Betreff
Tor zur Stadt
Vorlage
0169-BR/2009
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt

Bauvoranfrage “Errichtung eines Einkaufszentrums Bahnhofstraße”

 

Für die im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes 6.1 gelegenen Grundstücke wurde am 15.10.2009 eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einkaufszentrums eingereicht. Der Antrag befindet sich in Prüfung. Der Vorgang wurde im Bauordnungsamt unter dem Az.: 907-09-54 registriert.

Fördermittelantrag “ZOB”

 

Am 30.09.2009 wurde von der Stadt Eisenach eine Anmeldung des Bedarfes an Zuwendungen nach ÖPNV- Investitionsrichtlinie zum ZOB am geplanten Standort Gabelsberger-/ Müllerstraße  einschließlich des Busbereitstellungsplatzes am Standort ehemaliger Güterbahnhof/ Eichrodter Weg beim Landesamt für Bau und Verkehr in Erfurt abgegeben.

Grundlage bildete die ZOB- Vorplanung des Büros SHP- Ingenieure Hannover zum Stand Ende September 2009.

Die Anmeldung beinhaltet Gesamtkosten in Höhe von 5.701.032 €, bei zuwendungsfähigen Kosten im Bereich ÖPNV von 3.785.344 € und einem daraus abgeleiteten ÖPNV- Zuschussbetrag von 2.839.008 €.

Durch Ansatz von komplementären Förderprogrammen (Kommunaler Straßenbau und Städtebau) bzw. Beteiligungen (Kofinanzierung Bund und Straßenausbauumlage) ergibt sich  momentan ein hochgerechneter finanzieller Eigenanteil der Stadt zur Gesamtmaßnahme ZOB von ca. 1.988.329 €.

Die Investitionen sind auf die Zeitspanne 2010 bis 2013 aufgeteilt.

 

Stand B- Plan Nr. 6.0 “Bahnhofsvorstadt”

Die von der LEG erarbeiteten Planentwurfsunterlagen zum Gesamtgebiet der Bahnhofsvorstadt haben mittlerweile einen soliden Abstimmungsstand erreicht. Zuletzt wurden dem Auftragnehmer am 12.10.09 die aus Sicht der Fachverwaltung noch erforderlichen inhaltlichen und formellen Änderungsaufträge erteilt. Nach derzeitigem Stand wird eingeschätzt, dass die Planunterlage im Januar 2010 als Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in die Stadtratssitzung eingebracht werden kann.  Der Vorentwurf dient als verfahrensseitiger “Wiedereinstieg” in das 1998 stornierte Bebauungsplanverfahren, vor allem der nach aktuellem Städtebaurecht erforderlichen Einholung der vorliegenden umweltfachlichen Informationen (Scooping) sowie nicht zuletzt der umfassenden verwaltungsinternen Vorabstimmung. Mit dem Ergebnis des Vorentwurfsverfahrens soll 2010 der abgewägte Planentwurf des Teilbebauungsplanes B 6.1 “Tor zur Stadt” in den Bebauungsplanentwurf  6.0 “Bahnhofsvorstadt” integriert und mit diesem gemeinsam zur Satzungs- und Genehmigungsreife gebracht werden.