Sachverhalt:
In den Haushaltsberatungen der Haushaltssatzung 2011 und des Haushaltsplanes 2011 wurde wiederholt darauf verwiesen, dass der Haushaltsausgleich nur unter der Maßgabe möglich war, dass städtische Finanzierungsanteile für (investive) Maßnahmen des Vermögenshaushaltes über Bedarfszuweisungen finanziell abgesichert werden.
Die notwendigen Anträge wurden durch die Stadt zeitnah gestellt und wie folgt beschieden:
Maßnahme |
Antragsdatum |
Bewilligungsdatum |
Durchführung von prioritären Investitionsmaßnahmen |
22.03.2011 |
14.12.2011 |
Durchführung der Investitionsmaßnahmen “Tor zur Stadt”, “Lutherplatz 8” |
22.03.; 03.11. und 09.11.2011 |
18.11.2011 |
Durchführung der Investitionsmaßnahme “Sanierung Lackfabrik” |
07.12.2010 |
24.03.2011 |
Durchführung der Investitionsmaßnahme “Berufsschulzentrum” |
01.11.2010 |
24.03.2011 |
Alle Maßnahmen wurden fristgerecht begonnen. Die gegebenenfalls erforderliche Bildung von Haushaltsresten wird aktuell vorgenommen.
Einzelheiten zu den bewilligten Bedarfszuweisungen sind den in der Anlage beigefügten Bewilligungsbescheiden des Thüringer Finanzministeriums zu entnehmen.
Anlagenverzeichnis
- Bescheid v. 14.12.2011 (prioritäre Maßnahmen)
- Bescheid v. 18.11.2011 (Tor zur Stadt und Lutherplatz)
- Bescheid v. 24.03.2011 (Berufsschulzentrum)
- Bescheid v. 24.03.2011 (Sanierung Lackfabrik)