I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Als Nachfolger für das
Aufsichtsratsmitglied der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH, Herrn
Christian Köckert wird gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages
Herr / Frau
................................
bestellt und in den
Aufsichtsrat entsandt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 30.12.2011 hat Herr Christian Köckert sein Stadtratsmandat und die damit verbundenen Ämter mit Wirkung zum 31.12.2011 niedergelegt.
Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der EWT muss der Stadtrat für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (= Wahlperiode des Stadtrates) einen Nachfolger bestimmen.
Gem. § 9 Abs. 1 werden die Mitglieder dabei gem. § 101 Aktiengesetz vom Gesellschafter entsendet.
Eine weitergehende Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach steht das Benennungsrecht zur Nachbesetzung des freigewordenen Aufsichtsratsmandates der CDU-Fraktion zu.