II. Fragestellung
Können Sie mir sagen, auf welcher Grundlage die Antwort – die
Kameradschaft sei inaktiv – Zustande gekommen ist?
Was heißt „fernmündlich“?
Wer hat diese Auskunft erteilt?
Beantwortung
Zu 1:
Woher der Thüringer Innenminister seine Informationen im Einzelfall bezieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Durch das Thüringer Innenministerium (TIIM) wurde bestätigt, dass es auf Antrag des Oberbürgermeisters eine Prüfung des Verbotes der Kameradschaft Eisenach gab. Entsprechender Schriftwechsel zwischen dem TIM und dem OB erfolgte.
Das Innenministerium bat in diesem um Verständnis dafür, dass man nur auf der Grundlage vorliegender Erkenntnisse über die “Kameradschaft Eisenach” und ein mögliches Verbotsverfahren prüfen könne. Lt. TIM wurden mehrere Referate mit der Prüfung beauftragt.
Im Ergebnis dessen wurde auf Anfrage dem Oberbürgermeister am 30.10.2006 fernmündlich aus dem Innenministerium (Ref.25) mitgeteilt, dass die Eisenacher Kameradschaft nicht aktiv ist.
Aufgrund dieser Inaktivität und keiner weiteren neuen Anhaltspunkte wurden nach 2006 die Ermittlungen eingestellt. Damit entfallen die Voraussetzungen für weitere rechtliche Maßnahmen.
Zu 2:
Fernmündlich ist ein Synonym für telefonisch, d.h. diese Auskunft wurde am Telefon erteilt.
Zu 3:
Siehe Antwort zu Frage 1.