Sachverhalt:
Die in den Vorjahren erstellten und veröffentlichten Beteiligungsberichte der Stadt Eisenach werden für das Wirtschafts- und Geschäftsjahr 2010 mit dem nun vorgelegten zehnten Beteiligungsbericht fortgeschrieben.
Damit erfüllt die Stadt Eisenach
die im § 75 a der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) normierte Verpflichtung
zur jährlichen Erstellung eines Beteiligungsberichtes. In seinem Umfang geht der Bericht über das hinaus, was nach der Thüringer
Kommunalordnung vorgesehen ist.
Der Beteiligungsbericht ist gemäß § 75 a Abs. 1 ThürKO bis zum 30.09. des
Jahres aufzustellen und nach § 75 a Abs. 3 ThürKO dem Stadtrat und der
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Aufgrund der teilweise späten Vorlage der
Jahresabschlüsse durch die Beteiligungsunternehmen wurde mit der
Aufsichtsbehörde jedoch eine Terminverlängerung vereinbart, damit für alle
Unternehmen die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2010 aufgeführt werden können.
Der Bericht gibt Aufschluss über den Unternehmenszweck, die
wirtschaftlichen Eckdaten der Unternehmen und Beteiligungen, den jeweiligen
Verlauf des abgeschlossenen Geschäftsjahres sowie über den Personalstand und
dessen Entwicklung und die Investitionstätigkeit.
Der vorgelegte Bericht basiert auf den Geschäfts- und Prüfberichten der
Gesellschaften für das Wirtschafts- und Geschäftsjahr 2010 sowie auf
entsprechenden Auskünften der Unternehmen und Beteiligungen.
Anlagenverzeichnis
Beteiligungsbericht 2010 der Stadt Eisenach