Betreff
Änderung des förderfähigen Fachpersonalschlüssels in der Kindertagesstätte "Regenbogenhaus" des DRK
Vorlage
0144-JHA/2009
Aktenzeichen
51.13.501
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

 

die Verringerung des förderfähigen Fachpersonalschlüssels von Kindern unter einem Jahr in der Kindertagesstätte “Regenbogenhaus”, Rot- Kreuz- Weg 2, 99817 Eisenach von 1,788 VbE auf 1,288 VbE ab 01.01.2010.

 


II. Begründung:

 

In der Kindertagesstätte “Regenbogenhaus” des freien Trägers DRK werden 54 Krippenplätze für Kinder unter 2 Jahren gemäß Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege zur Verfügung gestellt. Davon sind 8 Plätze für Säuglinge unter einem Jahr vorgesehen. Zur Absicherung der Betreuung, Bildung und Erziehung sieht das ThürKitaG § 14 Absatz 2 für 8 Kinder unter 2 Jahren bei neunstündiger Betreuungszeit einen Personalschlüssel von 1,288 VbE vor. Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 29.06.2006 wurde der gesetzliche Mindestpersonalschlüssel um 0,5 VbE auf 1,788 VbE aufgrund des höheren Betreuungsaufwandes der Säuglinge erhöht.

 

Am 29.06.2009 trat die Förderrichtlinie zur Weiterentwicklung der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in den Thüringer Kindertageseinrichtungen (ThürStAnz. Nr: 29/2009) in Kraft. Im Rahmen dieser Richtlinie werden für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren zusätzliche Mittel an die Kindertagesstätten des Freistaates Thüringen zur Verfügung gestellt. Die Kindertagesstätte “Regenbogenhaus” erhält ab Januar 2010 einen Betrag von ca. 2.700,00 € monatlich für zusätzliches Personal.  Dies entspricht ca. 45 Wochenstunden. Deshalb ist die Finanzierung von zusätzlichem Fachpersonal durch die Stadt Eisenach nicht mehr erforderlich.

Somit kann durch die Stadt Eisenach monatlich ein Betrag von ca. 1.200,00 € eingespart werden.