Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Tourismusförderabgabe
Vorlage
AF-0264/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Da die Finanzierung der Tourismus GmbH eine „freiwillige“ Aufgabe darstellt, ist die Finanzierung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht möglich. Wie möchte der Oberbürgermeister die Tourismus GmbH finanziell unterstützen?

2.      Der OB hatte immer wieder aufgeführt, dass die „Bettensteuer“ notwendig sei, um die finanzielle Ausstattung der Tourismus GmbH zu ermöglichen und deren Existenz zu sichern. Sollte eine Finanzierung der Tourismus GmbH nicht möglich sein, ist deren Existenz gefährdet?

3.      Sollte die Existenz der Tourismus GmbH nicht mehr möglich sein, soll der OB erklären, wie er sich die Förderung des Tourismus in Zukunft vorstellt.

4.      Hat der OB vor, dass im Falle der Abwicklung der Tourismus GmbH auch die „Bettensteuer“ gestrichen wird, da deren vom OB angeführte Erhebungsgrundlage entfallen ist?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.) Durch den Stadtrat wurde dem Oberbürgermeister und der Verwaltung durch die entsprechenden Stadtratsbeschlüsse ein Verhandlungsmandat hinsichtlich der künftigen Finanzierung der Tourismusförderung respektive der EWT gegeben. Angesichts der defizitären Haushaltslage gestalten sich die Verhandlungen mit der Rechtsaufsichtsbehörde naturgemäß schwierig und damit entsprechend langwierig.

 

Die Stadt Eisenach steht an dritter Stelle im Städtetourismus Thüringens. Diese Position muss zumindest gehalten, besser noch, ausgebaut werden. In den Verhandlungen mit der Rechtsaufsichtsbehörde besteht darum auch Konsens, dass die Wahrnehmung der Aufgaben der Tourismusförderung und –information essentiell ist und auch künftig wahrgenommen werden muss.

 

Die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht hinsichtlich des notwendigen Umfangs der Aufgabenwahrnehmung und daraus resultierend der Höhe der Bezuschussung sowie die Frage, wie dieser Zuschuss kommunal- und haushaltsrechtlich konform zu leisten ist, ist aktuell noch nicht abgeschlossen.

 

zu 2.) Wird bzw. kann die Finanzierung nicht im geplanten Umfang sichergestellt werden, ist die Existenz der Tourismusförderung und –information durch die EWT in der bekannten Form gefährdet.

 

zu 3.) Die Tourismusförderung erfolgt bisher seitens der Stadt grundsätzlich über die 100%ige Gesellschaft EWT. Wenn dies nicht mehr in der Form erfolgen soll, muss der Stadtrat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fassen.

 

zu 4.) Das Satzungsrecht über die Einführung oder Aufhebung kommunaler Abgabensatzungen liegt ausschließlich beim Stadtrat.