I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt
die
Klarstellungssatzung der Stadt Eisenach “Mariental – Blaue Linie Süd” mit den
in der Anlage 01 zur Satzung dargestellten Klarstellungsgrenzen.
Begründung:
Bei der Gewichtung der einzelnen Kriterien zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereichsflächen ist es im Bereich der Südstadt in Eisenach wiederholt zu Zweifelsfällen gekommen, ob bauliche Vorhaben noch im Innen- oder schon im Außenbereich durchgeführt werden sollen. Zur Vermeidung von Unklarheiten in Baugenehmigungsverfahren über die Zugehörigkeit von Grundstücken zum Innen- oder Außenbereich soll für den Bereich des Marientals eine Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB beschlossen werden. Die Stadt Eisenach kann damit durch Satzung festlegen, wie die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles im Bereich des “Marientals” verläuft und dass schlussfolgernd die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung - entsprechend der Darstellung in der Anlage 01 - dem Innenbereich zugehörig sind.
Es wird eine reine Klarstellungssatzung beschlossen, an welche bei der Aufstellung keine weiteren verfahrensrechtlichen Anforderungen wie Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Abwägung oder Genehmigung gestellt sind. Die Satzung bedarf auch keiner Begründung. Sie kann unmittelbar nach Beschluss des Stadtrates kommunalaufsichtsrechtlich geprüft, erlassen und bekannt gemacht werden, so dass eine baldige Rechtskraft in Aussicht steht.
Mit der Satzung erfolgt auch die Vervollständigung der imaginären “Blauen Linie”, die dem Schutz der Wartburg gegen heranrückende Bebauung dienen soll. Beginnend am Ortseingang Frankfurter Straße mit dem Geltungsbereich der Klarstellungssatzung “Blaue Linie West” und fortführend mit dem Bebauungsplan Nr. 23.2. “Predigerhöhe - Blaue Linie Süd-West” schließt diese Blaue Linie nunmehr südwärts mit dem Geltungsbereich der vorliegenden Klarstellungssatzung an und endet im mittleren Mariental (Haus Nr. 28).
Die Satzung wird von der Abteilung Stadtentwicklung erarbeitet, das Verfahren wird mit Ausnahme der Kosten für die öffentliche Bekanntmachung der Satzung den städtischen Haushalt nicht berühren.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Satzungstext
Anlage 2: Karte des Geltungsbereiches - Anlage zur Satzung
Anlage 3: Darstellung der Blauen Linie - Information