II. Fragestellung
1.
Wieso
wird der Ankauf aus einem HH-Ausgaberest vorgenommen, der nichts mit der
Realisierung des Neubaus des ZOB zu tun hat, sondern nach Aussage des
Oberbürgermeisters zur Erschließung des Grundstückes der Investoren „Tor zur
Stadt“ dient?
2.
Widerspricht
diese Vorgehensweise nicht der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung
(ThürGemHV) mit Verwaltungsvorschrift?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Die Entwicklungsmaßnahme “Tor zur Stadt” ist in dem eigens dafür eingerichteten UA 61512 im Haushalt eingeplant. Der mit Beschluss des Stadtrates vom 14.10.2011 beschlossene Grunderwerb dient dem Gesamtprojekt und steht in sachlichem Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme wie auch des Teilprojektes ZOB. Insofern wurde durch das zuständige Fachamt der Haushaltsrest zur Finanzierung angegeben. Ein Widerspruch ist insofern für mich nicht erkennbar.