben und privatrechtlichen Entgelten.

 

Am 17.12.2008 hat der Oberbürgermeister der Stadt Eisenach den Mietvertrag über das noch zu bauende Parkhaus "Am Markt" auf der Grundlage des Stadtratbeschlusses vom 14.07.2008, Nr. 0671/2008 abgeschlossen.

 

Das Parkhaus wird entsprechend § 3 des Mietvertrages frühestens zum 01.12.2009 der Stadt Eisenach übergeben.

 

Das Amt für Tiefbau und Grünflächen ist mit der Betreibung des Parkhauses beauftragt. Hierfür ist es notwendig die rechtlichen Grundlagen über eine Benutzungs- und Entgeltordnung zu schaffen.

 

Die bisherige Benutzungs- und Entgeltordnung für das City-Parkhaus wurde auf das Parkhaus "Am Markt" ausgeweitet und den speziellen Bedürfnissen angepasst und schließlich in der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser der Stadt Eisenach zusammengefasst.

 

Das Parkhaus "Am Markt"  hat rund um die Uhr geöffnet und bietet sich daher besonders für Touristen und Kurzzeitparker an. Aus diesem Grund wurde hier das Dauerparken gegenüber dem City-Parkhaus eingeschränkt und es werden nur zwei Zeitzonen angeboten.  

 

Zu den Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird auf die Anlagen 1.1; 1.2 und 2 des Stadtratbeschlusses 0639/2008 verwiesen. Die im vorbenannten Beschuss geforderte Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das City-Parkhaus wurde mit dem Stadtratbeschluss 0746/2009 umgesetzt.


Anlagenverzeichnis:

 

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser der Stadt Eisenach