Sachverhalt
Bauvoranfrage
“Errichtung eines Einkaufszentrums Bahnhofstraße”
Für die im Geltungsbereich des
Teilbebauungsplanes 6.1 gelegenen Grundstücke wurde am 15.10.2009 eine
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einkaufszentrums eingereicht. Der Antrag
befindet sich in Prüfung. Der Vorgang wurde im Bauordnungsamt unter dem Az.: 907-09-54
registriert.
Fördermittelantrag
“ZOB”
Am 30.09.2009 wurde von der Stadt
Eisenach eine Anmeldung des Bedarfes an Zuwendungen nach ÖPNV-
Investitionsrichtlinie zum ZOB am geplanten Standort Gabelsberger-/
Müllerstraße einschließlich des
Busbereitstellungsplatzes am Standort ehemaliger Güterbahnhof/
Eichrodter Weg beim Landesamt für Bau und Verkehr in Erfurt abgegeben.
Grundlage bildete die ZOB- Vorplanung
des Büros SHP- Ingenieure Hannover zum Stand Ende September 2009.
Die Anmeldung beinhaltet Gesamtkosten
in Höhe von 5.701.032 €, bei zuwendungsfähigen Kosten im Bereich ÖPNV von
3.785.344 € und einem daraus abgeleiteten ÖPNV- Zuschussbetrag von 2.839.008 €.
Durch Ansatz von komplementären
Förderprogrammen (Kommunaler Straßenbau und Städtebau) bzw. Beteiligungen
(Kofinanzierung Bund und Straßenausbauumlage) ergibt sich momentan ein hochgerechneter finanzieller
Eigenanteil der Stadt zur Gesamtmaßnahme ZOB von ca. 1.988.329 €.
Die Investitionen sind auf die
Zeitspanne 2010 bis 2013 aufgeteilt.
Stand B- Plan
Nr. 6.0 “Bahnhofsvorstadt”
Die von der LEG erarbeiteten
Planentwurfsunterlagen zum Gesamtgebiet der Bahnhofsvorstadt haben mittlerweile
einen soliden Abstimmungsstand erreicht. Zuletzt wurden dem Auftragnehmer am
12.10.09 die aus Sicht der Fachverwaltung noch erforderlichen inhaltlichen und
formellen Änderungsaufträge erteilt. Nach derzeitigem Stand wird eingeschätzt,
dass die Planunterlage im Januar 2010 als Vorentwurf zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in die Stadtratssitzung
eingebracht werden kann. Der Vorentwurf
dient als verfahrensseitiger “Wiedereinstieg” in das 1998 stornierte
Bebauungsplanverfahren, vor allem der nach aktuellem Städtebaurecht
erforderlichen Einholung der vorliegenden umweltfachlichen Informationen
(Scooping) sowie nicht zuletzt der umfassenden verwaltungsinternen
Vorabstimmung. Mit dem Ergebnis des Vorentwurfsverfahrens soll 2010 der
abgewägte Planentwurf des Teilbebauungsplanes B 6.1 “Tor zur Stadt” in den
Bebauungsplanentwurf 6.0 “Bahnhofsvorstadt”
integriert und mit diesem gemeinsam zur Satzungs- und Genehmigungsreife
gebracht werden.