Betreff
Bestellung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Oberbürgermeisterwahl am 22. April 2012
Vorlage
0788-StR/2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Herrn Stadtoberverwaltungsrat Volker Strathmann zum Wahlleiter und

2.      Herrn Stadtrechtsrat Karl-Heinz Baier zum stellvertretenden Wahlleiter

für die Oberbürgermeisterwahl am 22. April 2012 zu bestellen.


Begründung:

 

Gem. § 25 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBI. S 530), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 09. September 2010 (GVBl. S. 291), bestimmt die Rechtsaufsichtsbehörde einen Termin für die Wahl des Oberbürgermeisters, der innerhalb der Amtszeit des vorhergehenden Oberbürgermeisters liegen soll. Der Wahltermin ist gem. § 8 Satz 3 ThürKWG auf einen Sonntag festzusetzen.

 

Das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 14.10.2011 den Termin für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Eisenach auf Sonntag, den 22. April 2012 festgesetzt. Eine ggf. erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, den 06. Mai 2012 statt (§ 24 Abs. 8 Satz 2 ThürKWG).

 

Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 ThürKWG beruft der Gemeinderat den Bürgermeister, einen der Beigeordneten oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter und eine weitere Person zur Stellvertretung des Wahlleiters.

 

Es wird vorgeschlagen, Herrn Volker Strathmann, Leiter des Personal- und Organisationsamtes, als Wahlleiter und Herrn Karl-Heinz Baier, Jurist, als stellvertretenden Wahlleiter zu bestellen. Herr Strathmann war mit dieser Funktion bereits zu anderen Wahlen betraut. Herr Baier wird aufgrund langjähriger Tätigkeit bei der Stadtverwaltung und Erfahrung auf allen Rechtsgebieten, die Stadt Eisenach betreffend, vorgeschlagen.