Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 60.400,00 Euro für die Haushaltsstelle
50100.71200 - Gesundheitsamt, Zuschuss an den Wartburgkreis
Vorlage
0150-HFA/2009
Aktenzeichen
20 33 01
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

 

vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 60.400,00 € für die Haushaltsstelle 50100.71200 – Gesundheitsamt, Zuschuss an den Wartburgkreis.

 

Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 60.400,00 € wird Überbrückungshilfe beim Land Thüringen beantragt.

 


II. Begründung

 

Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wurde ein Zuschuss an den Wartburgkreis für die Wahrnehmung der Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Höhe von 480.000,00 € geplant. Basis für diese Größenordnung waren die vorjährigen Abschlagszahlungen.

 

Gemäß § 2 der Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes erstattet die Stadt Eisenach dem Landkreis jährlich die anteiligen Kosten für die Aufgabenerfüllung im öffentlichen Gesundheitsdienst.

Grundlage der Berechnung des Erstattungsbetrages ist das Rechnungsergebnis des Landkreises des jeweiligen Vorjahres. Der Erstattungsbetrag beträgt 28,5% des laufenden Zuschussbedarfes des Gesundheitsamtes. Es werden jährlich zwei Abschlagszahlungen geleistet; mit der 1. Abschlagszahlung am 15.05. des laufenden Jahres werden zugleich eventuelle Über- oder Unterzahlungen der vorjährigen Abschlagszahlungen verrechnet.

 

Aus der Abrechnung des Jahres 2008 ergab sich ein tatsächlicher Erstattungsbetrag in Höhe von 510.339,13 €, Abschlagszahlungen wurden im vergangenen Jahr in Höhe von 480.000,00 € geleistet. Folglich ergab sich eine Nachzahlungspflicht in Höhe von 30.339,13 €, diese wurde in Höhe von 29.942,31 € bei der 1. Abschlagszahlung berücksichtigt, 396,82 € fließen in die 2. Abschlagszahlung ein. Die Differenzierung war aufgrund von Klärungsbedarf mit dem Wartburgkreis notwendig.

 

Im Ergebnis der Abrechnung 2008 wurden die Abschlagszahlungen für das Jahr 2009 auf einen Betrag von ½-jährlich 255.000,00 € festgesetzt. Insgesamt besteht damit im laufenden Haushaltsjahr ein Gesamtausgabebedarf unter der Haushaltsstelle 50100.71200 – Gesundheitsamt, Zuschuss an den Wartburgkreis – in Höhe von  540.339,13 € (2 x 255.000,00 € zzgl. Nachzahlung 30.339,13 €).

 

Aufgrund der gemachten Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2009 folgender Mehrbedarf:

 

Haushaltsansatz 2009                                    480.000,00 €

Gesamtausgabebedarf 2009                            540.339,13 €

Mehrbedarf                                                    60.339,13 € (» 60.400,00 €)

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit dieser Ausgaben ist aufgrund der Regelungen im § 2 der Zweckvereinbarung gegeben. Zur finanziellen Sicherstellung der 2. Rate, welche am 15.11.2009 zur Zahlung fällig wird, ist die überplanmäßige Mittelbereitstellung unabdingbar.

 

Der deutliche Anstieg des Erstattungsbetrages im Jahr 2008 auf rd. 510 T€ (Vgl. Abrechnung 2007 rd. 463 T€) ist einerseits auf einen Anstieg der Personalkosten um rd. 154,5 T€ sowie anderseits auf einen Anstieg der sonstigen Bewirtschaftungskosten um rd. 14,0 T€ zurückzuführen. Hiervon entfallen auf die Stadt 28,5 % und damit rd. 48,0 T€. Der Anstieg der Personalkosten resultiert insbesondere aus der Wiederbesetzung vorhandener vakanter Stellen (Gesundheitsaufseher/ Jugendzahnärztin) sowie einer Rückkehr aus der Elternzeit im August 2007. Bei den sonstigen Bewirtschaftungskosten sind die Mehraufwendungen unter anderem auf die kalkulatorischen Abschreibungen zurückzuführen. Es erfolgte im Jahr 2008 die Modernisierung der EDV-Technik im Gesundheitsamt, wobei es sich fast ausnahmslos um geringwertige Wirtschaftsgüter handelte, welche im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben wurden.

 


Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 60.400,00 €  kann gegenwärtig nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben im Verwaltungshaushalt 2009 gedeckt werden, weshalb beim Land Thüringen ein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt wird.

 

Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß Bescheid vom 26. März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Auflage 1, beantragt.