Betreff
Bestellung der Wirtschaftsprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses des optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und Grünflächen für das Geschäftsjahr 2011
Vorlage
0824-StR/2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt

 

die Bestellung des Wirtschaftsprüfungs­unternehmens

 

WIBERA Wirtschaftsberatung AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Parsevalstraße 2

99092 Erfurt

 

als Prüfer für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2011 des optimierten

Regiebe­­triebes Amt für Tiefbau und Grünflächen.

 


Begründung:

 

Gemäß § 3 der Betriebssatzung des optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und Grünflächen finden für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (§§ 6 bis 25 Thüringer EBV) Anwendung.

 

Folglich hat neben der örtlichen Rechnungsprüfung eine Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer zu erfolgen.

 

Entsprechend der Empfehlung des Stadtrates zum Wechsel des Wirtschafts­prüfungsunternehmens mit einer drei- Jahresfrist fand für die Abschlussprüfung des Jahres 2009 ein solcher Wechsel statt.

 

Nach erfolgtem Wettbewerb wurden aus drei renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Referenzmandate im Bereich kommunaler Unternehmen und damit die notwendigen Erfahr­ungen im kommunalspezifischen Haushalts- und Steuerrecht nachweisen konnten, die WIBERA Wirtschaftsberatung AG als preislich günstigste Bieterin bei gleichgestellter Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit ermittelt und am 25.06.2010 durch den Stadtrat der Stadt Eisenach bestellt (Beschluss – Nummer: StR/0195/2010).

 

Das für den Jahresabschluss 2009 vorgelegte Angebot der WIBERA Wirtschaftsberatung AG war ein Festpreisangebot mit einer Angebotssumme von Brutto 16.445,80 € (Netto 13.820,00 €). Dieser Festpreis stellt gleichzeitig die Angebotsgrundlage für die Wirtschaftsprüfung des Wirtschaftsjahres 2011 dar.

 

Auf Grund der positiven Erfahrungen mit diesem Unternehmen, deren Prüfer auch über den Rahmen der Abschlussprüfung hinaus unentgeltlich beratend tätig wurden, und nicht zuletzt der Effizienz einer mehrjährigen Abschlussprüfung durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen infolge der vorhandenen Prüfungserfahrungen, wird die erneute Bestellung der WIBERA Wirtschaftsberatung AG empfohlen.

 

Der gemäß § 25 Abs.1 THürEBV innerhalb von sechs Monaten nach Ende einen Wirtschaf­ts­jahres aufzustellende Jahresabschluss des Amtes für Tiefbau und Grünflächen wird innerhalb der vorgenannten Frist fertig gestellt sein, so dass eine fristgemäße Prüfung sichergestellt ist. Die Abschlussprüfung soll nach § 85 Abs. 1 ThürKO innerhalb von neun Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres abgeschlos­sen sein.

 

Die Zuständigkeit des Stadtrates der Stadt Eisenach für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss ergibt sich aus § 26 Abs. 2 Ziffer 12 ThürKO.