II. Fragestellung
1.
Inwieweit wird diese Gebührensplittung
auch die Stadt Eisenach selbst treffen?
2.
Wird der Verband die Stadt durch
diese Neuerung belastet und wenn ja, in welcher Größenordnung und welchen
Kostenstellen?
3.
Wie wirken diese sich auf die
Haushaltssituation der Stadt aus und damit verbunden auf die
Pro-Kopf-Verschuldung?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die gesplittete Abwassergebühr muss aufgrund geltender Rechtsprechung für alle Grundstücke, von welchen Niederschlagswasser in den Kanal eingeleitet wird, erhoben werden. Somit ist auch die Stadt Eisenach mit ihren Grundstücken betroffen. Für Straßen, Wege und Plätze fällt diese Gebühr jedoch nicht an, hier erhebt der Verband gem. der „Gebührensatzung des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast“ bereits eine entsprechende Benutzungsgebühr.
zu 2. und 3.
Die Prüfung der erfassten versiegelten Flächen und Korrektur der Abflussbeiwerte wird aufgrund der Vielzahl der städtischen Grundstücke mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die finanziellen Auswirkungen sind erst nach Abschluss der Arbeiten kalkulierbar.
Die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung sind ebenso wie die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung als Betriebskosten den einzelnen Grundstücks- bzw. Gebäudekostenstellen zuzuordnen.