I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach wählt:
Herrn/Frau ……………………………………….zum/zur
ehrenamtlichen Beigeordneten und zum/zur ersten ehrenamtlichen
Stellvertreter/in des Oberbürgermeisters.
Begründung:
Gemäß § 32 ThürKO i.V.m. § 8 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Eisenach sind zwei ehrenamtliche Beigeordnete vom Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer der Amtszeit des Stadtrates zu wählen.
Die ehrenamtlichen Beigeordneten sind nach den hauptamtlichen Beigeordneten weitere Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Sie sind Ehrenbeamte der Stadt Eisenach.
Durch die Niederlegung seines Stadtratsmandates mit Wirkung zum 31.12.2011 verliert Herr Christian Köckert die Funktion als erster ehrenamtlicher Beigeordneter der Stadt Eisenach.
Die Wahl des ersten ehrenamtlichen Beigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 39 Abs. 2 ThürKO.
Die Ernennung und Vereidigung des ersten ehrenamtlichen Beigeordneten erfolgt im Anschluss an die Wahl.