I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Als Nachfolger für das
Aufsichtsratsmitglied der Gründer- und Innovationszentrum Stedtfeld GmbH, Herrn
Christian Köckert wird gem. § 9 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages
Herr / Frau
................................
bestellt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 30.12.2011 hat Herr Christian Köckert sein Stadtratsmandat und die damit verbundenen Ämter mit Wirkung zum 31.12.2011 niedergelegt.
Gem. § 9 Abs. 7 i.V.m. Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der GIS muss der Stadtrat für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (= Wahlperiode des Stadtrates) einen Nachfolger bestellen.
Gem. § 9 Abs. 2 werden die Mitglieder dabei unter Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse im Stadtrat bestellt.
Eine weitergehende Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach steht das Benennungsrecht zur Nachbesetzung des freigewordenen Aufsichtsratsmandates der CDU-Fraktion zu.