Betreff
Organisation der Stadtverwaltung ab 12. Oktober 2009
Vorlage
0165-BR/2009
Aktenzeichen
30-st
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt

 

Mit Wirkung vom 12. Oktober 2009 traten nachfolgende Organisationsveränderungen in der Stadtverwaltung Eisenach in Kraft:

 

I.

Herrn Christian Köckert wurde in seiner Funktion als ehrenamtlicher Beigeordneter der Geschäftsbereich “Städtische Beteiligungen” übertragen. Der Geschäftsbereich umfasst alle Gesellschaften, Stiftungen und Zweckverbände an denen die Stadt Eisenach direkt oder indirekt beteiligt ist oder bei denen sie besondere Aufgaben nach Satzung oder Gesellschaftsvertrag wahrnimmt. Ausgenommen hiervon ist der Trink- und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal.

 

Insbesondere wurden Ihm die nach den Gesellschaftsverträgen nachstehender Beteiligungen bzw. in der Stiftungssatzung der Kulturstiftung Meiningen dem Oberbürgermeister kraft Amtes obliegenden Aufgaben (außer Gesellschafterversammlungen) übertragen:

 

Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH (FPG)
            - Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender

Kommunale Personennahverkehrsgesellschaft Eisenach mbH (KVG)

- Gastteilnehmer im Aufsichtsrat (vorbehaltlich der Zustimmung des     Aufsichtsrates)

Landestheater Eisenach GmbH i. L. (LTE)

            - Aufsichtsratsvorsitzender

Kulturstiftung Meiningen-Eisenach (KME)

            - Mitglied im Stiftungsrat

Bachhaus Eisenach gGmbH

            - Mitglied im Aufsichtsrat (vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates)

 

 

II.

Frau Heike Apel wurde in ihrer Funktion als ehrenamtliche Beigeordnete der Geschäftsbereich “Städtepartnerschaften” übertragen. 

Ihre Aufgabe besteht hierbei in der Pflege und Förderung der bestehenden Städtepartnerschaften der Stadt Eisenach.

 

 

Bei der Erfüllung der jeweiligen Aufgaben haben die ehrenamtlichen Beigeordneten das Recht, auf das Fachwissen der Mitarbeiter/innen der einzelnen Dezernate zurückzugreifen. Zur Sicherung der Informationsstände ist der Dienstweg (§ 23 AGDA ) von allen Beteiligten einzuhalten.

Die Übertragung der Geschäftsbereiche erfolgte aufgrund der aus § 29 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung resultierenden Organisationsbefugnisse des Oberbürgermeisters gemäß § 32 Abs. 7 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung. Die Übertragung erfolgte widerruflich.

 

Das aktualisierte und ab 12.10.2009 gültige Organigramm der Stadtverwaltung Eisenach ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Matthias Doht

Oberbürgermeister


Anlagenverzeichnis:

 

Organigramm der Stadtverwaltung Eisenach ab 12.10.2009