Betreff
Gründer- und Innovationszentrum Stedtfeld GmbH (GIS), hier: Änderung des Gesellschaftervertrages
Vorlage
0825-StR/2012
Aktenzeichen
20.1/810301
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gründer- und Innovationszentrum Stedtfeld GmbH wird angewiesen, der Änderung des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Neuaufnahme des § 18 – Gewinnverwendung zuzustimmen.


Begründung:

 

Das Gründer- und Innovationszentrum Stedtfeld verzeichnete in den letzten Jahren permanent eine sehr hohe Auslastung (s. Anl. 1). Aktuell sind 33 Firmen im Gründerzentrum eingemietet. Die Auslastung beträgt seit Oktober 2011 100 %. Expansionsmöglichkeiten für eingemietete Firmen sind ausgeschöpft. Darüber hinaus kann bzw. konnte Nachfragen von Firmen bzw. Existenzgründern nicht nachgekommen werden. Der hohen Nachfrage nach Gewerbe(miet)Immobilien in Eisenach steht auch außerhalb des GIS häufig kein adäquates Angebot in Eisenach gegenüber. Dies führt im Extremfall dazu, dass sich ausgründende Firmen bzw. Ansiedlungswillige nachgerade nicht in der Stadt Eisenach niederlassen (können).

 

Aus dem Grund gibt es Überlegungen, wie dieser Situation entgegengewirkt werden kann. Hierzu wurde in der GIS begonnen, ein Projekt zu entwickeln, welches die Erweiterung des GIS im innerstädtischen Bereich vorsieht. Der Fokus liegt dabei auf der Wiederbelebung einer bestehenden Industriebrache, was unter dem Blickwinkel der Stadtplanung und –entwicklung einen weiteren positiven Aspekt des Projektes darstellt.

 

Inwieweit dieses Projekt wirtschaftlich und finanziell tragfähig ist und welche Förderhöhe möglich ist, bedarf einer weitergehenden internen Vorbereitung sowie externer Begutachtung. Bereits die erforderliche Begutachtung könnte als förderfähig eingestuft werden.

 

Hierzu wurde durch den möglichen Fördermittelgeber, das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie eine Grundvoraussetzung vorab formuliert:

 

Der Gesellschaftsvertrag der GIS muss eine Formulierung beinhalten, welche sicherstellt, dass das GIS kostendeckend ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig wird und möglicherweise anfallende Gewinne nur innerhalb des Unternehmens zur Verlustabdeckung und darüber hinaus zum Zwecke der Wirtschaftsförderung gem. § 3 des Gesellschaftsvertrages der GIS verwand werden (s. Anl. 2).

 

Aufgrund des bestehenden Unternehmensgegenstandes und der öffentlichen Zweckbindung sowie der vorhandenen Verlustvorträge ergeben sich aus der Aufnahme dieser Regelungen unmittelbar keine realen bzw. finanziellen Auswirkungen auf die GIS oder deren Gesellschafterin, der Stadt Eisenach.

 

Durch die Einfügung des § 18 – Gewinnverwendung ergeben sich folgende, formale Änderungen im Vertrag:

-          § 18 (alt) – Prüfung der Gesellschaft        = § 19 (neu)

-          § 19 (alt) – Schlussbestimmungen          = § 20 (neu).

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

-          Anlage 1: Auslastung des GIS seit 2006

-          Anlage 2: Synopse der Gesellschaftsvertrages (Stand: 10.01.2012)