Betreff
Entwurf Haushalt 2012 - Sachstandsbericht Januar 2012
Vorlage
0838-BR/2012
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Mit der heutigen Vorlage wird zum Fortgang der Erstellung des Haushaltsentwurfes 2012 für den Bereich Verwaltungshaushalt Bericht erstattet. Die letzte Information des Stadtrates hinsichtlich des Planungsstandes des Verwaltungshaushaltes erfolgte in der Sitzung vom 25.11.2011 unter der Vorlage Nr. 0794-BR/2011.

 

Der erste Entwurf des Verwaltungshaushaltes wies ein Defizit in Höhe von 6,3 Mio. € aus, gegenwärtige ist eine geringfügige Verbesserung zu verzeichnen. Auf die Gründe dieser Verbesserung wird in der Folge eingegangen, zunächst soll jedoch die Entwicklung der einzelnen Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushaltes im Vergleich zum Planungsstand 22.11.2011 dargestellt werden.

 

 

 

 

Hauptgruppe

“Haushalt 2011”

 

 

- EUR -

Haushalt 2012

Stand 22.11.2011

- EUR -

Haushalt 2012

Stand 23.01.2012

- EUR -

Veränderung

Entwurfsstand 22.11.2011/ 23.04.2012

- EUR -

 

 

 

 

 

0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 58.831.091

54.676.283

55.504.183

+ 827.900

1 – Einn. aus Verwaltung und Betrieb

25.006.577

24.561.322

24.856.422

+ 295.100

2 – Sonstige Finanzeinnahmen

5.701.194

5.387.789

5.384.789

- 3.000

Summe Einnahmen

89.538.862

84.625.394

85.745.394

+ 1.120.000

 

 

 

 

 

4 – Personalausgaben

20.135.588

20.632.308

20.632.308

+/- 0

5/6 – Sächl. Verw.- u. Betriebsaufw.

15.639.916

16.079.417

16.123.907

+ 44.490

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

47.676.867

49.268.187

49.574.787

+ 306.600

8 – Sonstige Finanzausgaben

6.086.491

4.969.684×

4.969.684×

+ /- 0

Summe Ausgaben

89.538.862

90.949.596

91.300.686

+ 351.090

Saldo

0

-6.324.202

- 5.555.292

+ 768.910

 

 

 

HGr. 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 

Nachdem im parlamentarischen Verfahren zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz Nachbesserungen erfolgten – prognostizierte Steuermehreinnahmen des Landes wurden zu großen Teilen den Kommunen und Landkreisen zugeschlagen – kann im Bereich der Schlüsselzuweisung eine deutliche Verbesserung verzeichnet werden. Die erste vorläufige Berechnung belief sich auf 16.307.550 €, aufgrund der Veränderungen ist im Jahr 2012 nun eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 17.135.450 € zu erwarten.

 

HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Im Vergleich zum 1. Planungsentwurf sind hier folgende wesentliche Änderungen zu verzeichnen:

 

Zuweisung ÖPNV                                           + 244.000 €

Landeszuweisung Erziehungsgeld                +   30.000 €

Rückzahlung Gerichtskosten                         +     7.100 €

 

Bei der Zuweisung ÖPNV handelt es sich um Landesmittel, die an den Aufgabenträger (KVG)  weitergeleitet werden (vgl. Hauptgruppe 7). Die erhöhte Landeszuweisung im Bereich Erziehungsgeld korrespondiert ebenfalls mit der Ausgabenerhöhung in der Hauptgruppe 7. Aufgrund der anteiligen Rückzahlung von Gerichtskosten, welche aus der Klagerücknahme der Stadt gegen die Ablehnung der Bedarfszuweisung zur Deckung von Fehlbeträgen im Verwaltungshaushalt resultiert, ist  eine Verbesserung in Höhe von 7.100 € zu verzeichnen. Bei Einreichung der Klage im Jahr 2010 fielen Gerichtskosten in Höhe von 10.668 € an. Die mit  der Klagerücknahme erfolgte Kostenfestsetzung durch das Verwaltungsgericht Meiningen weist eine Verfahrensgebühr in Höhe von 3.556 € aus, so dass sich ein Überschuss in Höhe von 7.112 € ergibt, der im Jahr 2012 kassenwirksam wird (Hinweis: der Haushaltsansatz wurde gerundet).

 

HGR. 2 – sonstige Finanzeinnahmen

 

Die Verschlechterung in dieser Hauptgruppe in Höhe von 3.000 € ergibt sich aus der Reduzierung des Ansatzes in der Haushaltsstelle 45410.25500 – Leistungen von Sozialleistungsträgern.

 

HGr. 4 – Personalausgaben

 

In dieser Hauptgruppe sind keine Änderungen zu verzeichnen.

 

HGr. 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Die dargestellte Veränderung ergibt sich primär aus folgenden Ausgabearten:

 

Erstattung an andere Gemeinden                  +   30.000 €

Grundstücksverkehr                                       +   10.000 €

 

Die Verschlechterung im Bereich Erstattung an andere Gemeinden resultiert aus dem verstärkt wahrgenommenem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei der Wahl einer Kindertagesstätte. Bei den Ausgaben im Bereich Grundstücksverkehr ist mit erhöhten Ausgaben aufgrund der Einführung der Niederschlagswassergebühr zu rechnen. Weitere kleinere Verschlechterungen ergeben sich aus gestiegenen Versicherungskosten, hauptsächlich im Bereich Sachversicherungen.

 

HGr. 7 – Zuweisungen und Zuschüsse

 

Es sind folgende wesentliche Veränderungen anzuführen:

 

ÖPNV                                                              + 244.000 €

Erziehungsgeld                                                 + 30.000 €

Frühe Hilfen                                                       + 50.000 €

Transformationskosten                                     + 24.000 €

Erziehungsberatungsstelle                               + 13.000 €

Aufwendungen Kindertagespflege                     - 10.000 €

 

Die noch in den Haushaltsentwurf aufgenommene Weiterleitung der Landeszuweisung ÖPNV an die KVG korrespondiert mit der erhöhten Einnahme in der HGr. 1. Ebenso resultiert die gestiegene Ausgabe im Bereich Erziehungsgeld aus der erhöhten Einnahme in HGr. 1. Zusätzliche Ausgaben im Bereich Frühe Hilfen resultieren aus der Beschlussfassung zum neuen Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist. Hiernach sind die Träger der Jugendhilfe verpflichtet, ein Netzwerk für frühe Hilfen aufzubauen, zu organisieren und zu koordinieren. Im Bereich Transformationskosten (Zuschuss Landestheater Eisenach GmbH i. L.) wurde der Haushaltsansatz an den aktuell gemeldeten Liquiditätsbedarf angepasst. Die Steigerung der Ausgaben im Bereich Erziehungsberatungsstelle resultiert aus Tarifsteigerungen im Bereich der freien Träger. Sinkende Aufwendungen sind im Bereich Kindertagespflege zu verzeichnen.

 

HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

In dieser Hauptgruppe sind keine Änderungen zu verzeichnen.

 

 

 

Derzeit laufend die Arbeiten zum Jahresabschluss 2011. Nach Beendigung wird der Jahresabschluss dem Stadtrat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vorgelegt.



× enthält lediglich Pflichtzuführung (Betrag der ordentlichen Tilgung = 2.362.990 €)

 


Anlagenverzeichnis

 

Gruppierungsübersicht Verwaltungshaushalt 2012 – Stand 23.01.2012