II. Fragestellung
1. Gehören, die einmal vereinbarten Mittel für die Ortsteile in Höhe von 2500 Euro zu den Pflichtaufgaben der Stadt Eisenach?
2. Wie und wann wurden diese Mittel in den letzten Jahren, ab 2006, an die Ortsteile ausgereicht?
3. Gibt es mit den Ortsteilbürgermeistern und Gemeinderäten, Gespräche über deren Probleme vor Ort und wie ist hier das Verfahren?
4. Wann waren der Oberbürgermeister und seine Dezernenten das letztemal zu Ortsteilratssitzungen anwesend?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Aufrechterhaltung
und Weiterentwicklung der Infrastruktur der Stadt, einschließlich ihrer
Ortsteile ist eine Pflichtaufgabe der Kommune. Die Umsetzung dieser Aufgabe
kann jedoch nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten erfolgen.
Die Vereinbarung je Ortsteil und Haushaltsjahr
2.500,-- € über den Vermögenshaushalt bereitzustellen, sollte den Ortsteilräten
die Möglichkeit geben, diese Mittel in Eigenverantwortlichkeit zu verwenden.
Hier ist es den Ortsteilen vorbehalten, nach Beschluss der Ortsteilräte, die
Gelder für Baumaßnahmen, Ausstattungen, Ausrüstungen usw. einzusetzen.
Entsprechend der beschlossenen u. genehmigten Haushalte konnten bis zum Jahr
2008 je Ortsteil 2.500,-- € und im Haushaltsjahr 2009 für alle Ortsteile
12.500,-- € bereitgestellt werden.
Da die Stadt Eisenach
ab dem Haushaltsjahr 2010 über keinen genehmigten Haushalt verfügte, bestand
die Möglichkeit der Bereitstellung dieser Mittel in diesen Jahren nicht. Über
den Verwaltungshaushalt wurden je Ortsteile zusätzlich 1,50 €/Einwohner für
allgemeine Unterhaltsausgaben und 460,00 € für Arbeitseinsätze bereitgestellt.
Unter Berücksichtigung der Maßgaben der vorläufigen Haushaltsführung, kamen davon
80 % = 10.683,60 € zur Auszahlung.
Zu 2.:
Im Ortsteilrat der
jeweiligen Ortsteile wurde die Verwendung der finanziellen Mittel beraten und
festgelegt. Mit dem Ortsteilratsbeschluss setzten sich die zuständigen
Ortsteilbürgermeister/in mit den jeweiligen Fachämtern in Verbindung, um die
Ortsteilratsbeschlüsse umzusetzen. (Aufstellung über Maßnahmen die durch die
Ämter 61 u. 67 seit 2006 umgesetzt worden sind – siehe Anlage)
Zu 3.:
Die Beratungen der Ortsteilräte
werden über den Zentralen Service in SESSION eingestellt
und über die
Tagespresse bekanntgemacht. Somit besteht die Möglichkeit für die Fraktionen,
Dezernenten und Vertreter der Fachämter an Beratungen zu Schwerpunktthemen
ihrer Aufgabenzuständigkeit teilzunehmen. Anfragen und Probleme der Ortsteile
werden zusätzlich über die Protokolle der Ortsteilratssitzungen, durch das Amt
Zentraler Service an die Fachämter zur Beantwortung und/oder Bearbeitung und
Abstellung weitergeleitet und unter Kontrolle gehalten.
Zu 4.
Im III.
Quartal 2011 haben Einzelgespräche des Oberbürgermeisters mit den Ortsteilbürgermeistern,
unter Hinzuziehung des Regiebetriebes und des Amtes Zentraler Service, zur
Thematik Bürgerräume und Schwerpunktthemen der Ortsteile stattgefunden.
Am
15.12.2011 fand eine gemeinsame Beratung des Oberbürgermeisters mit allen Ortsteilbürgermeistern
und Vertretern einzelner Fachämter statt.
Die
Thematik bezog sich u.a. auf die Haushaltssituation, Fragen der
Ortsteilbürgermeister und Lösungsvorschläge zur Umsetzung von
Schwerpunktproblemen der Ortsteile.
Nach den
vorliegenden Ortschaftsratprotokollen hat Frau Rexrodt zur pflichtgemäßen
Abstimmung und Vorstellung der Stellungnahme der Stadt im Rahmen der Anhörung
des Entwurfs des Landesentwicklungsprogramms an den
Beratungen der Ortsteile
-
Stockhausen am 16.09.11
- Stregda am 25.11.11
-
W.-Göringen am 27.11.11
-
Madelungen am 17.11.11
-
Berteroda am 21.11.11
-
Hötzelsroda am 20.10.11
-
Neukirchen am 25.10.11
teilgenommen.