I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt
die Bestellung des
Wirtschaftsprüfungsunternehmens
WIBERA
Wirtschaftsberatung AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Parsevalstraße 2
99092 Erfurt
als Prüfer für den
Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2011 des optimierten
Regiebetriebes Amt
für Tiefbau und Grünflächen.
Begründung:
Gemäß § 3 der Betriebssatzung des
optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und Grünflächen finden für die
Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Thüringer
Eigenbetriebsverordnung (§§ 6 bis 25 Thüringer EBV) Anwendung.
Folglich hat neben der örtlichen
Rechnungsprüfung eine Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer zu
erfolgen.
Entsprechend der Empfehlung des Stadtrates
zum Wechsel des Wirtschaftsprüfungsunternehmens mit einer drei- Jahresfrist fand
für die Abschlussprüfung des Jahres 2009 ein solcher Wechsel statt.
Nach erfolgtem
Wettbewerb wurden aus drei renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die
Referenzmandate im Bereich kommunaler Unternehmen und damit die notwendigen
Erfahrungen im kommunalspezifischen Haushalts- und Steuerrecht nachweisen
konnten, die WIBERA Wirtschaftsberatung AG als preislich günstigste Bieterin
bei gleichgestellter Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit ermittelt und am
25.06.2010 durch den Stadtrat der Stadt Eisenach bestellt (Beschluss – Nummer:
StR/0195/2010).
Das für den
Jahresabschluss 2009 vorgelegte Angebot der WIBERA Wirtschaftsberatung AG war
ein Festpreisangebot mit einer Angebotssumme von Brutto 16.445,80 € (Netto
13.820,00 €). Dieser Festpreis stellt gleichzeitig die Angebotsgrundlage für
die Wirtschaftsprüfung des Wirtschaftsjahres 2011 dar.
Auf Grund der
positiven Erfahrungen mit diesem Unternehmen, deren Prüfer auch über den Rahmen
der Abschlussprüfung hinaus unentgeltlich beratend tätig wurden, und nicht
zuletzt der Effizienz einer mehrjährigen Abschlussprüfung durch ein
Wirtschaftsprüfungsunternehmen infolge der vorhandenen Prüfungserfahrungen,
wird die erneute Bestellung der WIBERA Wirtschaftsberatung AG empfohlen.
Der gemäß § 25
Abs.1 THürEBV innerhalb von sechs Monaten nach Ende einen Wirtschaftsjahres
aufzustellende Jahresabschluss des Amtes für Tiefbau und Grünflächen wird
innerhalb der vorgenannten Frist fertig gestellt sein, so dass eine fristgemäße
Prüfung sichergestellt ist. Die Abschlussprüfung soll nach § 85 Abs. 1 ThürKO
innerhalb von neun Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres abgeschlossen
sein.
Die Zuständigkeit
des Stadtrates der Stadt Eisenach für die Bestellung des Prüfers für den
Jahresabschluss ergibt sich aus § 26 Abs. 2 Ziffer 12 ThürKO.