I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Als Nachfolger für das
Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und
Sozialwesens in der
Wartburgregion GmbH (GFG), Herrn Sascha Schorr wird gem. § 9 Abs. 6 des
Gesellschaftsvertrages
Herr / Frau
................................
bestellt und in den
Aufsichtsrat der GFG entsandt.
Begründung:
Gem. § 9 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages der GFG muss der Stadtrat für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (= Wahlperiode des Stadtrates) einen Nachfolger bestimmen.
Gem. § 9 Abs. 1 werden die Mitglieder dabei gem. § 101 Aktiengesetz vom Gesellschafter entsendet.
Eine weitergehende Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach steht das Benennungsrecht zur Nachbesetzung des freigewordenen Aufsichtsratsmandates der CDU-Fraktion zu.