Betreff
Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der Wartburgregion mbH (GFG), hier: Nachbesetzung eines Aufsichtsratsmitgliedes
Vorlage
0822-StR/2012
Aktenzeichen
20.1/811405
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Als Nachfolger für das Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der Wartburgregion GmbH (GFG), Herrn Sascha Schorr wird gem. § 9 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages

 

Herr / Frau ................................

 

bestellt und in den Aufsichtsrat der GFG entsandt.


Begründung:

 

Per Email vom 07.01.2012 hat Herr Sascha Schorr erklärt, dass die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der GFG nach der Sitzung am 19.01.2012 enden soll.

 

Gem. § 9 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages der GFG muss der Stadtrat für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (= Wahlperiode des Stadtrates) einen Nachfolger bestimmen.

 

Gem. § 9 Abs. 1 werden die Mitglieder dabei gem. § 101 Aktiengesetz vom Gesellschafter entsendet.

 

Eine weitergehende Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

 

Hiernach steht das Benennungsrecht zur Nachbesetzung des freigewordenen Aufsichtsratsmandates der CDU-Fraktion zu.