Betreff
Eisenach - Wartburgregion Touristik GmbH (EWT), hier: Nachbesetzung eines Aufsichtsratsmitgliedes
Vorlage
0808-StR/2012
Aktenzeichen
20.1/811005
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Als Nachfolger für das Aufsichtsratsmitglied der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH, Herrn Christian Köckert wird gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages

 

Herr / Frau ................................

 

bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt.

 


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 30.12.2011 hat Herr Christian Köckert sein Stadtratsmandat und die damit verbundenen Ämter mit Wirkung zum 31.12.2011 niedergelegt.

 

Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der EWT muss der Stadtrat für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (= Wahlperiode des Stadtrates) einen Nachfolger bestimmen.

 

Gem. § 9 Abs. 1 werden die Mitglieder dabei gem. § 101 Aktiengesetz vom Gesellschafter entsendet.

 

Eine weitergehende Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

 

Hiernach steht das Benennungsrecht zur Nachbesetzung des freigewordenen Aufsichtsratsmandates der CDU-Fraktion zu.