Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Beteiligungsbericht 2010
Vorlage
AF-0263/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wir fragen:

1.      Welche Beteiligungsunternehmen/Zweckverbände konnten noch keinen Prüfbericht vorlegen?

2.      Welche Gründe werden von den Beteiligungsunternehmen/Zweckverbänden für die Nichteinhaltung des Termins (Vorlage Prüfbericht) genannt? (Wir bitten Einzelauflistung der Beteiligungsunternehmen mit Angabe der Gründe)

3.      Welche Maßnahmen haben der Oberbürgermeister und der Ehernamtliche Beigeordnete für Beteiligungen, Herr Köckert, im Vorfeld ergriffen, um eine termingerechte Einhaltung der Vorlage der Prüfberichte zu gewährleisten?

4.      Welche Maßnahmen bzw. Konsequenzen ergreifen der Oberbürgermeister um die nicht fristgemäße Vorlage der Prüfberichte zukünftig sicher zu stellen?                       


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.) Aktuell liegen die Prüfberichte des Jahresabschlusses 2010 des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis – Stadt Eisenach und des Trink- und Abwasserverbandes Eisenach – Erbstromtal noch nicht vor. Die Darstellung der Zweckverbände im Beteiligungsbericht ist gemäß § 75 a ThürKO gesetzlich nicht vorgesehen, wurde aber durch die Stadt Eisenach ab dem Bericht 2004 auf freiwilliger Basis vorgenommen.

 

Der letzte Prüfbericht für den “pflichtigen” Teil des Beteiligungsberichtes wurde Mitte Dezember 2011 durch die Sportbad Eisenach GmbH vorgelegt.

 

Zu 2.) Die Praxis zeigt, dass die Fertigstellung der Prüfberichte in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Wirtschaftsprüfer steht. Gerade die kleineren städtischen Unternehmen können hierbei tendenziell etwas benachteiligt sein.

 

In 2011 kam als Sonderaspekt die Umsetzung der Festlegungen aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zum Tragen, was bei den Unternehmen zu einem höheren Prüfaufwand und damit zu zeitlichen Verzögerungen im Prüfablauf geführt hat.

 

Die späte Vorlage des Prüfberichtes der Sportbad Eisenach GmbH resultierte neben den vorgenannten Gründen auch aus der Umstellung des Wirtschaftsjahres (hier: 01.10. – 30.09.) der Tochtergesellschaft Eisenacher Versorgungsbetriebe GmbH und der Enkelgesellschaft EVB Netze GmbH auf das Kalenderjahr und den damit verbundenen zusätzlichen Prüfungserfordernissen.

 

Zu 3.) Der Einfluss städtischer Vertreter auf Bundesgesetzgebung sowie das Prüfprozedere der Wirtschaftsprüfungsunternehmen ist eher marginal.

 

Zu 4.) Im Gespräch mit den Beteiligungsunternehmen wird generell die Prüfleistung der jeweiligen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ausgewertet. Gibt es Anhalte für eine schlechte Zusammenarbeit bzw. Kommunikation mit dem Unternehmen oder andere negative Umstände wird der zeitnahe Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft empfohlen.