Betreff
Sachstandsbericht "Tor zur Stadt" Eisenach
Vorlage
0842-BR/2012
Aktenzeichen
61.23.16.TzS
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Antrags-Nr. 0781-AT/2011

Antrag des Stadtrates Herrn Krieg - Erstellung eines umfänglichen Sachstandsberichtes zum Projekt ”Tor zur Stadt”

 

Sachstandsbericht ”Tor zur Stadt” Eisenach

 

 

1.      Aktualisierte und überarbeitete Vertrags-, Finanzierungs- und Zeitpläne zur Realisierung des Projektes

 

Aufgrund der Dynamik im Projekt im 4. Quartal 2011 (ZOB, Finanzierung, Grunderwerbe, KVG) und wegen Verzögerungen bei der Planung der Investoren des EisenachCenters liegt noch keine Gesamtprojektschau vor. Diese ist derzeit in Bearbeitung. Eine Vorlage ist derzeit im Februar/ März realistisch.

 

2.      Notwendige finanzielle Aufwendungen der Stadt für die Gesamtmaßnahme

 

Die letzte Kosten- Finanzierungs- Übersicht wurde Ende Oktober 2011 für den Zeitraum 2011-2017 erstellt. Die Gesamtkosten (öffentliche Aufgaben zw. Investitionen) belaufen sich demnach auf 12,5 Mio. €, davon trägt die Stadt Eisenach ca. 11,5 Mio. €, ca. 1,0 Mio. € soll privat finanziert werden (Erschließung EisenachCenter). Für die Finanzierung des städtischen Investitionsvolumens werden ca. 7,6 Mio. € bzw. ca. 66 % als Zuschuss aus verschiedenen Förderprogrammen geplant. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt umfasst ca. 3,9 Mio. €.

 

3.      Fördermittelbeantragung ZOB/ Busbereitstellungsfläche

 

Der Rahmenantrag für den ZOB und die Busbereitstellungsfläche sowie der Einzelantrag für das 1. Teilprojekt - Neubau Busbereitstellungsfläche - über einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten von 80 % bzw. 1.362.800 € wurde am 22.11.2011 beim TLBV gestellt. Die Zuwendung für das 1. Teilprojekt Busbereitstellungsfläche wurde mit Bescheid vom 30.11.2011, der von Minister Carius am 19.12.2011 offiziell übergeben wurde, in beantragter Höhe bewilligt. Der erste Mittelabruf über 413.800 € wurde am 07.12.2011 beantragt und ist am 21.12.2011 auf dem städtischen Konto eingegangen.

Der Einzelantrag für das 2. Teilprojekt ZOB soll im ersten Halbjahr 2012 gestellt werden. Die Antragstellung ist abhängig vom Stand der Entwurfsplanung Technische Ausrüstung und Hochbau. Diese Kosten können, da nicht förderfähig, nur über Bedarfszuweisungen gedeckt werden.

 

4.      Bedarfszuweisung des Eigenanteils der Stadt ZOB/ Busbereitstellungsfläche

 

Eine Bedarfszuweisung zum Projekt ”Tor zur Stadt” wurde im Jahr 2011 erstmalig vom TFM gewährt. Das Antragsverfahren fand von Februar bis November 2011 statt. Das TFM bewilligte am 18.11.2011 einen Betrag von 619.643 €. Dieser Betrag beinhaltet den Eigenanteil der ÖPNV Förderung von 12/ 2011 bis 02/ 2012 in Höhe von lediglich 33.273 €, da der 1. Mittelabruf ÖPNV überwiegend eine Refinanzierung der bereits 2008 für die Grunderwerbe Busbereitstellungsfläche eingesetzten Städtebaufördermittel (Bewilligung als Zwischenfinanzierung) gewährleistet. Der verbleibende Anteil der ausgezahlten Bedarfszuweisung von 586.370 € deckt für den Zeitraum bis Ende Februar 2012 die laufenden Planungskosten für Busbereitstellungsfläche und ZOB sowie für den vorgezogenen Grunderwerb ZOB ab. Der weitere Mittelbedarf ab 03/ 2012 muss über eine neue Bedarfsweisung, die bereits im Dezember 2011 beim TFM beantragt wurde, möglichst im 1. Quartal 2012 bereitgestellt werden.

 

5.      sonstige Bedarfszuweisungen zum Projekt ”Tor zur Stadt”

 

siehe Punkt 4

 

6.      Sachstand der Sanierung der Fläche durch den Sanierungsverantwortlichen

 

Diese Frage wurde mit der Anfrage AF-0244/2011 in der 22. Stadtratssitzung vom 25.11.2011 TOP 18.1. beantwortet.

 

7.      Erschließung des Grundstückes (alle zu erbringenden notwendigen Erschließungsmaßnahmen)

 

Die Erschließung gem. § 123 ff. BauGB  liegt im Aufgabengebiet der Stadt Eisenach. Sie umfasst die Zugänglichkeit des Grundstückes über die Bahnhofstraße, den sog. Nikolaiplatz sowie der Waldhausstraße einschließlich des Anschlusses an das übergeordnete Straßennetz (B 19).

Der Neu- und Ausbau der Waldhausstraße (inkl. Gehweg, Beleuchtung, Entwässerung) einschließlich Anschlussknoten an die Bahnhofstraße als Minikreisverkehrsanlage wird Gegenstand eines abzuschließenden Erschließungsvertrages. Die im Auftrag der Investorengruppe zu erstellende Erschließungsplanung (einschließlich Kostenberechnung) liegt noch nicht als Entwurf vor. Ziel der Investorengruppe ist es, diese bis Ende Januar 2012 vorzulegen.

 

Der Ausbau der Bahnhofstraße und des Nikolaiplatzes erfolgt im Zuge der Durchführung des Projektes ”Tor zur Stadt” durch die Stadt Eisenach. Hier werden die beitragsfähigen Kosten durch Straßenausbaubeiträge auf alle Anlieger verteilt werden. Hierfür sollen eine Vorplanung und eine Kostenschätzung im Jahr 2012 erfolgen.

 

8.      Erschließungsvertrag/städtebaulicher Vertrag

 

Es ist das Ziel, dass die Stadt Eisenach mit der Investorengruppe einen Erschließungsvertrag gemäß § 124 BauGB abschließt. Die konkrete Ausgestaltung kann erst mit der Vorlage der Entwurfsplanung beginnen (siehe Pkt. 7).

 

9.      Finanzielle Verpflichtungen der Stadt gegenüber dem Projektsteuerer LEG

 

Diese Frage wurde mit der Anfrage AF-0244/2011 in der 22. Stadtratssitzung vom 25.11.2011 TOP 18.1 beantwortet.

 

10.  Erstattung von Fördermitteln für die Projektentwicklung für die Jahre 2009, 2010 und 2011

 

Diese Frage wurde ebenfalls mit der Anfrage AF-0244/2011 in der 22. Stadtratssitzung vom 25.11.2011 TOP 18.1. beantwortet.

 


Anlagenverzeichnis

 

keine Anlagen