Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 42000.79100 - Asylbewerberleistungsgesetz - Leistungen in besonderen Fällen - in Höhe von 27.200,00 €
Vorlage
0140-HFA/2009
Aktenzeichen
50.2
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 27.200,00 € in der HH-Stelle 42000.79100 – Asylbewerberleistungsgesetz – Leistungen in besonderen Fällen – Grundleistungen/ Taschengeld § 2.

Eine Deckung erfolgt durch die Mehreinnahme in der HH-Stelle 42000.16100 – Asylbewerber-

leistungsgesetz – Erstattung des Landes - in Höhe von 12.900,00 Euro.

Der Fehlbetrag in Höhe von 14.300,00 Euro wird als Überbrückungshilfe beim Land Thüringen

beantragt.

 

 


II. Begründung

 

Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber vom 30. Juli 1993 in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderug des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 25. Aug. 1998 (AsylbLG), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Zuwandungsgesetzes vom 30. Juli 2004,  wurden die materiellen Leistungen für Asylbewerber und weiterer Flüchtlingsgruppen neu geregelt.

 

In der Neufassung des § 2 AsylbLG vom 28. Aug. 2007 wird bestimmt, dass Leistungs-berechtigte nach § 1 AsylbLG nach einer Wartezeit von 4 Jahren einen höheren Anspruch auf Leistungen haben, nämlich analog der Leistungen des SGB XII, sofern ihrer freiwilligen Ausreise oder ihrer Abschiebung rechtliche, persönliche oder humanitäre Interessen oder Hindernisse entgegenstehen, die sie nicht zu vertreten haben.

 

Die Wartezeit ist erfüllt, wenn der leistungsberechtigte Personenkreis 48 Monate lang Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn nicht vorrangig Einkommen und Vermögen einzusetzen gewesen wäre.

 

Ende vergangenen Jahres erhielten 40 Personen Leistungen nach § 2 AsylbLG. Diese Fallzahl wurde auch für 2009 zugrunde gelegt. Im Ergebnis wurde für diese Hilfeform ein Planansatz von 52.600,00 € im Haushalt 2009 berücksichtigt mit der Maßgabe, daß ein weiterer Rückgang der

ausländischen Flüchtlinge zu verzeichnen ist.

 

Zwischenzeitlich stieg diese Fallzahl auf monatlich durchschnittlich 42 Personen an. Sie kamen durch Umverteilungsanträge aus anderen Städten und Landkreisen. Außerdem wurden die Re-gelsätze zum 01. 07. 2009 angehoben und erweitert.

 

Bisherige monatliche Ausgaben:        durchschnittlich           9.054,83 € (9 Monate)

                                                                                          =  81.493,44 €

 

Die Summe in Höhe von                                                       28.893,44 €

wurde aus dem Deckungskreis 059 gezogen:

Plan 2009:                                                                             52.600,00 €

 

noch bestehender Bedarf 2009:

(November, Dezember, Januar 2010)     27.164,49 €    rd. 27.200,00 €

 

Gesamtausgaben:                                                                 79.800,00 €

 

In der Einnahme-Haushaltsstelle 42000.16100 ist bereits eine Mehreinnahme von 12.900,00 € durch die veränderte Personenzahl zu verbuchen. Nach Abrechnung des III.Quartals 2009 und der Anmeldung der Pauschale für das IV. Quartal 2009 der Thüringer Flüchtlingskostener-stattungsverordnung beim Thüringer Landesverwaltungsamt wird sich die Summe nochmals erhöhen.

 

Nach Mitteilung des Landes hat die Überprüfung der Pauschalen der Thüringer Flüchtlings-kostenerstattungsverordnung ergeben, dass zukünftig eine 2. Änderung der Kostenerstattungs-verordnung in Kraft treten wird, da die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel nicht mehr ausreichen, um die notwendigen Kosten für die Leistungen sowie der Aufnahme und Unter-bringung abzudecken.

 

Aufgrund der Zahlungspflicht der Stadt Eisenach ist der Beschluss über die zusätzlichen Haushaltsmittel unabweisbar.

 

Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 14.300,00 € kann gegenwärtig nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben im Verwaltungshaushalt 2009 gedeckt werden, weshalb beim Land Thüringen ein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt wird.

 

Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß dem Bescheid vom 26. März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Anlage 1, beantragt.