Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Investive finanzielle Mittel an Ortsteile
Vorlage
AF-0267/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.    Gehören, die einmal vereinbarten Mittel für die Ortsteile in Höhe von 2500 Euro zu den Pflichtaufgaben der Stadt Eisenach?

2.    Wie und wann wurden diese Mittel in den letzten Jahren, ab 2006, an die Ortsteile ausgereicht?

3.    Gibt es mit den Ortsteilbürgermeistern und Gemeinderäten,  Gespräche über deren Probleme vor Ort und wie ist hier das Verfahren?

4.    Wann waren der Oberbürgermeister und seine Dezernenten das letztemal zu Ortsteilratssitzungen anwesend?

 

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Infrastruktur der Stadt, einschließlich ihrer Ortsteile ist eine Pflichtaufgabe der Kommune. Die Umsetzung dieser Aufgabe kann jedoch nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten erfolgen.

Die Vereinbarung je Ortsteil und Haushaltsjahr 2.500,-- € über den Vermögenshaushalt bereitzustellen, sollte den Ortsteilräten die Möglichkeit geben, diese Mittel in Eigenverantwortlichkeit zu verwenden. Hier ist es den Ortsteilen vorbehalten, nach Beschluss der Ortsteilräte, die Gelder für Baumaßnahmen, Ausstattungen, Ausrüstungen usw. einzusetzen. Entsprechend der beschlossenen u. genehmigten Haushalte konnten bis zum Jahr 2008 je Ortsteil 2.500,-- € und im Haushaltsjahr 2009 für alle Ortsteile 12.500,-- € bereitgestellt werden.

 

Da die Stadt Eisenach ab dem Haushaltsjahr 2010 über keinen genehmigten Haushalt verfügte, bestand die Möglichkeit der Bereitstellung dieser Mittel in diesen Jahren nicht. Über den Verwaltungshaushalt wurden je Ortsteile zusätzlich 1,50 €/Einwohner für allgemeine Unterhaltsausgaben und 460,00 € für Arbeitseinsätze bereitgestellt. Unter Berücksichtigung der Maßgaben der vorläufigen Haushaltsführung, kamen davon 80 % = 10.683,60 € zur Auszahlung.

 

Zu 2.:

Im Ortsteilrat der jeweiligen Ortsteile wurde die Verwendung der finanziellen Mittel beraten und festgelegt. Mit dem Ortsteilratsbeschluss setzten sich die zuständigen Ortsteilbürgermeister/in mit den jeweiligen Fachämtern in Verbindung, um die Ortsteilratsbeschlüsse umzusetzen. (Aufstellung über Maßnahmen die durch die Ämter 61 u. 67 seit 2006 umgesetzt worden sind – siehe Anlage)

 

Zu 3.:

Die Beratungen der Ortsteilräte werden über den Zentralen Service in SESSION eingestellt und über die Tagespresse bekanntgemacht. Somit besteht die Möglichkeit für die Fraktionen, Dezernenten und Vertreter der Fachämter an Beratungen zu Schwerpunktthemen ihrer Aufgabenzuständigkeit teilzunehmen. Anfragen und Probleme der Ortsteile werden zusätzlich über die Protokolle der Ortsteilratssitzungen, durch das Amt Zentraler Service an die Fachämter zur Beantwortung und/oder Bearbeitung und Abstellung weitergeleitet und unter Kontrolle gehalten.

 

Zu 4.

Im III. Quartal 2011 haben Einzelgespräche des Oberbürgermeisters mit den Ortsteilbürgermeistern, unter Hinzuziehung des Regiebetriebes und des Amtes Zentraler Service, zur Thematik Bürgerräume und Schwerpunktthemen der Ortsteile stattgefunden.

 

Am 15.12.2011 fand eine gemeinsame Beratung des Oberbürgermeisters mit allen Ortsteilbürgermeistern und Vertretern einzelner Fachämter statt.

Die Thematik bezog sich u.a. auf die Haushaltssituation, Fragen der Ortsteilbürgermeister und Lösungsvorschläge zur Umsetzung von Schwerpunktproblemen der Ortsteile.

 

Nach den vorliegenden Ortschaftsratprotokollen hat Frau Rexrodt zur pflichtgemäßen Abstimmung und Vorstellung der Stellungnahme der Stadt im Rahmen der Anhörung des Entwurfs des Landesentwicklungsprogramms an den Beratungen der Ortsteile

- Stockhausen             am 16.09.11

- Stregda                     am 25.11.11

- W.-Göringen             am 27.11.11

- Madelungen              am 17.11.11

- Berteroda                  am 21.11.11

- Hötzelsroda              am 20.10.11

- Neukirchen                am 25.10.11

teilgenommen.